Hallo Kevin,
sofern die Vertragsbedingungen es zulassen ist eine private Fortführung des Vertrags grundsätzlich möglich. Dabei sollten Sie beachten, dass es in der Auszahlungsphase zur Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung kommt, sofern Sie der Pflichtversicherung dort unterliegen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber bzw. die neue Versicherung auf das Übertragungsabkommen des GDV an. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat für die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse mit den Versicherern ein Abkommen geschlossen, das es ermöglichen soll die Verträge von einem Versicherer auf einen anderen zu übertragen. Ihr Vorteil ist in diesem Fall die Weiterführung nach alten Bedingungen und keine erneuten Abschlußkosten. Sprechen Sie es einfach mal an.