Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Herr S,
das Übergangsgeld wird nur gezahlt, sofern Sie arbeitslos sind. Durch die Beschäftigungsaufnahme am 01.07.2014 besteht daher kein Anspruch auf Übergangsgeld.
Die Frage wurde bereits beantwortet. Im Juli besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld mehr. Ob und wann die Auszahlung des Übergangsgeldes für den Monat Juni erfolgt hängt dagegen nicht von der Beschäftigungsaufnahme zum 01.07.2014 ab.
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