Hallo TinatinW,
nur wenn Sie in den letzten drei Jahren vor LTA Beginn Arbeitsentgelt erzielt haben, wird das Übergangsgeld daraus berechnet (keine Berechnung aus Arbeitslosengeld). Zusätzlich erfolgt immer eine Berechnung aus einem tariflichen Arbeitsentgelt. Eventuell wird in Ihrem Fall der Ausbildungsberuf für das tarifliche Arbeitsentgelt maßgebend sein. Der höhere der beiden errechneten Übergangsgeldbeträge oder der Übergangsgeldbetrag aus dem tariflichen Arbeitsentgelt, ist für die weitere Berechnung maßgebend. Die Übergangsgeldhöhe beträgt bei Versicherten mit Kind 75 % der ermittelten Berechnungsgrundlage.