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Experten-Antwort

Überprüfung der Leistungsfähigkeit

von Maikel 17.04.2020 | 07:31
410 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ist es möglich eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit(Erwerbsfähigkeit) selbstständig anzustoßen, auch wenn man bereits von der DRV mit einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente versorgt wurde? Welche Unterlagen sind dazu nötig? Danke für die Hilfe und bleiben sie alle gesund!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maikel,

wie von KSC bereits angemerkt, ist eine neue Begutachtung durch die Deutsche Rentenversicherung nicht vorgesehen. Sie können aber arbeiten gehen, wenn Sie denken, wieder arbeitsfähig zu sein. Hierdurch kann eine Überprüfung Ihrer Erwerbsminderung von Amts wegen herbei geführt werden. Ggfls. führt der Verdienst aus einem Beschäftigungsverhältnis zu einer Kürzung Ihrer Erwerbsminderungsrente.

Aber was ist denn der Hintergrund Ihrer Fragestellung?

Viele Grüße

Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

KSCam 17.04.2020 | 08:08
Nein das ist bei der DRV nicht vorgesehen. Wenn Sie aber denken wieder arbeiten zu können, steht es Ihnen frei dies zu tun und einen Job zu suchen. Etwaige Lohnersatzleistungen können dann aber gekürzt werden oder entfallen. Was ist eigentlich der Hintergrund Ihrer Frage?
DaViam 17.04.2020 | 08:05
Hallo, was gäbe es denn für einen Grund, dass die Leistungsfähigkeit überprüft werden soll? Sind Sie der Meinung, keine EM-Rente mehr beanspruchen zu müssen? Eine Überprüfung nur einfach so ohne Zweck macht für den RV-Träger keinen Sinn. Bedenken Sie bitte, dass die Bearbeitung Zeit und auch Geld kostet.
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