Hallo Sarde,
für die Zeit der Teilnahme an der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im BFW haben Sie Anspruch auf ergänzende Leistungen unter anderem in Form des Übergangsgeldes sowie der Reisekosten (Fahrkosten).
Unabhängig davon kann Ihnen nur nochmals empfohlen werden sich mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater in Verbindung zu setzen.