Auch ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer Rente um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung handelt.
Im Regelfall liegt dieser Rente ein Ihnen verbl. Restleistungsvermögen von unter drei Stunden täglich zugrunde.
Unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes, sollte sich die Tätigkeit daran halten.Insbesondere sollten dabei die für die volle EM Rente geltenden qualitativen Leistungseinschränkungen (etwa "nicht im Schichtdienst, nicht auf Leitern und Gerüsten" etc.) eingehalten werden.
Die Höhe der für Sie geltenden individ. Hinzuverdienstgrenzen sind Ihrem Rentenbescheid zu entnehmen. Die Grenze für die Zahlung der ungekürzten vollen EM Rente liegt derzeiet bei 350 Euro/Monat - und ab Januar bei 355 Euro die Anhebung auf 400 Euro ist zwar wieder einmal geplant - liegt aber derzeit noch auf Eis).
Beachten sie in jedem Falle die Ihnen als EM Rentner obliegenden Mitteilungspflichten in Bezug auf die Beschäftigungsaufnahme.
Bei Einhaltung der 350 Euro Grenze sowie der qualitativen Leistungseinschränkungen ist dies alles kein Thema.
Ansonsten wäre neben der Frage der Gewährung der voillen EM Rente als 3/4 Rente wohl auch die bisherige sozialmedizin. Leistungsbeurteilung zu überprüfen.
MfG