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Experten-Antwort

Übergansgeld

von von Rolf03.02.2012 | 21:59
1806 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wurde am 22.7.2011 von der Krankenkasse ausgesteuert war auf Psyche die ganze Zeit Krankgeschrieben.Ab 23.7.2011 hat die BG-Bau Übergangsgeld für eine Umschulung bezahlt die am 5.9.2011 begann und am 19.11.2011 mit einer Prüfung endete.Die bestand aus 4 Prüfungsteilen von denen ich nur 3 bestanden habe.Die Nachprüfung sollte mit der neuen Lehrgangsteilnahme ab 16.1.2012 bis 11.2.2010 stattfinden und es war auch schon alles angemeldet und von der BG-Bau genehmigt und weiter Übergangsgeld gezahlt.Ich bekam am 12.2.2012 einen Bandscheibenvorfall und muste den Lehrgang erstmal absagen.Die BG-Bau teilte mir mit das sie mir noch 6 wochen Übergangsgeld zahlt und ich dann von der Krankekasse Leistungen erhalte.Ich habe bei der Krankenkasse angerufen und mann sagte mir das ich kein Anspruch auf Krankengeld habe weil ich noch keinen Tag gearbeitet habe ich bekomme noch bescheid. Das Übergangsgeld endet am 23.2.2012 wer ist dann mein Ansprechpartner oder hat die KK unrecht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Steht die Aussteuerung an, hat die KK die Pflicht über die sog. "Nahtlosigkeitsregelung" (§ 125 SGB III) zu informieren und an die Agentur zu verweisen. Gleichzeitig empfehlen wir einen RT-Antrag zu stellen, dass das Vorliegen von Erwerbsminderung frühzeitig überprüft wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Claire Grubeam 05.02.2012 | 01:05
Wenn der Leistungsanspruch bei der Krankenkasse erschöpft ist (sie "ausgesteuert" sind), wenden Sie sich umgehend an die Agentur für Arbeit oder, falls Sie einen Rentenantrag stellen wollen, an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
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