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Experten-Antwort

Übergangsgeldberechnung bei beruflicher Reha (LTA)

von TinatinW11.05.2015 | 10:52
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5 Antworten

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Hallo! Auf welcher Grundlage wird Übergangsgeld bei LTA berechnet? Zu mir: 1990 Ausbildung danach bis 2000 in dem Beruf gearbeitet. 2002-2004 Umschulung (über Arbeitsagentur) keine Beschäftigung in dem Bereich 2007-2008 Beschäftigung in Spielothek seid 2008 arbeitssuchend und Erziehungszeit. Wird das Übergangsgeld nun nach der zu Letzt ausgeübten Tätigkeit berechnet? Oder wird das Übergangsgeld nach der letzten Ausbildung berechnet? Vielen Dank! TinatinW

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo TinatinW,

nur wenn Sie in den letzten drei Jahren vor LTA Beginn Arbeitsentgelt erzielt haben, wird das Übergangsgeld daraus berechnet (keine Berechnung aus Arbeitslosengeld). Zusätzlich erfolgt immer eine Berechnung aus einem tariflichen Arbeitsentgelt. Eventuell wird in Ihrem Fall der Ausbildungsberuf für das tarifliche Arbeitsentgelt maßgebend sein. Der höhere der beiden errechneten Übergangsgeldbeträge oder der Übergangsgeldbetrag aus dem tariflichen Arbeitsentgelt, ist für die weitere Berechnung maßgebend. Die Übergangsgeldhöhe beträgt bei Versicherten mit Kind 75 % der ermittelten Berechnungsgrundlage.

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4 Antworten

Peter Kösteram 11.05.2015 | 11:54
Nach dem letzten Brutto.
Peter Kösteram 11.05.2015 | 11:55
...obwohl...sorry....glaub das letzte Arbeitslosengeld wird genommen....hatte zu schnell geantwortet
???am 11.05.2015 | 12:39
Welcher Tariflohn zugrundegelegt wird kommt darauf an, auf welchen Beruf bei der Feststellung des LTA-Ansprchs abgestellt wurde. Ich persönlich würde nach Ihren Angaben auf die Beschäftigung in der Spielothek tippen. Ihr Umschulungsberuf jedoch sicher nicht, da Sie ja nie entsprechend gearbeitet haben. Da hätte noch Ihre Erstausbildung mehr Chancen.
TinatinWam 11.05.2015 | 15:29
Danke für die Antworten!
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