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Experten-Antwort

Übergangsgeld und Mini-Job

von keinplan14.08.2013 | 10:57
1243 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin gerade sehr verunsichert. Mein Übergangsgeld reicht gerade so, daher möchte ich nebenbei an jeden 2 Wochenende auf Mini-Job- Basis arbeiten. Der Verdienst wäre ca 200-300 €. Laut Rundschreiben der DRV von März 2013, ist eine Anrechnung vom hinzuverdienst einer versicherungsfreien Beschäftigung nicht anzurechnen. jedoch meint die Reha-Abteilung, dies sei gesondert zu prüfen. Können sie mir Klarheit geben?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

grundsätzlich ist Erwerbseinkommen aus einer Beschäftigung von Arbeitnehmern auf das Übergangsgeld anzurechnen. Hierbei sind jedoch Besonderheiten zu beachten.

Zur abschließenden KLärung Ihres Anliegens wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Grundsätze des Gemeinsamen Rundschreibens der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld werden von allen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung angewandt. Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die dort aufgeführten Besonderheiten vorliegen, prüft der für Sie zuständige Träger.

Um eine konkrete Auskunft zu erhalten, können Sie sich auch schriftlich dort hinwenden und Ihr Anliegen (möglichst genau) schildern. Bitten Sie -schon vor Beschäftigungsaufnahme- um schriftliche Mitteilung wie sich in dem von Ihnen geschilderten Fall eine Beschäftigungsaufnahme auf das Übergangsgeld auswirkt.

Im übrigen sind geringfügige Beschäftigungen, die seit 01.01.2013 aufgenommen werden, nicht mehr versicherungsfrei. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen.

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4 Antworten

keinplanam 14.08.2013 | 11:42
dort hat man mir geantwortet, das ich mich wieder melden soll, wenn ich eine beschäftigung habe. was blödsinn ist, denn ich nehme doch keine arbeit auf, damit man mir das erarbeitet geld, was ich brauche, 1zu1 angerechnet wird. dieses ist der link.... http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… seite 154
???am 14.08.2013 | 12:44
Aussagen in diesem Forum (auch wenn sie vom Experten gegeben werden) nützen Ihnen nichts, um Ansprüche oder bestimmte Verhaltensweisen von der DRV einzufordern. Da ist der von Ihnen gefundene Link wesentlich besser. Sie haben jetzt 2 Möglichkeiten: Sie gehen das Risiko (so es denn eines ist) ein und suchen sich einen entsprechenden Job oder Sie fragen schriftlich bei der DRV nach. Nur im 2. Fall (bei einer schriftlichen Antwort) haben Sie tatsächlich Rechtssicherheit.
keinplanam 14.08.2013 | 14:01
danke für die antworten, so wie es aussieht, werde ich meinen privaten rentenberater fragen, was er so von dem ganzen hält. aber eine anmerkung möchte ich noch machen. in dem genannten rumschreiben steht nichts von, das es von fall zu fall anderst angwendet wird.
???am 14.08.2013 | 15:01
Worum geht es Ihnen denn eigentlich? Sie haben doch im Internet die richtige Antwort gefunden. Die können Sie im Ernstfall auch Ihrem Sachbearbeiter bei der DRV vor die Nase halten.Das ist etwas handfestes, von dem er sich auch beeindrucken lassen wird. Nur weil Ihr privater Rentenberater Ihre zusätzliche Beschäftigung abnickt, heißt das noch lange nicht, dass dann auch alles so läuft wie er das sagt. Das gleiche gilt für die im Forum hier getroffenen Aussagen. Da lacht Ihr Sachbearbeiter höchstens, falls dort im Hause anders verfahren wird. Sollte Ihnen also eine sichere (!) Auskunft wichtig ist, werden Sie sich wohl schriftlich an Ihren Sachbearbeiter wenden müssen.
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