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Experten-Antwort

Übergangsgeld (Teilhabe am Arbeitsleben) Festgehalt weniger als Arbeitsstunden mit festen Wochenstunden

von Lala06.02.2021 | 09:29
296 Ansichten
2 Antworten

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Hallo ihr Lieben, Habe zum 2.mal Übergangsgeld bei der DRV beantragt, das erste Mal wurde Festgehalt berechnet bei; 1500€ Brutto, Netto 1143€,+ einmalig gezahlten Brutto 1510€ + fiktives Arbeitsentgelt nach Qualifikationsgruppe 3. Nun hat jemand anderes beim Arbeitgeber das Formular ausgefüllt und es wurde mit den oben genannten Bezügen nach 100 Arbeitsstunden bei 28,5 Wochenstunden berechnet,was auch in meinem Arbeitsvertrag stand. Kann es nun sein, das die Berechnung mit dem Festgehalt wirklich weniger ist als mit dem Stundenlohn? Oder macht das nichts aus wenn doch kann man das 1. Erhaltene Nachverrechnen lassen. Danke im voraus für eine Antwort. Liebe Grüße Lala

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2021 | 11:01

Hallo Lala,

die bisherige Antwort ist korrekt.

Grundsatz ist, dass das tatsächliche Arbeitsentgelt immer maßgebend sein sollte. Sofern dies aus irgendeinem Grunde nicht die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt würde auf das vereinbarte Arbeitsentgelt ausgewichen.

Hier im Forum ist die Frage nicht zu beantworten. Sie sollten sich mit Ihrem Rehaträger in Verbindung setzen.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

1 Antworten

Siehe hieram 06.02.2021 | 15:44
Hallo Lala, es kann tatsächlich einen Unterschied geben, ob nach tatsächlich geleisteter Stunden oder nach Festgehalt abgerechnet wird. Dies kommt auf die konkrete Gestaltung des Arbeitsvertrages an. Wenn in Ihrem z.B. die wöchentliche Arbeitszeit mit 28,5 h angegeben ist, kann dennoch ein fester monatlicher Betrag vereinbart sein. Angenommen Sie erhalten 12,50 EUR/h dann sind das pro Woche x 28,5 h = 356,25 EUR. Dieser Betrag wird üblicherweise mal 4,3 gerechnet, um auf den Monatsbetrag zu kommen, also 1.531,87 EUR. (Alternativ möglicher Rechenweg: 25,5 h/Woche mal 52 Wochen durch 12 Monate) Und man einigt sich auf ein monatlich gleichbleibendes Gehalt in Höhe von 1.500,00 EUR. Umgekehrt kann man dann zur Berechnung von anteilig zu berücksichtigenden Zeiten dieses Festgehalt von 1.500,00 EUR durch die wöchentliche Stundenzahl 28,5 x 4,3 = 122,55 teilen und kommt damit auf einen Stundenlohn von 12,25 EUR. Für 100 Stunden, die anteilig (?), die abzurechnen sind, wären es dann 1.250,00 EUR. Warum also bei Ihnen für 100 Stunden mehr bescheinigt wurde, als zuvor nach Festgehalt, sollten Sie zunächst noch einmal bei Ihrer Personalabteilung klären, bevor Sie versuchen eine Neuberechnung bei der DRV zu veranlassen. Viel Erfolg und alles Gute!
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