Hallo Klaus-Dieter,
Sie vollenden Ihr 63. Lebensjahr am 09.05.2011, somit würde Ihre abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung am 01.06.2011 beginnen können. Weiterhin muss die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt sein. Voraussetzung für den Rentenbeginn 01. Juni ist, dass Sie innerhalb einer 3-Monatsfrist nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen den Rentenantrag stellen. Bei einem voraussichtlichen Entlassungsdatum 15.04.2011 ist somit noch genügend Raum für die Rentenantragstellung gegeben.
Der Anspruch auf Übergangsgeld endet mit dem Entlassungstag 15.04.2011. Ob für den Zeitraum 15.04.2011 bis zum 31.05.2011 noch Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, bitten wir mit der Agentur für Arbeit abzuklären.