Guten Tag Hexe,
trotz der ausführlichen Darstellung des konkreten Sachverhalts ist eine zutreffende Klärung Ihrer Fragen auf der Ebene dieses Forums schwierig.
Generell gilt, dass die Bearbeitung Ihrer Anforderung einer Probeberechnung einer Altersrente und das Verfahren zur Überprüfung des weiteren Vorliegens der Erwerbsminderung nichts miteinander zu tun haben.
Über die Hintergründe in Ihrem Fall, die zur parallelen Aufnahme des Überprüfungsverfahrens neben der Anforderung der Probeberechnung geführt haben, kann Ihnen endgültig nur die zuständige Sachbearbeitung bei Ihrem Rentenversicherungsträger Auskunft geben.
Gleiches gilt für die Frage nach der Dauer des Überprüfungsverfahrens.