Hallo Thomas Kleemann,
es gibt eine Verwaltungsabsprache über die Spitzenverbände, dass bei lfd. Bezug von ALG II das JobC während einer mediz. Reha weiter zahlt. Es würde im Prinzip auch der Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe des ALG II - Anspruchs bestehen. Dieses Übergangsgeld würde dann an das JobC überwiesen.
Der Sinn und Zweck dieser Vereinbarung ist genau dieser: Es soll kein Abriss in der Finanz. Versorgung enstehen.
Sprechen Sie bitte diesbezüglich nochmal mit Ihrem JobC. Wenn wir eine Reha bewilligen kommt auch ein Infoschreiben an das JobC, aber leider erst bei Aufnahmemitteilung der Klinik zustande. Dies liegt dort ggf. noch nicht vor.