Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeldzahlung

von Lukasz19.03.2019 | 11:05
278 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ich würde gerne wissen , ob es möglich ist wenn man sich in der Medizinischen Reha befindet und anspruch auf Übergangsgeld hat sich einen Vorschuss auf Übergangsgeld auszahlen zu lassen? Da ich meine Miete Püktlich Zahlen muss und die Reha leider etwas unpraktsich was das Datum angeht beginnt und ich leider meine Miete ja Pünktlich Zahlen muss da ich den ärger mit meinen Vermeiter gerne vermeiden möchte. Mir ist klar das dass Übergangsgeld nachträglich gezahlt wird aber ich kann ja begründen , wofür ich dieses benbötige . vielen dank im vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lukasz,

eine Vorschusszahlung ist im Einzelfall möglich.

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Reha-Sachbearbeiter und sprechen die Details ab.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Schorscham 19.03.2019 | 11:24
Das klären Sie am besten in einem persönlichen Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Die Rufnummer sollte eigentlich in Ihrem Bewilligungsbescheid stehen. Da noch gar nicht feststeht ob Ihre Reha überhaupt stattfindet und wie lange sie dauert, ist es sehr schwierig einen Vorschussbetrag zu ermitteln. MfG
Lukaszam 19.03.2019 | 12:46
Hallo doch den Termin für die Reha habe ich bereits sowie die Fahrkarten dort hin etc pp und wie lange sie voraussichtlich andauernwird habe ich auch schon schriftlich erhalten
Schorscham 19.03.2019 | 14:02
Trotzdem KÖNNTE es, beispielsweise durch Krankheit, zu einem vorzeitigen Reha-Abbruch kommen und der Anspruch auf Übergangsgeld somit entfallen. MfG
Lukaszam 20.03.2019 | 15:54
Hallo ja bei dem Einzefall geht es da drum das ich meine Miete Pünktlich zahlen muss es geht ja nicht um die vollen 3 Wochen , sondern um 2 Wochen damit die Miete Pünktlich angewiesen werden kann da ich auf ärger mit dem Vermieter verzichten will
Finanzenam 20.03.2019 | 16:13
Hallo Lukasz, eine Vorschusszahlung ist im Einzelfall möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Reha-Sachbearbeiter und sprechen die Details ab.
Hallo ja bei dem Einzefall geht es da drum das ich meine Miete Pünktlich zahlen muss es geht ja nicht um die vollen 3 Wochen , sondern um 2 Wochen damit die Miete Pünktlich angewiesen werden kann da ich auf ärger mit dem Vermieter verzichten will
Sie sollten mal Ihre finanzielle Situation überdenken. Von der „Hand in den Mund“ leben, bringt häufig Schwierigkeiten mit sich. So wären Sie ja dann auch kaum in der Lage einen Vorschuss bei Nichtantritt oder Abbruch der Reha zurückzuzahlen. Äußerst schlechte Voraussetzungen für eine Vorschusszahlung! Die Rentenversicherung ist schließlich keine Bank!
Schorscham 20.03.2019 | 17:56
Zitat von Finanzen anzeigenausblenden
Ganz meine Meinung! Ein Bekannter von mir hatte mal ähnliche Probleme mit pünktlicher Mietzahlung. Sein Vermieter war kulant und bot ihm an, die Miete künftig statt vorschüssig nachschüssig zu zahlen. Somit hatte mein Bekannter einen ganzen Monat Zeit gewonnen. Vielleicht wäre das auch im hier vorliegenden Fall eine Option. Auf jeden Fall sollte der Fragesteller seine Finanzen ordnen und eine realistische Prioritätenliste erstellen. Sonst ist die nächste Knackstelle schon vorprogrammiert. MfG
Vorgesorgtam 21.03.2019 | 15:43
Hallo Lukasz, lass dir doch in der Reha direkt im Eingangsgespräch einen Termin bei der Sozialberatung geben. Bei mir hat die Dame dann direkt telefoniert und ich habe 50% des Übergangsgeldes am Ende der Reha bereits überwiesen bekommen. Den Rest einige Wochen später, nachdem ich dann zuhause war. Zudem wurde dort mit mir gemeinsam der Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und ich habe in vielerlei Hinsicht gute Tipps bekommen. Wünsche dir alles Gute, Betty
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026