Wie Sie schreiben, haben Sie im Jahr 2011 den freiwilligen Mindestbeitrag von 79,60 EUR gezahlt. Daraus wird die Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld ermittelt:
79,60 x 12 x 100 / 19,9 % = 4800,00 EUR
Der Jahresbetrag des Einkommens wird auf 80 % reduziert, um einen fiktiven Nettobetrag zu erhalten.
4800,00 EUR x 0,8 = 3840,00 EUR
Dieser Wert ist durch 360 zu teilen, um die tägliche Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld zu ermitteln.
3840,00 EUR / 360 = 10,67 EUR
Dieses Nettoentgelt muss abhängig davon, ob Sie Kinder unter 18 Jahren haben oder nicht, auf 75% bzw. 68% gekürzt werden.
10,67 EUR x 0,75 = 8,00 EUR
10,67 EUR x 0,68 = 7,26 EUR
Monatlich (x 30) dürfte Ihnen damit Übergangsgeld i. H. von 240,00 EUR bzw. 217,80 EUR zustehen.