Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo PV,
wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Rehabilitation oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben und im Bemessungszeitraum Beiträge entrichtet haben, so besteht während der Reha auch ein Anspruch auf Übergangsgeld. Der Bemessungszeitraum für Selbständige ist das Kalenderjahr vor Rehabeginn. Es ist nicht erforderlich, dass das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung auslöst. Der Bezug von Arbeitseinkünften und die Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen müssen nicht zeitlich zusammenfallen. Für Selbständige ist auch dann ein Übergangsgeldanspruch gegeben, wenn diese keine freiwilligen oder Pflichtbeiträge als Selbständige, jedoch im letzten Kalenderjahr noch Beiträge als versicherungspflichtige Arbeitnehmer oder aus einer Entgeltersatzleistung entrichtet haben. Entscheidend ist, ob Beiträge im Bemessungszeitraum gezahlt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo PV,
der Bemessungszeitraum für einen Monatslöhner ist der letzte abgerechnete volle Kalendermonat vor Beginn der Rehabilitationsleistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit. Sofern Sie auf Stundenbasis arbeiten, ist der Bemessungszeitraum der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens jedoch 4 Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.