Hallo ichbins,
konkrete Vorgaben gibt es diesbezüglich nicht.
Um die von Ihnen eingereichten Unterlagen prüfen zu können und eine rechtzeitige Berechnung und Auszahlung Ihres Übergangsgeldes sicherzustellen, würde ich Ihnen empfehlen, die Unterlagen bereits vor Antritt der Rehabilitationsleistung bei Ihrer Rentenversicherung einzureichen. Damit soll jedoch nicht der Eindruck erweckt werden, dass Übergangsgeld werde bereits im Vorfeld ausgezahlt. Dem ist natürlich nicht so. Die Auszahlung des Übergangsgeldes wird frühestens nach dem tatsächlichen Antritt der Leistung und der Übermittlung der Aufnahmemitteilung seitens der Rehabilitationseinrichtung vorgenommen.