Hallo Gaby,
sofern eine konkrete Maßnahme im Rahmen der Beantragung der LTA Maßnahmen zustande kommt, wird für diese Zeit wieder Übergangsgeld gezahlt. Für die Zeiträume zwischen den Maßnahmen ist die Rentenversicherung nicht zuständig. Sofern Sie vor der medizinischen Maßnahme Krankengeld oder Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II bekommen haben und der Anspruch noch nicht erschöpft ist können Sie sich an diesen Träger wenden, von dort wird dann für den Zwischenzeitraum Lesitung gezahlt.