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Zur Experten-Antwort springenHallo Gast11,
leider können wir Ihnen in diesem Forum nicht weiterhelfen, da wir keinen Einfluss auf die konkreten Abläufe in Einzelfällen haben. Sie müssen das bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger direkt klären.
Hallo Gast11,
natürlich sollte der Nachweis der Elterneigenschaft gleich bei der Antragstellung mit abgefordert werden - das gilt sowohl für den erhöhten Anspruch auf Übergangsgeld als auch für die Höhe der Beitragszahlung an die Pflegeversicherung (Stichwort: erhöhter Pflegebeitrag für Kinderlose - dort steht das "bitte Nachweise beifügen" auch konkret im G510).
Warum das Ihrem Fall nicht so geschehen ist, kann ich leider nicht nachvollziehen.
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