Hallo Maikel,
wie von KSC bereits angemerkt, ist eine neue Begutachtung durch die Deutsche Rentenversicherung nicht vorgesehen. Sie können aber arbeiten gehen, wenn Sie denken, wieder arbeitsfähig zu sein. Hierdurch kann eine Überprüfung Ihrer Erwerbsminderung von Amts wegen herbei geführt werden. Ggfls. führt der Verdienst aus einem Beschäftigungsverhältnis zu einer Kürzung Ihrer Erwerbsminderungsrente.
Aber was ist denn der Hintergrund Ihrer Fragestellung?
Viele Grüße
Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung