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Experten-Antwort

Übernahme Kosten Hörgeräte

von Boobee10.05.2016 | 07:19
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4 Antworten
Hallo, gibt es hier jemanden, dem bekannt ist, dass die RV die Kosten für Hörgeräte übernommen hat? Ich hatte am 16.11.2011 einen Verkehrsunfall, bei dem ich als Fußgänger von einem Auto angefahren wurde (Arbeitsweg). Seitdem erleide ich Schwindel und Hörverlust. Die BG will die Schwerhörigkeit nicht als Unfallfolge anerkennen. Der HNO labert was von einer Langzeithörschädigung. Ein von der BG in Auftrag gegebenes Gutachten in einer HNO-Klinik ergab, dass die Diagnose Langzeithörschädigung Quatsch ist, bejaht wurde allerdings, dass generell bei einem Unfall wie meinem die Möglichkeit einer Hörschädigung besteht, aaaaaaaber der Zeitraum für die Anzeige des HNO dieser Hörschädigung in Bezug auf den Unfall liegen zu weit auseinander. Ich muß hinzufügen, dass ich den HNO schon fast terrorisiert hatte, dass von ihm überhaupt eine Meldung kommt! Der hat sogar die BG-Überweisung meines Unfallchirurgen ignoriert. Ich habe den Mist bis zum Sozialgericht getragen. Selbst dort haben die das nicht begriffen, dass das Verhalten des HNO nicht sonderlich hilfreich ist. Ich musste fast mein ganzes Leben umstellen, bin nicht mehr höhentauglich, habe Schwindel, wo andere einen halben Kasten Bier intus haben. Jetzt geht es um die Zuzahlung oder auch Kostenübernahme. Die BG entzieht sich ihrer Verantwortung. Die Kasse zahlt mir zu wenig. Es ist nicht so, dass ich mich wegen Ansprüchen den einfachen Geräten verweigere, nur haben die einfachen Geräte einfach nur eine verstärkende Wirkung. Das klingt brutal. Ich kann mich in kaum einer Gruppe unterhalten, weil ich kein Wort verstehe. Die Geräte, die in Frage kämen, kosten ordentlich. Abzüglich dem, was die Kasse zuschießt, ist mir das immer noch zu hoch. Was kann man da machen? Kennt jemand eine Situation selbst oder im Bekanntenkreis, wo die RV etwas gesponsort hat? Ich hab auch noch ordentlich was zu arbeiten, werd im August erst 46... Vielen Dank. Marco

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.05.2016 | 09:57

Vorausgesetzt wird ein berufspezifischer Bedarf. Der berufsspezifische Bedarf umfasst besondere Ansprüche an das Hörvermögen bei der Ausübung der Berufstätigkeit, die ausschließlich im Rahmen der Berufsausübung erforderlich sind, z.B: besonders genaues Unterscheiden von Klängen oder Tönen. Berufe, bei denen ein besonders ausgeprägtes Hörvermögen vorliegen muss, sind z.B.: Logopäden, Hörgeräte-Akustiker, Musiker, Toningenieure, Fluglotsen, Audio-Techniker u.ä.

Ein berufsspezifischer Bedarf ergibt sich nicht durch normale persönliche oder telefonische Kommunikation am Arbeitsplatz. Diese stellt, auch bei ungünstigen akustischen Bedingungen (z.B. Sitzungen, Telefonkonferenzen) keine besondere berufliche Anforderung an das Hörvermögen dar, weil sie auch im täglichen Leben, bzw. bei nahezu jeder Berufsausübung entstehen.

3 Antworten

Inkaam 10.05.2016 | 08:10
Sie können direkt bei der DRV das Antragspaket Hörhilfen runterladen.
???am 10.05.2016 | 08:01
Grundsätzlich ist ein Zuschuss zu einem Hörgerät durch die DRV schon möglich. Es muss allerdings ein echter berufsbezogener Bedarf vorliegen. Probleme beim "Unterhalten in der Gruppe" zählen da nicht, weil dieses Problem besteht ja auch privat. Da gibt es übrigens auch Gerichtsurteile, dass die Krankenkasse auch über den Festbetrag hinaus zahlen muss, wenn nur mit dem teureren Hörgerät das soziale Gehör ( z.B. Unterhalten mit mehreren Personen) wieder hergestellt werden kann. An den Berufsbezug stellt die DRV einen ziemlich hohen Anspruch. Solange Sie nicht gerade Musiker o.ä. sind, wird es meines Wissens schwierig.
Paulaam 10.05.2016 | 18:48
Hallo Marco ich war Anfang 40 als mein Hörgeräteakustiker einen Antrag auf Kostenübernahme bei der DRV für mich gestellt hat. Ich war als Verkäuferin tätig und dem Antrag wurde stattgegeben. Es kommt also auch darauf an, wie kompetent und engagiert ein "Vermittler" die Sachlage darstellt. Suchen Sie sich einen guten HNO und einen noch besseren Hörgerätekustiker, dann wird die Sache schon klappen. Viel Glück!
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