@ Danke für den Hinweis "Abschläge".
Hallo Marina,
Sie können den Antrag auf Übergangsgeld natürlich auch allein auf den Weg bringen, wenn der Termin mit dem Sozialdienst nicht zeitnah realisierbar ist.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
@ Danke für den Hinweis "Abschläge".
Hallo Marina,
Sie können den Antrag auf Übergangsgeld natürlich auch allein auf den Weg bringen, wenn der Termin mit dem Sozialdienst nicht zeitnah realisierbar ist.
Hallo Marina,
einschlägige Vorschrift für den Anspruch auf Übergangsgeld ist § 20 Sechstes Sozialgesetzbuch
(SGB VI). Danach besteht während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie unmittelbar vor dem Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt (als Arbeitnehmer) oder Arbeitseinkommen (als Selbständiger) erzielt und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.
(Definition Unmittelbarkeit in diesem Zusammenhang: siehe Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung zu § 20 SGB VI Punkt 4.1.1 :
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0020.html).
Ergänzend zum Merkblatt zum Übergangsgeld (siehe Beitrag von "Abschläge") können Sie hierzu auch nochmal in den Informationen zum Antrag auf Leistung zur Teilhabe (G0103) nachlesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0103.html
Eine rechtsverbindliche Auskunft auf Ihre Frage können Sie an der Stelle nur durch konkrete Antragstellung und der Möglichkeit der Prüfung aller Fakten erhalten.
Ja. Wenn auch nicht aufgrund Ihres aktuellen Einkommens aus der Selbstständigkeit sondern nur aus den drei Monaten Beitragszeiten des Vorjahres. Aber besser als 'nix' :-)@ Danke für den Hinweis "Abschläge". Hallo Marina, Sie können den Antrag auf Übergangsgeld natürlich auch allein auf den Weg bringen, wenn der Termin mit dem Sozialdienst nicht zeitnah realisierbar ist.Also ist das jetzt sicher, dass mir Übergangsgeld zusteht?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.