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Experten-Antwort

Überlegung zur Altersteilzeit

von Angi17.04.2023 | 09:34
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten. In der Firma in der ich tätig bin wird ab dem 55 Lebensjahr eine Altersteilzeit (ATZ) angeboten. Maximal wie viele Jahre vorher kann man diese ATZ in Anspruch nehmen? Mit Schwerbehindert wäre ein Eintritt an sich ja aktuell mit 65 Jahre möglich. Ab wann könnte ich also in die ATZ gehen? Aktuell bin ich in Teilzeit 30 Std beschäftigt. Wie viele Jahre vor der ATZ muss ich wieder auf Vollzeit 38 Std arbeiten gehen, damit für die ATZ auch das Vollzeitgehalt angerechnet wird? Freue mich über Ihr Feedback. Vielen Dank Angi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angi!

Voraussetzungen für das Vorliegen von Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz sind unter anderem, dass Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und Ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit verringern. Außerdem muss der Arbeitgeber das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit in bestimmter Höhe aufstocken sowie zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge entrichten. Die Vereinbarung von Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz erfordert das Einvernehmen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn Sie dieses erzielen, wäre eine Altersteilzeit auch als Schwerbehinderte ab 55 Jahre möglich. Das Altersteilzeitgesetz selbst begründet weder einen Anspruch auf Altersteilzeit noch legt es eine Höchstdauer fest - sie soll den gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglichen.

Für weitere Fragen der Vertragsgestaltung vor und zur Altersteilzeit, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

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3 Antworten

Klugpuperam 17.04.2023 | 09:40
Ihre Fragen sind arbeitsrechtlicher Natur.
Schadeam 17.04.2023 | 09:51
Die Höchstdauer einer ATZ beträgt 10 Jahre - aber all dies wäre mit dem Arbeitgeber zu besprechen......was er Ihnen anbietet, wieviel er zahlt,....etc.
ThomasRam 17.04.2023 | 10:42
... und die ATZ wird üblichersweise so abgeschlossen, daß sie endet, wenn eine Rente beginnen kann. Beginn ATZ also frühestmöglicher Rentenbeginn minus ATZ-Dauer. Normalerweise sind auch die Anzahl 'Plätze' für eine ATZ beschränkt (z.B. 4% der Belegschaft/Standort/Bereich/...) und es gibt eine Art Punktesystem. Allerdings werden die aktuellen Details für das aktuelle Jahr meist erst zum Vorjahresende/Jahresanfang festgelegt. Reden Sie unbedingt mit AG und dem Betriebsrat, falls vorhanden! Da mittlerweilen die Baby-Boomer in Rente (und ATZ) wollen, erkundigen Sie sich nach Ihren persönlichen Chancen, überhaupt ein persönliches Angebot zu bekommen!
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