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Experten-Antwort

Übergangsgeld und 450€

von Sindy12.02.2021 | 14:55
260 Ansichten
2 Antworten
Hallo, Ich nehme an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben über die DRV Teil. Nebenbei mache ich einen Nebenjob, dieser auch genehmigt ist. Ich darf bis 450€ dazu verdienen, ohne das mir etwas angerechnet wird. Meine Frage. Die 450€ pro Monat werden diese auf das Jahr hoch gerechnet oder würde mir etwas vom Übergangsgeld abgezogen wenn ich einen Monat etwas mehr bekommen habe, aber dafür in einem anderen Monat nichts verdient habe. Vielen Dank für die Auskunft

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.02.2021 | 19:33

Hallo Sindy,

bei einer [Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/berufliche-reha-leistungen-zur-teilhabe-am-arbeitsleben.html ist das Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht auf das [Übergangsgeld:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/uebergangsgeld.html anzurechnen.

Verdienen Sie in einem Monat mehr als 450 Euro, handelt es sich nicht mehr um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Ab 450,01 Euro beginnt der sogenannte Übergangsbereich und hier sind grundsätzlich auch immer Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Ist ein Entgelt mehr als geringfügig und sozialversicherungspflichtig (=beitragspflichtig), wird es regelhaft immer bei der Einkommensanrechnung auf das Übergangsgeld berücksichtigt.

Die Gegenüberstellung des erzielten Entgelts mit dem Übergangsgeld erfolgt monatlich. Erzielen Sie also in einem Monat ein Entgelt von 450,01 Euro oder mehr wird es in diesem Monat angerechnet, auch wenn Sie im Jahresdurchschnitt weniger als 450,01 Euro verdienen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Logikam 12.02.2021 | 16:47
Da Sie sich alles andere schon haben genehmigen lassen, warum fragen Sie dann nicht einfach bei der genehmigenden Stelle nach, sondern bauen hier auf eine unverbindliche Antwort?
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