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Experten-Antwort

Überprüfung einer vollen unbefristeten Erwerbsminderungsrente?

von Ninja-Krebs03.07.2022 | 20:27
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34 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Rentenexperten, ich bin 52 Jahre alt und beziehe seit Ende 2018 eine volle befristete Erwerbsminderungsrente diese wurde Anfang 2020 nach erneuter Überprüfung in eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente umgestellt. Diese Rente erhalte ich wegen einem bösartigen Tumor (Krebs). Um den Stress einer erneuten Überprüfung mit der Rentenversicherung für mich zu vermeiden, habe ich nie einen Nebenjob angefangen und werde dieses auch nicht tun. Mir ist bewusst das die Rentenversicherung mich rein rechtlich immer überprüfen darf. Nun meine ganz konkrete Frage an die Experten: Muss ich damit rechnen, das die Rentenversicherung mich erneut überprüfen wird, obwohl ich keinen Nebenjob mehr beginnen kann und werde? Über eine Antwort von den Experten würde ich mich sehr freuen

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll. Abwertende Bemerkungen, Polemik, persönliche Angriffe oder Beleidigungen sind keine angemessene Form der Kommunikation und werden von uns konsequent entfernt.

Allen einen guten Start in die Woche und beste Grüße

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ninja-Krebs,

Ihre Rente ist auf Dauer gewährt, läuft also bis zum Beginn der Regelaltersrente. Bis dahin könnten Sie durchaus noch Fragebögen von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten. Wenn sich nichts ändert (verbessert) bleibt dies ohne Auswirkungen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

32 Antworten

DELA-DUS-DEam 03.07.2022 | 20:54
Unwahrscheinlich, aber ausgeschlossen werden kann es nicht. Sie werden hier keine Garantie bekommen nach der Sie streben.
KSCam 03.07.2022 | 21:28
.....und jeder DRV Träger handhabt das möglicherweise anders,....selbst wenn die DRV BaWü nicht überprüfen sollte, könnte das bei der DRV Nord, oder der DRV Bund oder der KBS anders sein,..... Absolute Sicherheit werden Sie nie haben.
Man wird den Eindruck nicht los...am 03.07.2022 | 21:43
.... dass das hier immer wieder mehr oder weniger genüsslich breit getreten wird. So vom Ton her mit einer geheimen Schadenfreude, wie die todkranken Menschen sich in Unsicherheit quälen. Und das von Mitarbeitern der DRV, deren Pflicht es wäre, wegen genau solchen Situationen einmal bei ihrem Arbeitgeber auf die Barrikaden zu gehen, anstatt hier ungerührt ihre sachlich richtigen und menschlich verfehlten Erkenntnisse beizutreten... so nach dem Motto, ich fühle mich gut weil ich Recht habe. Und wenn es auch nur mit einer billigen Aussage ist für die man keine einzige Gehirnzelle braucht. Wenn es darum geht, Leute abzukanzeln, zu korrigieren oder zu enttäuschen, sind die üblichen Pappenheimer immer ganz schnell dabei. Dabei wird dann immer genüsslich unterstellt, was "derjenige hören wollte", also hellseherische Fähigkeiten scheinen auch dabei zu sein...Ist mir nur so aufgefallen:-).
KSCam 03.07.2022 | 22:54
Das hat mit Schadenfreude nichts zu tun, aber kein DRV Mitarbeiter kann einer 52 jährigen Rentnerin garantieren dass Sie nie mehr überprüft wird. Und nur das war die Frage! Ich gehe persönlich davon aus, dass jemand der schwer krebskrank ist die Rente immer behält (weil Heilung sehr selten ist), aber das war a) nicht gefragt und b) können das höchstens Ärzte beantworten. Ich gönne das der Fragestellerin, aber....das im Zweifel zu entscheiden ist nicht meine Aufgabe bei der DRV!
Vivoam 04.07.2022 | 08:15
Ich bin in einer ähnlichen Situation, allerdings mit befristeter EMR. Vor Kurzem habe ich der DRV einen Job (10 Stunden verteilt auf 10 Tage bei freier Zeiteinteilung) gemeldet. Ich bekam ein Antwortschreiben: die Rente sei aufgrund meiner Meldung überprüft worden, die Hinzuverdienstgrenze werde eingehalten und somit werde die Rente weiterhin gezahlt. Tatsächlich bleibt einem beim „Rente wurde überprüft“-Lesen mal kurz die Luft weg, aber es wurde beim Weiterlesen sofort klar, dass es dabei nur um die Rentenhöhe ging. Dafür spricht auch die Zeit zwischen meiner formlosen Kurz-Meldung meiner leidensgerechten Tätigkeit (online, vorletzte Juni-Woche) und der Antwort der DRV Bund (per Brief, 1. Juli-Woche). Dies nur als Info wegen der Aussage, dass aus Angst vor Überprüfung auf Jobs verzichtet wird.
DTHam 04.07.2022 | 10:36
Zitat von Ninja-Krebs anzeigen
.... dass das hier immer wieder mehr oder weniger genüsslich breit getreten wird. So vom Ton her mit einer geheimen Schadenfreude, wie die todkranken Menschen sich in Unsicherheit quälen. Und das von Mitarbeitern der DRV, deren Pflicht es wäre, wegen genau solchen Situationen einmal bei ihrem Arbeitgeber auf die Barrikaden zu gehen, anstatt hier ungerührt ihre sachlich richtigen und menschlich verfehlten Erkenntnisse beizutreten... so nach dem Motto, ich fühle mich gut weil ich Recht habe. Und wenn es auch nur mit einer billigen Aussage ist für die man keine einzige Gehirnzelle braucht. Wenn es darum geht, Leute abzukanzeln, zu korrigieren oder zu enttäuschen, sind die üblichen Pappenheimer immer ganz schnell dabei. Dabei wird dann immer genüsslich unterstellt, was "derjenige hören wollte", also hellseherische Fähigkeiten scheinen auch dabei zu sein...Ist mir nur so aufgefallen:-).
Hallo an alle die sich bis jetzt an meiner Fragestellung beteiligt haben. Bei meinem Tumor muss ich vierteljährlich zur Überprüfung ein Leben lang in die Klinik, weil eine Metastasierung auch nach Jahren nicht ausgeschlossen werden kann. Vielleicht können sie verstehen welcher Druck und Angst deshalb dahinter steckt und aus diesem Grund wäre mir diese Antwort so wichtig. MFG Ninja-Krebs
Hallo Nina, ich bin weder Experte noch arbeite ich bei der Rentenversicherung. Was ich Dir/Ihnen antworte sind auch keine Erfahrungswerte sondern nur mein reines und echtes Bauchgefühl. Nachdem Du nicht einmal einen neben der Rente noch einer Beschäftigung nachgehst, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen warum Du von Deinem zuständigen Sachbearbeiter und oder Rentenversicherungsträger überprüft werden solltest. Und selbst wenn, dann müsstest Du denke ich mal nur angeben bei welchen Ärzten Du in Behandlung bist und das war es dann auch schon. Aber ich denke bei Deiner Akte kommt es nicht noch mal zu einer Überprüfung. Auch wenn natürlich auch bei Dir bei der Gewährung der unbefristeten Rente dieser Standdard Textbaustein "Wir sind verpflichtet von Zeit zur Zeit etc..." steht.
Klaraam 04.07.2022 | 14:29
Es hat niemand eine Glaskugel.... Aber so verzweifelten Fragestellern dann noch Angst zu machen, halte ich auch für völlig daneben und böse. Dann lieber mal raushalten!!! Meine Oma sagte immer, wenn Du nichts Liebes zu sagen hast, dann sag lieber gar nichts :))
Peter T. am 04.07.2022 | 14:56
Wenn jemand Erfahrungswerte oder Meinungen lesen will, dann soll er auch DIESE erhalten. Ich persönlich finde diese Nachfragen völlig nichtssagend, weil 5 Mann/Frau/Divers auch 5 verschiedene Erfahrungen beibringen können. Und selbst wenn es 4:1 steht, kann man zu der 1 gehören. Aber dann auch noch zu erwarten, nur die positiven Erfahrungen ect hier zu Posten, ist ja nun totaler Quatsch. Was passiert, wenn man sich sicher fühlt und dann doch eine Überprüfung ect kommt? Arbeiten unter 3 Stunden (nicht gerade auf dem Bau als Dachdecker und Co) und innerhalb der Hinzuverdienst Grenze ist relativ unschädlich. Kann aber auch ohne überprüft werden. Daher regelmäßig seine Ärzte aufsuchen und gut ist, dann sollte auch eine Prüfung kein Problem sein, wenn sich nichts gebessert hat...
Der Genderam 04.07.2022 | 16:24
TOP GEGENDERT!!! Teilnehmer wären ja nur Männer, hihi.. Der Admin*innen ist ein Gutmensch.
Peter T. am 04.07.2022 | 17:17
Zitat von EMRentner anzeigen
Wenn jemand Erfahrungswerte oder Meinungen lesen will, dann soll er auch DIESE erhalten. Ich persönlich finde diese Nachfragen völlig nichtssagend, weil 5 Mann/Frau/Divers auch 5 verschiedene Erfahrungen beibringen können. Und selbst wenn es 4:1 steht, kann man zu der 1 gehören. Aber dann auch noch zu erwarten, nur die positiven Erfahrungen ect hier zu Posten, ist ja nun totaler Quatsch. Was passiert, wenn man sich sicher fühlt und dann doch eine Überprüfung ect kommt? Arbeiten unter 3 Stunden (nicht gerade auf dem Bau als Dachdecker und Co) und innerhalb der Hinzuverdienst Grenze ist relativ unschädlich. Kann aber auch ohne überprüft werden. Daher regelmäßig seine Ärzte aufsuchen und gut ist, dann sollte auch eine Prüfung kein Problem sein, wenn sich nichts gebessert hat...
Die Aufnahme einer Tätigkeit, auch unter 3 Stunden, erweckt grundsätzlich die Aufmerksamkeit der DRV und macht eine Überprüfung wahrscheinlicher. Wenn sich nichts gebessert hat, ist man sicher, ist nicht richtig, da Gutachter keine Roboter sind. Wahrscheinlichkeiten spielen sehr wohl ein Rolle. Ich bin in einigen Foren sehr lange unterwegs, mir ist noch keiner untergekommen, dem seine unbefristete Rente entzogen wurde.
Tja, selbst hier im Forum ist der Entzug einer unbefristeten EMR schon vorgekommen. 20 sec suchen und nur mal den 1. Thread genommen. Da gibt es sicher auch mehr... https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/entzug-…
Interessierteram 04.07.2022 | 17:45
Sie können auch bspw. folgende Studie zur EMR lesen: https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-006969 . Aber es ist wirklich alles einzelfallabhängig. Und bei den EMR-RenterInnen, deren Rente lt. Forumsangaben entzogen wurde, wären viel detailliertere Angaben nötig, um sich ansatzweise eine Meinung bilden zu können.
Rolandam 04.07.2022 | 18:50
Zitat von EMRentner anzeigen
Erinnerlich hierzu aus diesem Forum ist mir der User@Ex-Rentner. Dem war nach 12 Jahren die Dauerrente entzogen worden mit der Begründung, die seinerzeitige Gewährung sei ein Fehler gewesen und der Gesundheitszustand damals zu pessimistisch bewertet worden.
W°lfgangam 04.07.2022 | 18:59
Liebe Teilnehmende am Forum, Ihr Admin
TOP GEGENDERT!!! Teilnehmer wären ja nur Männer, hihi.. Der Admin*innen ist ein Gutmensch.
DIE Teilnehmer - rein vom Wortbezug (weiblich) her ...und nu? ;-) Naja, dtsch./gewachsene Sprache/Grammatik - für eine Minderheit das 'höhgschte' der Gefühle, sich zum Aus-/Eindruck bringen zu wollen - für die Mehrheit geht es um Sachverhalt/Inhalt /Bewertung/Analsye /Empfehlung und Ergebnis! Nebenbei: Nach dem GenG (Gesetz zur Vermeidung von Intoleranzen und Benachteiligungen im sprachlichen Umgang mit aufrecht gehenden Primaten ohne eindeutige Geschlechtszuordnung - kurz Gendergesetz (GenG) ...veröffentlicht am 01.04.2022 im BGBL I) sind Personen ab 60 davon ausgenommen (sowohl privat, wie auch im dienstlichen Betrieb) sich einer zwangsweisen Gendersprache zu unterziehen ;-) Toleranz betrifft immer beide Seiten! Gruß w. PS: "Ihr Admin" ...DARAN muss er gendersprachlich noch arbeiten - das ist ja sowas von 'verkehrt' *g
Peter T.am 04.07.2022 | 19:13
Naja, ob dies dann auch wieder so war? Kommt mir etwas unglaubwürdig herüber. Leider kann hier jeder seine Gerüchte oder Geschichten schreiben... Denn ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach einer gewissen Zeit nur für die Zukunft aufgehoben werden, wenn er rechtswidrig war oder sich nachträglich in den Verhältnissen etwas geändert hat. Der GdB darf nach 12 jahren auch nicht geändert werden, weil ein neuer Gutachter nun eine andere Auffassung hat. Da müssen sich auch die Verhältnisse (Verbesserung genauso Verschlechterung) verändert haben, um den rechtswirksam bestehenden Bescheid aufzuheben. Nachzulesen: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/ruecknahme-aufhebung-ver… II. § 48 SGB X – Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse (1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, … (Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)§ 48 SGB X regelt den Fall der Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei nachträglicher Veränderung der Verhältnisse. Die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse müssen sich nach dem Erlass des Verwaltungsaktes geändert haben.
Ein Forum bietet keine Rechtsverbindlichkeitam 04.07.2022 | 19:45
Zitat von Roland anzeigen
Klingt nicht sehr glaubwürdig.
Ist mir eigentlich Boogie, ob Sie das glauben oder nicht. Er hat es lang und breit und auch glaubwürdig berichtet.
Wie schon erwähnt, hier kann jeder seine Geschichte, ob wahr oder unwahr schreiben. Genauso bleibt es jedem überlassen, das Geschriebene zu glauben oder eben auch nicht. Daher kann ein Forum zwar eine Entscheidungshilfe sein, aber darauf berufen kann man sich nicht.
Rolandam 04.07.2022 | 19:38
Erinnerlich hierzu aus diesem Forum ist mir der User@Ex-Rentner. Dem war nach 12 Jahren die Dauerrente entzogen worden mit der Begründung, die seinerzeitige Gewährung sei ein Fehler gewesen und der Gesundheitszustand damals zu pessimistisch bewertet worden.
Klingt nicht sehr glaubwürdig.
Ist mir eigentlich Boogie, ob Sie das glauben oder nicht. Er hat es lang und breit und auch glaubwürdig berichtet.
Rolandam 04.07.2022 | 19:51
Zitat von Peter T. anzeigen
Peter T. schrieb

Naja, ob dies dann auch wieder so war?

Kommt mir etwas unglaubwürdig herüber.

Leider kann hier jeder seine Gerüchte oder Geschichten schreiben...

Denn ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach einer gewissen Zeit nur für die Zukunft aufgehoben werden, wenn er rechtswidrig war oder sich nachträglich in den Verhältnissen etwas geändert hat.

Der GdB darf nach 12 jahren auch nicht geändert werden, weil ein neuer Gutachter nun eine andere Auffassung hat. Da müssen sich auch die Verhältnisse (Verbesserung genauso Verschlechterung) verändert haben, um den rechtswirksam bestehenden Bescheid aufzuheben.

Nachzulesen:

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/ruecknahme-aufhebung-verwaltungsakt/#:~:text=%C2%A7%2048%20Abs.-,1%20S.,zwingende%20Aufhebung%20f%C3%BCr%20die%20Zukunft.&text=Soweit%20in%20den%20tats%C3%A4chlichen%20oder%20rechtlichen%20Verh%C3%A4ltnissen%2C%20die%20beim%20Erlass,Wirkung%20f%C3%BCr%20die%20Zukunft%20aufzuheben.

II. § 48 SGB X – Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse

§ 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse

(1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, …

(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)§ 48 SGB X regelt den Fall der Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei nachträglicher Veränderung der Verhältnisse. Die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse müssen sich nach dem Erlass des Verwaltungsaktes geändert haben.

Er hat es so berichtet. Warum sollte das nicht möglich sein? Es geht doch auch folgendes :EM Antrag, Gutachter A befindet unter 3 Stunden. Verlängerungsantrag mit gleichbleibenden Einschränkungen Gutachter B keine Erwerbsminderung. Und nu? Die Rente wurde in besagtem Fall ja auch nicht rückwirkend aufgehoben. Einfach bei Überprüfung Sie sind nicht erwerbsgemindert, weil Sie es eigentlich nie waren. Fehleinschätzung unsererseits.
Ninja-Krebsam 04.07.2022 | 20:55
Sehr geehrter Rentenexperte, würden Sie mir bitte mit ihrem Fachwissen eine fachliche, adequate Auskunft geben können, wie ihrer Meinung nach ihre Einschätzung wäre. Die einzelnen Details hatte ich schon erläutert. Zur Vervollständigung meiner Daten: Ich habe wegen meiner Erkrankung eine Schwerbehinderung von 60% unbefristet vom Landesversorgungsamt erhalten. Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Gruß Ninja-Krebs
Peter T. am 04.07.2022 | 21:16
Habe es jetzt gar nicht gelesen, weil es wie geschrieben nicht wirklich nachvollziehbar ist. Aber eine EMR befristet geben und Gutachter 2 nicht weiter ist sicherlich möglich und kommt auch so vor. Im Rentenbescheid steht auch drin, bei der Verlängerung wird unabhängig vom Gesundheitszustand bei Rentenbewillugung die weitere Voraussetzung geprüft. Aber eine unbefristete EMR nach 12 Jahren zu entziehen, ohne daß sich die Voraussetzungen geändert haben ist für mich nicht glaubhaft. Vielleicht hat er geflunkert oder in den Unterlagen standen sich Dinge wie "eine Besserung ist eingetragen ect drin. Aber wie auch immer, die unbefristete EMR kann jederzeit überprüft werden...
Rolandam 04.07.2022 | 21:05
Für alle Zweifler habe ich mir die Mühe gemacht, ob ich den Beitrag noch irgendwo finden kann. Forum Ihre Vorsorge, Themenüberschrift EU-Rente auf Dauer/Entzug möglich? Erstellt von Martin am 21.12.2013 um 17.17 Uhr. 3.Antwort von Ex-Rentner. Google ist Euer Freund!
Fresse haltenam 04.07.2022 | 22:01
Zitat von Peter T. anzeigen
Peter T. schrieb

Naja, ob dies dann auch wieder so war?

Kommt mir etwas unglaubwürdig herüber.

Leider kann hier jeder seine Gerüchte oder Geschichten schreiben...

Denn ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach einer gewissen Zeit nur für die Zukunft aufgehoben werden, wenn er rechtswidrig war oder sich nachträglich in den Verhältnissen etwas geändert hat.

Der GdB darf nach 12 jahren auch nicht geändert werden, weil ein neuer Gutachter nun eine andere Auffassung hat. Da müssen sich auch die Verhältnisse (Verbesserung genauso Verschlechterung) verändert haben, um den rechtswirksam bestehenden Bescheid aufzuheben.

Nachzulesen:

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/ruecknahme-aufhebung-verwaltungsakt/#:~:text=%C2%A7%2048%20Abs.-,1%20S.,zwingende%20Aufhebung%20f%C3%BCr%20die%20Zukunft.&text=Soweit%20in%20den%20tats%C3%A4chlichen%20oder%20rechtlichen%20Verh%C3%A4ltnissen%2C%20die%20beim%20Erlass,Wirkung%20f%C3%BCr%20die%20Zukunft%20aufzuheben.

II. § 48 SGB X – Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse

§ 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse

(1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, …

(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)§ 48 SGB X regelt den Fall der Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei nachträglicher Veränderung der Verhältnisse. Die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse müssen sich nach dem Erlass des Verwaltungsaktes geändert haben.

Und der größte Märchenerzähler bist DU! Von NIX! richtig Ahnung, aber das Maul immer ganz weit aufreissen.
Schadeam 04.07.2022 | 22:43
Zitat von Ninja-Krebs anzeigen
Liebe Teilnehmende am Forum, bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll. Abwertende Bemerkungen, Polemik, persönliche Angriffe oder Beleidigungen sind keine angemessene Form der Kommunikation und werden von uns konsequent entfernt. Allen einen guten Start in die Woche und beste Grüße Ihr Admin
Sehr geehrter Rentenexperte, würden Sie mir bitte mit ihrem Fachwissen eine fachliche, adequate Auskunft geben können, wie ihrer Meinung nach ihre Einschätzung wäre. Die einzelnen Details hatte ich schon erläutert. Zur Vervollständigung meiner Daten: Ich habe wegen meiner Erkrankung eine Schwerbehinderung von 60% unbefristet vom Landesversorgungsamt erhalten. Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Gruß Ninja-Krebs
Die Expertenantwort steht tatsächlich noch aus. Da der diensthabende Experte aber Ihren Fall nicht bearbeitet und auch Einzelheiten nicht kennt, wird er nicht sagen können ob Ihre Rente irgendwann mal überprüft wird oder nicht. So wie Sie es schreiben dürfte die Rente relativ sicher sein sofern sich nichts verändert, aber wer weiß? PS eine Schwerbehinderung sagt nichts über die Erwerbsminderung aus, das sind verschiedene Kriterien. Ich wünsche alles gute und rate Ihnen sich auf die Gesundheit zu fokussieren und nicht darauf ob die Rente irgendwann überprüft wird.
Ninja-Krebsam 06.07.2022 | 10:49
Zitat von Schade anzeigen
Sehr geehrter Rentenexperte, würden Sie mir bitte mit ihrem Fachwissen eine fachliche, adequate Auskunft geben können, wie ihrer Meinung nach ihre Einschätzung wäre. Die einzelnen Details hatte ich schon erläutert. Zur Vervollständigung meiner Daten: Ich habe wegen meiner Erkrankung eine Schwerbehinderung von 60% unbefristet vom Landesversorgungsamt erhalten. Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Gruß Ninja-Krebs
Die Expertenantwort steht tatsächlich noch aus. Da der diensthabende Experte aber Ihren Fall nicht bearbeitet und auch Einzelheiten nicht kennt, wird er nicht sagen können ob Ihre Rente irgendwann mal überprüft wird oder nicht. So wie Sie es schreiben dürfte die Rente relativ sicher sein sofern sich nichts verändert, aber wer weiß? PS eine Schwerbehinderung sagt nichts über die Erwerbsminderung aus, das sind verschiedene Kriterien. Ich wünsche alles gute und rate Ihnen sich auf die Gesundheit zu fokussieren und nicht darauf ob die Rente irgendwann überprüft wird.
Vielen Dank für die ehrlichen Worte. Ist nicht immer ganz einfach sich auf das wesentliche zu konzentrieren wenn man betroffen ist. Aber ich versuche dennoch mir das beste aus meiner Situation heraus zu holen. Es ist dennoch angenehm sich mit anderen darüber auszutauschen. Obwohl ich es nicht bezwecken wollte, das sich wegen meiner Fragestellung andere darüber in die Haare bekommen MFG Ninja-Krebs
Da können Sie ganz beruhigt sein...am 06.07.2022 | 11:16
... das Gehacke hier hat Tradition und betrifft fast jeden Themenersteller. Sie können fragen was sie wollen und werden mit Polemik überschüttet. Egal ob man sich sachliche Informationen, konkrete Antworten oder einen hilfreichen Plausch erhofft. Das Ergebnis ist immer entweder, dass man doch in einem öffentlichen Forum der offiziellen deutschen Rentenversicherung um Himmels Willen keine Rechtssicherheit erwarten kann, und wenn das schon nicht möglich ist, dass man dann gefälligst auch informellen Erfahrungsaustausch, weil lächerlich und sinnfrei, zu unterlassen hätte. Mit anderen Worten, regulär wird hier ständig darum gestritten, welchen Sinn das Forum dann überhaupt noch hat. Einem Außenstehenden erschließt sich das nicht. Eigentlich ist es ein Spielfeld von Besserwissern und Querulanten, die immer dann zu Hochform auflaufen, wenn es mitzuteilen gibt, dass keinerlei Antwort oder Reaktion auf den Beitrag etwas bringen wird. Dennoch viel Glück.
.... merken Sie was?;-)? am 24.07.2022 | 10:48
Vielleicht sitzen Sie im Glashaus? Oder was hat das jetzt beigetragen?:-)
Trolljägeram 24.07.2022 | 11:32
Na, fast 3 Wochen nach dem letzten Eintrag in diesem Thread etwas gefunden, wo man seinen überflüssigen Kommentar ohne Rechtskenntnisse noch loswerden kann? Was bist Du nur für ein erbärmliches Subjekt.
Der Schade ....am 25.07.2022 | 16:34
Naja, ob dies dann auch wieder so war? Kommt mir etwas unglaubwürdig herüber. Leider kann hier jeder seine Gerüchte oder Geschichten schreiben...
Und der größte Märchenerzähler bist DU! Von NIX! richtig Ahnung, aber das Maul immer ganz weit aufreissen.
... ebenso!
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