Das Übergangsgeld steht Ihnen für die gesamte Dauer der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme zu, wenn die medizinische Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt wurde und Sie die Voraussetzungen für die Zahlung von Übergangsgeld erfüllt haben. Hier ist es sinnvoll, das Sie sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen. Dieser kann Ihnen genau mitteilen, welche Unterlagen von Ihnen für die Berechnung Ihres Übergangsgeldes benötigt werden.