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Experten-Antwort

Übergangsgeld und Steuererklärung

von sardembg28.03.2009 | 18:12
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5 Antworten

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Hallo, eine frage hätt ich jetzt aber doch noch. Besteht die große wahrscheinlichkeit,das man bei der Steuererklärung im Jahr 2010 evtl eine Nachzahlung an das Finanzamt leisten muss,wenn man im Jahr 2009 Übergangsgeld bezogen hat ?? Meine Frau ist Steuerklasse 3 + 1 Kind und hat ein Bruttoeinkommen von 1500,00 Euro im Monat,Netto ca 1192,00 Euro Ich bin Steuerklasse 5,und war bis März 2009 in Hartz 4. Ab 30.März 2009 bekomm ich Übergangsgeld. Muss man unter diesen Umständen nachzahlen ??

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sardembg,

zur Steuerpflicht können wir leider keine Stellungnahme abgeben. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr örtliches Finanzamt.

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4 Antworten

Falsches Forumam 28.03.2009 | 20:34
Fragen Sie einen Steuerberater.
Schiko.am 28.03.2009 | 23:00
Ihre Denkweise hat durchaus seine Berechtigung, auch Übergangsgeld unter- liegt dem Progressionsvorbehalt. Wenn ich es richtig sehe, bei Ihrer Steuerkarte wird weder Hartz IV noch das Übergangsgeld eingetragen. Bei der Steuerkarte Ihrer Frau- Steuerklasse III- fällt keine Steuer an, trotz- dem, machen Sie in 2010 die Steuererklärung kann es unter Umständen zur Nachzahlung von Steuer kommen. Deshalb konstruiere ich ein Rechenbeispiel: 18.000Ehefrau zunächst steuerpflichtig. minus 01.651 Kranken/Pflegeversicherung, minus 00.920 Pauschbetrag Pendlerpauschale und 00.500 angenommen Haftpflichtversicherung 14.929 keine Steuer, da 15.668 als Existenzminiumum steuerfrei sind. Angenommen aber, es kommen 3.600 Übergangsgelder hinzu sind fiktiv 18.529 steuerpflichtig, folglich 524 Steuer ist gleich 2,83%. Diese 2,83% auf 14.929 angewandt ergeben 422,59 Steuernachzahlung. Nütze die Gelegenheit, auf eine steuerliche Verschlechterung hinzuweisen die sich praktisch stillschweigend eingeschlichen hat. Bisher konnte man steuermindernd auf Hauptvordruck Seite 4 "Beschäf- tigung einer Hilfe im Haushalt" 624 Aufwand, bei 50% Behinderung sogar 924 als absetzbar mit 60 Jahren geltend machen. Es genügte , Name und Anschrift des Helfenden zu nennen. Dies gilt ab 2009 als ersatzlos gestrichen. Standpunkt des Gesetzgebers,diese Kosten kann man ja im Rahmen der jetzt allgemeinen haushaltsnahen Dienst- leistungen unterbringen. Nur der Nachteil hierbei, der Geldempfänger muss die Zahlung durch Unterschrift bestätigen. Dies wird wohl meist abgelehnt werden, da ja der Empfänger die Steuer hierauf befürchtet. Im Gegensatz hierzu, der Arbeitnehmer, der nur 5 Minuten zur täglichen Ar- beit hat bekommt weiterhin 920 Euro Pauschbetrag Pendlerpauschale. Mit freundlichen Grüßen.
Sardembgam 28.03.2009 | 23:02
Hallo, also an Übergangsgeld werd ich so ca 1300,00 Euro bekommen. Was dann bei 9 Monaten schon 11700,00 Euro sind. Täglich werd ich dann 99,74 Km fahren eine Strecke. Pauschal erhalte ich hierzu von der DRV 269,00 Euro Monatlich. Kann ich die Differenz der mehrkosten, bezüglich der fahrkosten,die ich von der DRV nicht bezahlt bekomme,nicht als Pendlerpauschale 2010 geltend machen ?? Bei mir handelt sich um eine Qualifizierungsmaßnahme über 10 Monate.
Schiko.am 29.03.2009 | 10:44
Gehöre also grundsätzlich zu denen die Beziehern von Sozialleistungen, aber auch von Übergangsgeldern etc. nicht neidig sind und versuche eine realistische Darstellung. So schmerzlich es für Sie auch ist, mit monatlich Euro 269 sind die Fahrt- kosten mehr als abgegolten. Eins Doppelförderung mit zusätzlich Pendler- pauschale gibt es nicht. Käme nur Pendlerpauschale in Anrechnung würden steuerlich die 269 nie erreicht werden. Berechnung: 100 km a/ 30 Cent an 228 Tagen im Jahr brächten 6.840 steuerlich absetzbaren Betrag, also monatlich 570 absetzbar und bei 25% Grenzsteuersatz eine steuerliche Auswirkung nur von Euro 142,50. Verbessere mein Musterbeispiel, ausgehend von 14.929 noch um minus 1791 (9,95% ) Beitrag zur Rentenversicherung komme ich auf ein zu versteuerndes Einkommen von 13.138, zunächst keine Steuer. zu versteuerndes Einkommen-zunächst keine Steuer. Konkret jetzt Euro 11700 Progressionsvorbehalt berücksichtigt sind es Euro: 24838 und fiktiv 1826 Steuer ( Tabelle noch 2008) somit 7,3516% aus 13138 965,85 Steuernachzahlung. Der Soli fällt etwas geringer aus als 53,12 da hier vom Brutto 13138 Euro 6024 Kinderfreibetrag zu berück- sichtigen sind. Hoffe mit Ihnen, Ende gut, alles gut. Mit freundlichen Grüßen.
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