Hallo Angi!
Voraussetzungen für das Vorliegen von Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz sind unter anderem, dass Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und Ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit verringern. Außerdem muss der Arbeitgeber das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit in bestimmter Höhe aufstocken sowie zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge entrichten. Die Vereinbarung von Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz erfordert das Einvernehmen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn Sie dieses erzielen, wäre eine Altersteilzeit auch als Schwerbehinderte ab 55 Jahre möglich. Das Altersteilzeitgesetz selbst begründet weder einen Anspruch auf Altersteilzeit noch legt es eine Höchstdauer fest - sie soll den gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglichen.
Für weitere Fragen der Vertragsgestaltung vor und zur Altersteilzeit, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.