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Übernahme von Direktversicherungen

von Kevin31.03.2007 | 12:26
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an die Runde... Ich habe 2003 eine Direktversicherung abgeschlossen. Durch einen Arbeitgeberwechsel Anfang 2007 stehe ich jetzt vor dem Problem, dass der Vertrag nicht übernommen werden kann. Der Vertrag war in einen fondgebundenen Anteil (65%) und einen gesetzlichen Anteil (35%) aufgeteilt. Der Garantiezins lag seinerzeit bei 3,25% für den gesetzlichen Anteil. Anbieter war damals die Heidelberger Leben! Der neue Arbeitgeber kann dies bei der Alten Leipziger so nicht anbieten, sondern ich soll einen neuen Vertrag unterschreiben. Dieser setzt sich aus einer Kapitallebensversicherung und einem gesetzlichen Rentenversicherungsanteil zusammen der natürlich heute nur einen Garantiezins von 2,25% hat. Für mich stellt sich also die Frage... Lohnt es sich meine 2003 abgeschlossene Direktversicherung mit guten Konditionen zu behalten und selbst den Beitragssatz weiterhin zu zahlen, oder lege ich die Versicherung besser auf Eis und investiere in Riester oder ein ähliches System? Bin 28 Jahre und es wird vermutlich nicht mein letzter Arbeitgeberwechsel sein. Danke vorab für Eure Hilfe.. MfG Kevin

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Kevin,

sofern die Vertragsbedingungen es zulassen ist eine private Fortführung des Vertrags grundsätzlich möglich. Dabei sollten Sie beachten, dass es in der Auszahlungsphase zur Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung kommt, sofern Sie der Pflichtversicherung dort unterliegen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber bzw. die neue Versicherung auf das Übertragungsabkommen des GDV an. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat für die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse mit den Versicherern ein Abkommen geschlossen, das es ermöglichen soll die Verträge von einem Versicherer auf einen anderen zu übertragen. Ihr Vorteil ist in diesem Fall die Weiterführung nach alten Bedingungen und keine erneuten Abschlußkosten. Sprechen Sie es einfach mal an.

1 Antworten

Ulla Schmidtam 31.03.2007 | 18:05
Wenn Sie Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung sein sollten, würde ich an Ihre Stelle lieber die Finger von solchen Produkten lassen (Vollverbeitragung in Kranken- und Pflegeversicherung im Leistungsfall). http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de11388&SID=tq2VOd8DBZt… Der “Garantiezins” ist in der Regel auch Augenwischerei. Mit diesem wird lediglich der Sparanteil aber nicht etwa Ihr gesamter Aufwand für die Prämien verzinst. Es grüßt Sie Amadé
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