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Übergangsgeld verrechnet mit dem Arbeitslosengeld2

von becka31.03.2007 | 11:49
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6 Antworten

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Hi! Ich habe folgendes Problem: Ich werde ab April eine Weiterbildung beginnen (Teilhabe am Arbeitsleben). Ist auch schon lang alles beantragt. Nun ist folgendes passiert: Ich habe bis jetzt Arbeitslosengeld 2 bekommen(hab denen auch schpn im Jan. bescheid gesagt das ich ab April nun nicht mehr Hartz 4 Empfänger bin)nun haben sie mir jedenfalls trotzdem für den April Geld überwiesen. Natürlich wollte ich das Geld auch wieder sofort zurücküberweisen aber mein Berater meinte er werde das Geld mit dem Übergangsgeld verrechnen und ich wäre weiterhin Hartz 4 Empfänger!Das ist doch genau daß was ich nicht mehr wollte!!Ich will mit dem Arbeitsamt doch nix mehr zutun haben. Das ist doch ein unnormaler Voprgang?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Versicherte, die vor Beginn einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (medizinisch oder beruflich) von der gesetzlichen Rentenversicherung Arbeitslosengeld II erhalten haben, bekommen für die Zeit der Leistung zur Teilhabe das Arbeitslosengeld II weiter. Der Träger des Arbeitslosengeld II verrechnet die Leistung im nachhinein mit der gesetzlichen Rentenversicherung.

5 Antworten

???am 31.03.2007 | 19:33
Es ist nichts ungewöhnliches, dass sich der ALG II-Bezug und der Übergangsgeldbezug für 1-2 Monate überschneiden. Sehen Sie das Geld der Arge als Vorschuss auf das ÜG an, das bekommen Sie nämlich erst gegen Monatsende. Für die Überschneidungsmonate verrechnen die Leistungsträger das Geld untereinander (Erstattungsanspruch).
beckaam 01.04.2007 | 11:40
Hmm, ja das leuchtet mir schon ein aber so wie mein Berater das formuliert hat, meinte er wohl für die komplette Zeit. Und dies möchte ich auf keinen Fall...Ich denke ich werde berst richtig bechseid wisse wenn ich per Telefon am Montag geklärt habe. Trotzdem hat dies mich schon etwas geschockt!
???am 01.04.2007 | 12:09
Wie lange ist denn Ihre Fortbildung? Bei kurzfristigen Massnahmen wird das ALG II nämlich tatsächlich weitergezahlt. Das ist einfacher als nach z.B. 6 Wochen Zahlpause, in denen sich normalerweise nichts grundlegend ändert, die ganze Verwaltungsprozedur durchzuziehen.
Bodo Ballermannam 02.04.2007 | 07:49
Freuen Sie sich doch, dass Sie Geld bekommen.... Von wem ist ja wohl eher zweitrangig...
beckaam 02.04.2007 | 20:05
hat sich schon erledigt...hab heut mit der Rentenversicherung gesprochen...Das Geld wird zurückgeschickt und ab April Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Dacht ich mir schon!
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