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Experten-Antwort

Überprüfung Erwerbsminderungsrente

von Hexe02.03.2015 | 14:08
2650 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 10/1954 und bekomme eine teilweise Erwerbsminderungsrente seit 08/2012 (wurde aber erst nach widerspruch in ab 08/2013 gezahlt). Da ich eine Schwerbehinderung von 50% habe, besteht für mich die Möglichkeit ab 01.07.2015 die vorzeitige Altersrente zu beantrag, was ich aber nicht vorhabe, da ich noch 4 Stunden arbeite. Ich wollte von der BFA einfach nur mal eine Berechnung der Höhe der Rente, da man ja keine Aufrechnung mehr bekommt. Ergebnis war, dass ich von der BFA Formulare zur Überprüfung der Erwerbsminderungsrente bekommen habe, ist das jetzt Zufall oder habe ich schlafende Hunde geweckt und wie lange dauert die Überprüfung? Am Gesundheitszustand hat sich nichts geändert. Hat jemand damit Erfahrung hinsichtlich der Bearbeitungszeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Hexe,

trotz der ausführlichen Darstellung des konkreten Sachverhalts ist eine zutreffende Klärung Ihrer Fragen auf der Ebene dieses Forums schwierig.

Generell gilt, dass die Bearbeitung Ihrer Anforderung einer Probeberechnung einer Altersrente und das Verfahren zur Überprüfung des weiteren Vorliegens der Erwerbsminderung nichts miteinander zu tun haben.

Über die Hintergründe in Ihrem Fall, die zur parallelen Aufnahme des Überprüfungsverfahrens neben der Anforderung der Probeberechnung geführt haben, kann Ihnen endgültig nur die zuständige Sachbearbeitung bei Ihrem Rentenversicherungsträger Auskunft geben.

Gleiches gilt für die Frage nach der Dauer des Überprüfungsverfahrens.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

lost in spaceam 02.03.2015 | 15:46
Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst....
HotRodam 02.03.2015 | 19:32
Es scheint so, als ob die DRV mal wieder eine Chance gewittert hat, einen EM-Rentner zu den Arbeitslosenverwahranstalten ab zu schieben. Dort wird man dann regelmäßig in grundgesetzwidrige 1-€uro-Jobs gezwungen, damit die BA nebst ihren Derivaten ihre Arbeitslosenstatistiken schönen können. Sobald man einen Hartz4-Antrag gestellt hat, verliert man sämtliche Grundrechte !
W*lfgangam 02.03.2015 | 21:48
...ach, die da wären? (obwohl es schon mal wünschenswert wäre *g) Gruß w. ...nur eines, wirklich nur eines, das Sie nicht mehr haben? - Los, jezz aus Ihrer Sicht ordentlich Margererine auf die Gretensprotte...so eine Gelegenheit gibt’s nicht wieder! Selbst das 'Grundrecht' auf aufgeblasene Meinungen haben Sie weiterhin ...fragen Sie Gacki ;-) An Hexe: einfach noch mal eine Probeberechnung anfordern/die jetzt übersandten Formulare ignorieren/kurze Begründung „da liegt wohl Missverständnis vor“ - oder besser: die nächste Beratungsstelle vor Ort einschalten und diesen 'Unsinn' hinterfragen lassen.
=//=am 03.03.2015 | 09:57
VIELLEICHT will die DRV Bund (BfA gibt´s schon seit langem nicht mehr!) für die Vorberechnung der Altersrente auch nur wissen, in welchen Zeiträumen Sie gearbeitet haben, weil evtl. nicht alle Zeiten im Versicherungskonto gespeichert sind. Als Bezieher einer teilweisen EM-Rente dürfen Sie selbstverständlich bis zur Hinzuverdienstgrenze, die ja höher ist als bei einer vollen EM-Rente, dazuverdienen. Und dieser Verdienst wird bei der Altersrente berücksichtigt. Da sich an Ihrem Gesundheitszustand wohl offensichtlich nichts geändert hat, sollten Sie das auf diesem Schreiben mit kurzen Worten so mitteilen und nochmals auf einer Vorberechnung bestehen. Das Statement von @HotRod ist völliger Käse und entbehrt jeglichem weiteren Kommentar.
HotRodam 03.03.2015 | 15:53
Sobald man einen Hartz4-Antrag gestellt hat, verliert man sämtliche Grundrechte !
...ach, die da wären?
Da wäre zunächst explizit das Grundrecht auf freie Arbeitsplatzwahl. Und natürlich das Grundrecht, das die Unantastbarkeit der Menschenwürde garantiert ! Der geniale Herr Z. hat auch schon so Einiges dazu geschrieben. Nachzulesen bei TACHELES !
GroKoam 03.03.2015 | 16:49
...ach, die da wären?
Da wäre zunächst explizit das Grundrecht auf freie Arbeitsplatzwahl. Und natürlich das Grundrecht, das die Unantastbarkeit der Menschenwürde garantiert ! Der geniale Herr Z. hat auch schon so Einiges dazu geschrieben. Nachzulesen bei TACHELES !
Alles wird gut, auch Dich liebt Jesus
HotRodam 03.03.2015 | 18:23
Ich habe nur Wolfgangs Frage beantwortet !
=//=am 03.03.2015 | 17:31
...ach, die da wären?
Da wäre zunächst explizit das Grundrecht auf freie Arbeitsplatzwahl. Und natürlich das Grundrecht, das die Unantastbarkeit der Menschenwürde garantiert ! Der geniale Herr Z. hat auch schon so Einiges dazu geschrieben. Nachzulesen bei TACHELES !
WAS bitte hat Ihr ganzes Geschreibsel mit der Frage von @Hexe zu tun? Mein Gott, wie kann man nur das Forum so vollmüllen. :-(
Rentenzombieam 03.03.2015 | 21:08
WAS bitte hat Ihr ganzes Geschreibsel mit der Frage von @Hexe zu tun?
Ich habe nur Wolfgangs Frage beantwortet !
Du bist wohl vom wilden Zombie gebissen, ey? Geh sterben, dann haben wir alle was von.
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