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Übergangsgeld nach Minijob

von Dieter196124.05.2007 | 11:31
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5 Antworten

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Ich habe die vergangenen 2 Jahre auf 400 Euro Basis gearbeitet und war nicht arbeitslos gemeldet. Wie berechnet sich in diesem Fall ein mögliches Übergangsgeld bei einer REHA Umschulung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Dieter1961,

maßgeblich für die Berechnung des Übergangsgeldes während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist in diesem Sonderfall der § 48 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch ( SGB IX). Hierbei wird als Berechnungsgrundlage des Regelentgeltes 65 vom Hundert des auf ein Jahr bezogenen tariflichen oder mangels Regelung ortsüblichen Arbeitsentgelts herangezogen. Für den Kalendertag ist der 360. Teil dieses Betrages zu ermitteln.

Diese Regelung ist dann anzuwenden wenn

1. die Berechnung des Regelentgeltes nach den §§ 46 und 47 SGB IX zu einem niedrigeren Betrag führt,

2. Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nicht erzielt worden ist oder

3. der letzte Tag des Bemessungszeitraums bei Beginn der Leistung länger als 3 Jahre zurückliegt.

4 Antworten

Insideram 24.05.2007 | 12:47
In Ihrem Fall besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld. In der Zeit vor der Reha wurde kein beitragspflichtiges Entgelt erzielt.
Dieter1961am 24.05.2007 | 13:12
Vor Beginn des 400 Euro Jobs habe ich 5 Monate Hartz 4 bezogen, davor Arbeitslosenhilfe. Zählt das nicht? Wird man also dafür bestraft, dass man sich einen Job sucht, damit man kein Geld mehr vom Staat in Anspruch nimmt?
*-*am 24.05.2007 | 13:23
Hallo Insider, da es sich hier um eine berufliche Reha handelt, besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld. Zur Berechnung wird eine tarifliche Einstufung berücksichtigt. Außerdem kann nach einem tatsächlichen Entgelt berechnet werden, wenn dieser innerhalb eine Dreijahreszeitraumes vor Beginn der Umschulung liegt.
Insideram 24.05.2007 | 14:18
OH, Entschuldigung. Das Wort Umschulung habe ich tatsächlich nicht gelesen. Also dann ändert sich das ganze. Das Übergangsgeld wird aus der letzten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von 3 Jahren berechnet und zusätzlich wird nich eine Vergleichsberechnung zum aktuellen Tarifentgelt gemacht. Das tut mir leid, ich habe wirklich beim Wort Reha aufgehört zu lesen. SORRY!
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