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Experten-Antwort

Übergangsgeld noch nicht gezahlt

von Gast1121.01.2011 | 09:17
5118 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folgende Sachlage: Mein Mann hatte eine vierwöchige stationäre Reha. Dafür haben wir Wochen vorher sämtliche Unterlagen ausgefüllt und weitergeleitet(Antrag G510). Jetzt ist mein Mann schon fast wieder vier Wochen aus der Reha zurück und hat immer noch kein Übergangsgeld überwiesen bekommen. Nach einem Telefonat mit der DRV wurde mitgeteilt das der Fall gerade bearbeitet wird und bald gezahlt wird. Eine Woche Später sagte man uns sogar wie hoch das Übergeld ausfallen wird und das es in diesem Moment überwiesen wird. OK Fall erledigt. Aber am nächsten Tag kam ein Brief mit der Bitte die Elterneigenschaft nachzuweisen. Im Antrag G510 haben wir doch angegeben wie unser Kind heißt, wann er geboren wurde, Kindergeldnummer usw. Warum kommt dann die Nachfrage einer Elterneigenschaft erst jetzt? Hat da jemand schon Erfahrungen damit oder kann mir da mal einer helfen? Gibt es hier Experten dazu die mir das mal erklären. Man ist ja schließlich auf das Geld auch angewiesen! Vielen dank schon mal im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast11,

leider können wir Ihnen in diesem Forum nicht weiterhelfen, da wir keinen Einfluss auf die konkreten Abläufe in Einzelfällen haben. Sie müssen das bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger direkt klären.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast11,

natürlich sollte der Nachweis der Elterneigenschaft gleich bei der Antragstellung mit abgefordert werden - das gilt sowohl für den erhöhten Anspruch auf Übergangsgeld als auch für die Höhe der Beitragszahlung an die Pflegeversicherung (Stichwort: erhöhter Pflegebeitrag für Kinderlose - dort steht das "bitte Nachweise beifügen" auch konkret im G510).

Warum das Ihrem Fall nicht so geschehen ist, kann ich leider nicht nachvollziehen.

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3 Antworten

Gast11am 21.01.2011 | 09:47
OK. Anders gefragt. Wann wird denn ein Nachweis einer Elterneigenschaft denn erforderlich? Gleich mit dem Antrag G510?
Nixam 21.01.2011 | 13:02
Hätten Sie eine Kopie des Kindergelbescheides gleichzeitig eingereicht, wäre die Anfrage wegen der Kindeigenschaft nicht angefallen. Weshalb das denen erst nachträglich einfällt? Ganz einfach: Der Mitarbeiter gibt die Übergangsgeldzahlung ein. Dann gibt er die Akte an den Vorgesetzten weiter. Der hat dann einen ganzen Stapel voll Akten auf seinem Beistelltisch. Irgendwann -Tage später - ist dann auch Ihre Akte "dran", nachgesehen/geprüft zu werden vom Vorgesetzten. Der stellt fest: Die erforderlichen Unterlagen für die Kindeigenschaft sind nicht da. Also: Rückgabe an den Mitarbeiter, der das übersehen hat: Bitte Unterlagen zu Kindeigenschaft anfordern. Der setzt sich nun an den Computer und schickt Ihnen das Ihnen nun vorliegende Schreiben zu. Haben Sie ein Faxgerät? Legen Sie den KIndergeldbescheid drauf, wählen Sie die Faxnummer Ihres Sachbearbeiters und "Los gehts". Rufen Sie 5 Minuten später beim Sachbearbeiter an und sagen Sie ihm, dass er sein Faxgerät nach Ihrem eingegangenen Fax/Kindergelbescheid prüfen soll. Dann wird Ihnen das Übergangsgeld - hoffentlich - so schnell wie möglich überwiesen. Ein schönes Wochenende! Nix
RFnam 21.01.2011 | 18:04
Und der Sachbearbeiter wird beim Anruf sagen, dass er kein Faxgerät neben sich zu stehen hat, weil es nur eines für den gesamten Arbeitsbereich gibt, welches in einem seperatem Raum steht. Mehrmals am Tag entleeert ein befugter Mitarbeiter den Korb und sortiert die Faxe in die Eingangsfächer des zuständigen Teams, diese werden zu bestimmten Zeiten geleert, dann erhält der zuständige Sachbearbeiter das Fax auf den Tisch. Es kann nicht erwartet werden, dass jeder Sachbearbeiter nach jedem Anruf, ob das Fax eingetroffen ist, sein Zimmer verlässt, 100 Meter Flur langläuft, zwei Treppen runterläuft, in einem Stapel Papier rumwühlt und das Fax sucht, dann den ganzen Weg zurück läuft u.s.w. , nach drei Minuten klingelt das Telefon, ein neuer Anrufer und das Ganze wieder von vorn... Und zu guter Letzt wurde vom Absender vergessen, die Versicherungsnummer (oder ein anderes Behördenaktenzeichen anzugeben). Dann dauert es seine Zeit um herauszubekommen, wo das Fax hin soll. Das ist kein Scherz, sondern normaler Büroalltag. Um Missverständnissen vorzubeugen : Bei den verschiedenen Behörden und auch innerhalb der DRV ist die Ausstattung mit Faxgeräten sehr unterschiedlich. Bei E-Mails dauert es auch bis zu 2 Tagen, bis sie von der seperaten Empfangsstelle zum Emfpänger gelangt sind weil aus Sicherheitsgründen keine direkte Drahtverbindung zur Sachbearteitung besteht (damit Hacker und Datenspione nicht auf die Versicherungsdaten zugreifen können). Die Mails werden ausgedruckt und an die Sachbearbeitungen gesandt, was z.B. bei der DRV Bund in Berlin mit verstreuten Dienstgebäuden auch im elektronischem Zeitalter seine Zeit benötigt. --------------------------------------------------------- Um noch eine Ausgangsfrage zu beantworten: Bei vielen Sachverhalten reicht es nicht aus, wenn sie angegeben werden, sie müssen auch BEWIESEN werden; mit den Originalen oder BESTÄTIGTEN Kopien. Aber nun ein schönes Wochenende
Deutsche Rentenversicherung
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