Hallo,
grundsätzlich legt jeder Rentenversicherungsträger im Einzelfall fest, ob er auch bei Dauerrenten eine Überprüfung vornimmt und in welchen zeitlichen Abständen diese erfolgen soll. Daher kann unabhängig, welche allgemeinen dienstlichen Vorgaben beim jeweiligen Träger gegeben sind, eine allgemeingültige Aussage für den Einzelfall nicht gegeben werden.
Da dies im Ermessensspielraum des Entscheiders liegt, sollten Sie sich für den konkreten Einzelfall daher tatsächlich bei Ihrem Träger erkundigen, ob und wann eine solche Überprüfung vorgesehen ist.