Hallo,
die Einstufung in der Qualifikationsgruppe 3 erfolgt bei Abschluss der ersten Berufsausbildung unabhängig davon, ob diese Ausbildung an einer Fachschule oder innerbetrieblich erfolgte.
Die Qualifikationsgruppe 2 ist für weiterführende Abschlüsse Meister, Techniker etc. vorgesehen, welche eine zweite auf die vorhergehende Ausbildung aufbauende Qualifikation darstellt. Da diese Ausbildungen regelmäßig an einer Fachschule stattfinden, ist dies entsprechend formuliert.
In ihrem Fall wäre die Einstufung korrekt, wenn die Erstausbildung zur examinierten Altenpflegerin der letzte Bildungsabschluss ist. Sollten Sie noch weitere länger andauernde Qualifikationen in ihrem Berufsbild durchlaufen haben, kann unter Vorlage der entsprechenden Nachweise die Einstufung in die Qualifikationsgruppe 2 geprüft werden. Hierbei wäre die Vergleichbarkeit mit einer Meisterausbildung zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen