Hallo Claudia,
bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungseinrichtung werden die erforderlichen Fahrkosten erstattet. Zwecks Klärung in Ihrem Einzelfall wenden Sie sich Bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße!
Die Fahrkartenausgabe durch DB Dialog erfolgt ebenso nicht bei Anschlussrehabilitationen,
Entwöhnungsbehandlungen, Kostenübernahmefällen, Auftragsgeschäften und Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Versicherten werden aufgefordert, in diesen Fällen die
Fahrkarte für die kürzeste Reisestrecke selbst zu erwerben. Von den
Rehabilitationseinrichtungen bzw. Ausbildungsstätten ist grundsätzlich eine Fahrkarte zum
Normalpreis zu erstatten, wenn der Versicherte angibt, dass für den gewählten Zug keine
Sparpreisfahrkarte verfügbar war.
Meine Fahrkarte +Verpflegungsgeld wir von den Reabilitationseinrichtung bezahlt es geht um LTA.
Mfg
Claudia
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