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Übergangsgeld-Nachzahlung

von Markus7521.11.2008 | 15:48
1657 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. Ich habe eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben hinter mir. Während der gesamten Maßnahme habe ich Alg2 erhalten. Erst nach der Maßnahme wurde mir Übergangsgeld von der Rentenversicherung für die Maßnahme zugesagt. Da mein Übergangsgeld-Anspruch größer als die Alg2-Zahlungen war bekomme ich nun eine Nachzahlung von der DRV. Heute mittag habe ich den Bescheid für die Nachzahlung bekommen. Wann wird das Geld überwiesen? Sofort oder erst nach dem die Einspruchsfrist von einem Monat abgelaufen ist? Mich interessiert das, weil ich ein bißchen knapp bin mit dem Geld momentan. Ich habe heute mittag versucht die DRV zu erreichen, aber da geht niemand mehr ans Telefon. Danke für hilfreiche Antworten.

2 Antworten

Nixam 24.11.2008 | 09:18
Das Geld wird sofort mit dem Bescheiddatum des Ihnen vorliegenden Übergangsgeldbescheides überwiesen. Nix
Paulaam 24.11.2008 | 10:42
Hallo Markus75, vergessen Sie aber nicht, dass Sie die ARGE von Ihrem Geldsegen unterrichten müssen! Im Monat der Gutschrift auf Ihrem Konto gilt diese Zahlung als "Einkünfte". Paula
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