Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sandra,
ich vermute, dass Sie eine Leistung zur Abklärung der beruflichen Eignung (Berufsfindung) oder einer Arbeitserprobung meinen. Diese wird dem Verwaltungsverfahren zugeordnet und gehört nicht zu den Leistungen nach § 33 Absatz 3 SGB IX. Gleichwohl besteht nach § 45 Absatz 3 SGB IX
Anspruch auf Übergangsgeld - wie bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - für den
Zeitraum, in dem die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt
wird und die Versicherten wegen der Teilnahme kein oder ein geringeres Arbeitsentgelt
oder Arbeitseinkommen erzielen. Bezieher einer Entgeltersatzleistung anderer
Leistungsträger (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld) haben keinen Anspruch auf
Übergangsgeld. Dies gilt auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II.
In der Praxis wird bei diesen Berufsfindungs- und Arbeitserprobungsleistungen nur in den seltensten Fällen ein Übergangsgeld gezahlt. Setzen Sie sich bitte mit dieser Frage mit dem Kostenträger in Verbindung.
Freundliche Grüße
Hallo Sandra,
ich vermute, dass Sie eine Leistung zur Abklärung der beruflichen Eignung (Berufsfindung) oder einer Arbeitserprobung meinen. Diese wird dem Verwaltungsverfahren zugeordnet und gehört nicht zu den Leistungen nach § 33 Absatz 3 SGB IX. Gleichwohl besteht nach § 45 Absatz 3 SGB IX
Anspruch auf Übergangsgeld - wie bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - für den
Zeitraum, in dem die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt
wird und die Versicherten wegen der Teilnahme kein oder ein geringeres Arbeitsentgelt
oder Arbeitseinkommen erzielen. Bezieher einer Entgeltersatzleistung anderer
Leistungsträger (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld) haben keinen Anspruch auf
Übergangsgeld. Dies gilt auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II.
In der Praxis wird bei diesen Berufsfindungs- und Arbeitserprobungsleistungen nur in den seltensten Fällen ein Übergangsgeld gezahlt. Setzen Sie sich bitte mit dieser Frage mit dem Kostenträger in Verbindung.
Freundliche Grüße
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