Hallo Claudia,
bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungseinrichtung werden die erforderlichen Fahrkosten erstattet. Zwecks Klärung in Ihrem Einzelfall wenden Sie sich Bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße!