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Zur Experten-Antwort springenHallo Angi!
Voraussetzungen für das Vorliegen von Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz sind unter anderem, dass Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und Ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit verringern. Außerdem muss der Arbeitgeber das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit in bestimmter Höhe aufstocken sowie zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge entrichten. Die Vereinbarung von Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz erfordert das Einvernehmen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn Sie dieses erzielen, wäre eine Altersteilzeit auch als Schwerbehinderte ab 55 Jahre möglich. Das Altersteilzeitgesetz selbst begründet weder einen Anspruch auf Altersteilzeit noch legt es eine Höchstdauer fest - sie soll den gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglichen.
Für weitere Fragen der Vertragsgestaltung vor und zur Altersteilzeit, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.
Bingo, alles zur selben Uhrzeit eingestellt. Ich nehme alles zurück und trete gesenkten Hauptes den Rückzug an. Wenn aber auch die User dann auf jeden Eintrag reagieren ... Wer hat übrigens diese Forum-Suchfunktion programmiert? Die findet ja nicht mal Stichworte in den Themenüberschriften - das hätte ich als erstes erwartet ... Vielleicht kann das ja mal erweitert werden?...Vielleicht ist 'Angi' ja auch nur ein unerfahrenes 'Opfer' von 'oops an error occured, das am Wochenende hier einige irritiert und sogar von Ihnen selbst kommentiert/begründet wurde...
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