Hallo, Doris,
wir gehen davon aus, dass Sie eine medizinische Reha beantragt haben.
Sind Sie vor Beginn der Reha noch im Bezug von Krankengeld, werden die Berechnungsgrundlagen übernommen, die von der Krankenkasse zur Berechnung des Krankengeldes herangezogen wurden.
Werden Sie bereits ALG 1 aufgrund der Regelung zur Nahtlosigkeit erhalten, sind die Berechnungsgrundlagen des Krankengeldes ebenfalls maßgebend.