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Überprüfung

von Ripery15.12.2007 | 23:44
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Bekomme eine Vollrente u.im Bericht steht dass ich 350 hinzu verdienen darf.Nun meine Frage soll ich die annehmen.Oder soll ich es lieber lassen weil sie mir dann die Rente weg nehmen.Was sagt der Experte.Spiel das eine Rolle bei der Nachprüfung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer Rente um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung handelt.

Im Regelfall liegt dieser Rente ein Ihnen verbl. Restleistungsvermögen von unter drei Stunden täglich zugrunde.

Unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes, sollte sich die Tätigkeit daran halten.Insbesondere sollten dabei die für die volle EM Rente geltenden qualitativen Leistungseinschränkungen (etwa "nicht im Schichtdienst, nicht auf Leitern und Gerüsten" etc.) eingehalten werden.

Die Höhe der für Sie geltenden individ. Hinzuverdienstgrenzen sind Ihrem Rentenbescheid zu entnehmen. Die Grenze für die Zahlung der ungekürzten vollen EM Rente liegt derzeiet bei 350 Euro/Monat - und ab Januar bei 355 Euro die Anhebung auf 400 Euro ist zwar wieder einmal geplant - liegt aber derzeit noch auf Eis).

Beachten sie in jedem Falle die Ihnen als EM Rentner obliegenden Mitteilungspflichten in Bezug auf die Beschäftigungsaufnahme.

Bei Einhaltung der 350 Euro Grenze sowie der qualitativen Leistungseinschränkungen ist dies alles kein Thema.

Ansonsten wäre neben der Frage der Gewährung der voillen EM Rente als 3/4 Rente wohl auch die bisherige sozialmedizin. Leistungsbeurteilung zu überprüfen.

MfG

10 Antworten

Rentenprüferam 16.12.2007 | 02:18
Grundsätzlich dürfen Sie bis zu 350 € monatlich rentenunschädlich hinzuverdienen. Bis zu 2 x jährlich sogar das Doppelte. Allerdings wird Ihr RV-Träger genau überprüfen, um was für eine Tätigkeit es sich handelt und ob diese überhaupt mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen vereinbar ist. (Wer arbeiten kann, braucht auch keine Rente !)
Riperyam 16.12.2007 | 03:29
Danke für diese Auskunft.Also lieber nicht eine Geringfügige Stelle annehmen.Wollte eine leichte Stelle als Wachpersonal beim Sicherheitsdienst annehmen.Schade hätte die 350 euro gut gebrauchen können.Hatte mal bei LVA nachgefragt u.hätten nicht dagegen u.was nun?
Kritikasteram 16.12.2007 | 11:44
leider handelt es sich bei dem User '"Rentenprüfer" nicht wirklich um eine Person, die hier nützliche Auskünfte erteilt. Vielmehr wird durch unsachliche Aussagen eher das Gegenteil erreicht. Bedauerlicherweise ist die Redaktion nicht in der Lage dem Einhalt zu gebieten. Ignorieren Sie einfach die Aussage.
Jürgenam 16.12.2007 | 11:27
Hallo Riperly, lassen sie sich nicht verunsichern. Wenn es der Rentenversicherer zulässt, nichts wie ran. Viel Erfolg Jürgen
Maureram 16.12.2007 | 12:30
Kritikasper, Rentenprüfer hat recht! Bei der geschilderten Diagnose und dann zum Wachdienst...! Da gehört sofort die Rente entzogen. Und SIE machen sich mitschuldig zum Betrug! Schönen, Ehrlichen 3.Adent Maurer
E X P E R T Eam 16.12.2007 | 12:59
Ihre Rente wird sofort entzogen.
Birgitam 16.12.2007 | 13:42
Die Rentenversicherung hat nie etwas gegen eine Arbeitsaufnahme einzuwenden. Ganz im Gegenteil: Je arbeitsfreudiger die Rentner sind, desto weniger Rente muss gezahlt werden ! Man sollte schon vorher ganz genau überlegen, ob und vor allem welche Nebentätigkeit man ausüben möchte.
no nameam 17.12.2007 | 06:25
Ich bin der Meinung, dass Sie die Stelle guten Gewissens annehmen können. Sie müssen jedoch aufpassen, dass Sie die Hinzuverdienstgrenze von 350 € nicht überschreiten (wie bereits gesagt wurde, das zweimalige Überschreiten innerhalb eines Kalenderjahres ist unschädlich) und die Art der Tätigkeit berücksichtigen. Arbeiten Sie z. B. eine 35-Stunden-Woche, so können Sie nicht voll erwerbsgemindert sein. Dies wird auch der RV-Träger bemerken... Arbeiten Sie jedoch nur ca. 2 bis 3 Stunden täglich (oder umgerechnet auf die Woche ca. 10 bis 15 Stunden), so haben Sie nichts zu befürchten. Voll erwerbsgemindert ist, wer unter 3 Stunden täglich auf dem allg. Arbeitsmarkt tätig sein kann.
Rosannaam 17.12.2007 | 10:59
Hallo Ripery, ich kann mich @no name nur anschließen. Hätte der RV-Träger etwas dagegen, dass EM-Rentner (hier: volle EM) im geringfügigen Rahmen (!)arbeiten und etwas dazuverdienen, würde er die Möglichkeit des Hinzuverdienstes ja wohl nicht zulassen!!! Also nehmen Sie ohne schlechtes Gewissen die Tätigkeit an und achten Sie auf die Hinzuverdienstgrenze (350,- EUR bzw. ab 01/2008 = 355,- EUR BRUTTO). Unverständlich ist es nur dann, wenn ein Vollrentner arbeitet und - was schon mal vorkommt - weit über dieser Hinzuverdienstgrenze liegt. Dann kann wohl auch nicht mehr von einer Erwerbsminderung ausgegangen werden. MfG Rosanna
Riperyam 17.12.2007 | 11:29
Danke euch für die Meinungen.Würde aber gerne mal den Experte fragen.Soll ich es mir schriftlich beim LVA bestädigen lassen.Ich meine das ich die Stelle ruhig machen kann,sonst hätten sie ja direkt schreiben können keinen Hinzuverdienst.Sonst kann man heute von Rente nicht mehr von Leben.Bitte um eine Antwort vom Experte.
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