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Überprüfung unbefristete Erwerbsminderungsrente

von Jule06.03.2014 | 20:05
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31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wegen einer unheilbaren schweren chronischen fortschreitenden Erkrankung wurde ich vor 1,5 Jahren unbefristet berentet. Da dies ziemlich unerwartet kam und mein Arbeitgeber mir mit anderem Arbeitsplatz und günstigeren reduzierten Zeiten entgegenkam, habe ich mich entschieden, vorerst noch weiter zu arbeiten. Ich bewege mich im Rahmen der zuläßigen Zuverdienstgrenzen (ich beziehe die Hälfte der Rente) und melde alles ordnungsgemäß an. Nun soll eine Überprüfung stattfinden - muß ich um die Rente, die mir eine gewisse Sicherheit bietet wenn einmal gar nichts mehr geht, bangen? Herzlichen Dank für Antworten

31 Antworten

Juleam 06.03.2014 | 20:22
heute den Selbstauskunftsbogen bekommen
EMRT-Prüfdienstam 06.03.2014 | 20:22
Wenn die Überprüfung ergeben sollte, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine VOLLE EM-Rente. Und bei einem Leistungsvermögen von mindestens 6 Stunden täglich, wären Sie noch nicht einmal mehr TEILWEISE rentenrelevant erwerbsgemindert. Es sei denn, der sozialmedizinische Dienst der DRV stellt eindeutig fest, dass Sie auf Kosten Ihrer Restgesundheit gearbeitet haben. Die reine Behauptung, dass das so ist bzw. war, reicht nicht. Es muß schon plausibel nachgewiesen werden. Erwerbsminderungsrente und Erwerbsarbeit passen irgendwie schlecht zusammen und das ist den nicht rentenbeziehenden Arbeitnehmern auch kaum zu vermitteln!
Juleam 06.03.2014 | 20:30
Ich arbeite unter sehr großen gesundheitlichen und organisatorischen Aufwand und leiste volle Sozial- und Rentenabgaben, Steuern, gebe also meinen Beitrag an die Allgemeinheit zurück. Ich sehe das jetzt nicht als verwerflich an. Ich hätte es leichter, mich um meine restliche Gesundheit zu kümmern, wenn ich mehr Zeit hätte. habe nicht damit gerechnet, es als Bummerang zurückzubekommen.
W*lfgangam 06.03.2014 | 20:47
Hallo Jule, wenn sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen in der kurzen Zeit nicht verändert haben (und die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden), gibt es eigentlich keinen Zweifel daran, dass die bisherige Rente weiter bewilligt wird. Folgt dennoch Ablehnung: Widerspruch, Aktenanforderung - Auswertung und ggf. 'Fachpersonal' zur Begründung einschalten. @EMRT-Prüfdienst: "Erwerbsminderungsrente und Erwerbsarbeit passen irgendwie schlecht zusammen und das ist den nicht rentenbeziehenden Arbeitnehmern auch kaum zu vermitteln!" ...das ist dann wohl eher den 'Vermittlern' zuzurechnen, wenn sie nicht in der Lage sind, die Unterschiede 'wider der eigenen Gesundheit' darstellen zu können - klar, den 'Stammtisch der Jammernden' erreicht man damit auch nicht ;-) Aber ich sehen Ihren Hinweis eher als allgemein, warum wieso weshalb da zu differenzieren ist. Gruß w.
W*lfgangam 06.03.2014 | 20:46
Hallo Jule, wenn sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen in der kurzen Zeit nicht verändert haben (und die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden), gibt es eigentlich keinen Zweifel daran, dass die bisherige Rente weiter bewilligt wird. Folgt dennoch Ablehnung: Widerspruch, Aktenanforderung - Auswertung und ggf. 'Fachpersonal' zur Begründung einschalten. @EMRT-Prüfdienst: "Erwerbsminderungsrente und Erwerbsarbeit passen irgendwie schlecht zusammen und das ist den nicht rentenbeziehenden Arbeitnehmern auch kaum zu vermitteln!" ...das ist dann wohl eher den 'Vermittlern' zuzurechnen, wenn sie nicht in der Lage sind, die Unterschiede 'wider der eigenen Gesundheit' darstellen zu können - klar, den 'Stammtisch der Jammernden' erreicht man damit auch nicht ;-) Aber ich sehen Ihren Hinweis eher als allgemein, warum wieso weshalb da zu differenzieren ist. Gruß w.
Juleam 06.03.2014 | 20:48
Schön wär's! Ich habe mit meiner schweren Erkrankung kein Plus gemacht. Schon vor Feststellung der Rente habe ich arbeitszeitreduzieren müssen, weil es mir gesundheitlich nicht mehr möglich war (und ist), 100% zu arbeiten. Das habe ich auf "eigene Kosten" gemacht. Ich verbringe meinen täglichen (!) Feierabend mit Arzt- und Therapieterminen - wollen Sie trauschen?
Juleam 06.03.2014 | 20:55
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Vielen Dank, das beruhigt etwas! Was ich nicht verstehe: warum wird im rentenbewilligungsbescheid die ganzen Zuverdienstgrenzen angegeben, wenn man sie nicht machen dürfte? Wenn man dann, nach ordungsgemäßer Meldung derselbigen, später wieder benachteiligt und der Rente entzogen würde, wäre es ja fast schon mutwillige Täuschnung? Da muß man doch vorher drüber aufgeklärt werden?
W*lfgangam 06.03.2014 | 21:08
Zitat von Moralprediger anzeigenausblenden
....und leiste volle Sozial- und Rentenabgaben, Steuern, gebe also meinen Beitrag an die Allgemeinheit zurück.
Was geben Sie denn zurück, wenn Sie, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, Sozialabgaben und Steuern bezahlen? Im Gegensatz zu "normalen" Arbeitnehmern bekommen Sie neben Ihrem Arbeitslohn auch noch Rente gezahlt. Haben also vermutlich unterm Strich trotz geringerem Arbeitsaufwand mehr Geld zur Verfügung. Ich kenne die Hinzuverdienstregelungen und weiß daher, wovon ich rede!
Hallo Moralprediger, wenn Sie schon das Wort 'Moral' in Ihrem Nick verwenden ...denken Sie mal darüber nach, ob eine 'Neiddebatte' (Krank + Rente + Entgelt) da hilfreich ist - so rein moralisch "DIE kann ja noch, also lass sie leiden, aber nicht auch noch Rente oben drauf" ...schöne Moralvorstellungen :-( Sie mögen nur das eigene 'Schicksal' sehen, aber wenn andere mehr versuchen daraus zu machen, brennen sofort bei finanziellem Vorteil alle Beißreflexe durch ... Gruß w.
W*lfgangam 06.03.2014 | 21:20
Zitat von Jule anzeigenausblenden
Hallo Jule, zulässiger Hinzuverdienst ist das eine, eine (Wieder)Aufnahme/Fortführung einer Erwerbstätigkeit das Andere. Sie müssen auch mal die DRV verstehen (bzw. die Gesetze, die sie 'nur' umsetzt). Eine Beschäftigung kann immer auch ein Indiz dafür sein, dass eine vormals seitens des med. Dienstes ermittelte Beschäftigungsmöglichkeit doch höher ausfällt, als zum Zeitpunkt der Begutachtung, oder bei bei Neubegutachtung nach 'neuesten' med. Erkenntnissen möglich ist. Lassen Sie sich nicht wuschich machen, warten Sie die Entscheidung ab. Gruß w.
Juleam 07.03.2014 | 08:25
Ich frag noch mal, mir ist die "Ämterlogig" nicht ganz klar: meine EWR ist 1100€ brutto (nach über 30 Jahren Vollzeitjob in der günstig vergüteten "Med.-Sozialbranche"). Wenn ich keinen Zuverdienst (ohne weitere Erläuterung, welche Kraft u Einbußen es mich fordert) habe: dann wäre ich ein "Aufstockerfall". Das kann es doch nicht sein, oder? Mir ist nicht klar, warum im Rentenbescheid seitenlange aufgelistete Berechnungen zum "möglichen" Zuverdienst aufgeführt werden, wenn man den letztendlich nicht machen darf. Dann dürfte es doch nicht drin stehen?
Proram 07.03.2014 | 09:41
wir leben von 900 netto - ohne aufstockung und zuverdienst - muss auch gehen....geht auch. manchmal geht das halt nicht, ist auch in ordnung so...
???am 07.03.2014 | 10:08
Sie müssen unterscheiden zwischen "Liegt überhaupt eine Erwerbsminderung vor" und "In welcher Höhe bekomme ich die Rente, wenn Einkommen zu berücksichtigen ist". Bei der 1. Frage kann es durchaus negativ ausgelegt werden, dass ein Rentner/Antragsteller noch arbeitet. Das kann nämlich ein Indiz sein, dass da durchaus noch was geht. Wichtig ist hier die Arbeitszeit. Je mehr jemand arbeitet, desto kritischer schauen die Gutachter schon hin. Bei Ihnen dürfte das aber kein Problem sein, da ja die Prüfung, ob Sie auf Kosten Ihrer Gesundheit arbeiten, bereits vor 1,5 Jahren erfolgt sein müsste. Bei der 2. Frage ist klar, das ein grundsätzlicher Rentenanspruch besteht. Es geht nur noch darum, in welcher Höhe gezahlt wird. Dabei geht es nur noch um den Lohn! Beispiel: Qualifizierte Kraft arbeitet 14 Stunden die Woche an 5 Tagen bei einem Monatslohn von 900,- €. Die volle EM-Rente ist damit überhaupt nicht in Gefahr, da sie/er unter 3 Stunden am Tag bleibt. Die DRV wird sich das bei diesem Lohn vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Die volle Rente wird aber nicht mehr gezahlt, sondern nur noch die entsprechende Teilrente.
....am 07.03.2014 | 12:04
Die Frage ist ja auch, haben sie die volle oder nur die teilweise EM auf Dauer zugesprochen bekommen. Wenn Sie die Teilweise EM Rente haben, ist es ja sogar vom Gesetzgeber gewollt, dass Sie arbeiten. Die Rente soll ja nur den finanziellen Verlust auf Grund der verminderten Leistungsfähigkeit auffangen. Außerdem ist der DRV ja ihre aktuelle Beschäftigung bekannt und im normalfall auch nach Aufnahme abgeprüft worden ob das mit der Rente im Einklang ist. Machen Sie sich also nicht so viele gedanken. Hoffe für Sie das alles so bleibt wie es ist. Überprüfung muss aber leider sein. Und hören Sie nicht auf die ganzen Schwarzseher und Moralprdiger.
Juleam 07.03.2014 | 13:52
Nach Antrag auf teilweise EWR hat der Gutachter scheinbar auf volle EWR unbefristet plädiert und die DRV ist dem nachgekommen. Zuerst war ich entsetzt, später etwas erleichtert (ein riesiger Sorgendruck um meine Zukunft ist mir runtergefallen) - das Chaos bei meiner Arbeitsstelle war jedoch groß, da Entscheidungen kurz vor Weihnachten in wenigen Tagen fallen mußten. Ich, wir, haben es so wie jetzt geregelt und so langsam haben wir einen Arbeitsplatz und -zeiten gestrickt, in denen ich noch etwas arbeiten kann. Das ginge in meinem Beruf und meinen Einschränkungen nirgends anders mehr, daher bin ich auf meinen jetzigen Arbeitgeber angewiesen. Das alles ist jedoch sowieso von absehbarer Dauer, da sich alles verschlechtert. Doch ich dachte halt, noch so lange wie möglich einen Hauch "altes Leben" führen, nicht nur um die eigenen Defizite kümmern und verwalten müssen, noch etwas machen was ich noch kann. Ich bekomme 1/2 Rente-1/2Gehalt und mache kein Plus in keinem Bereich (Doppelminus dafür überall). Zusatzrente gibt es, stimmt, das wären dann bei Vollrente brutto 1100€+100€, hab ich vergessen...
Ex-Rentneram 07.03.2014 | 14:36
Zitat von Jule anzeigenausblenden
Also, zunächst wurde meine EM-Rente 8 Jahre lang problemlos gezahlt. Problematisch wurde es erst, als ich eine Nebentätigkeit ausübte und bei der DRV angab. Zunächst kam ein Fragebogen, dann wurde eine Arbeitsplatzbeschreibung von meinem Arbeitgeber angefordert. Und weil der angegeben hat, dass ich theoretisch auch ganztags bei ihm arbeiten könnte, wurde die Rentenzahlung eingestellt, weil ich nach Auswertung der aktuellen Unterlagen nicht mehr erwerbsgemindert wäre. Sogar das Sozialgericht folgte später der Argumentation der DRV. Fazit: Hätte ich keine Arbeitsstelle angenommen, bekäme ich heute noch Rente. Wie Ihr spezieller Fall ausgeht, kann von wildfremden Menschen hier im Forum nicht vorhergesehen werden. Deshalb sind die "positiven" Wunschantworten genauso wenig hilfreich, wie überzogene Panikmache. Füllen Sie Ihren Fragebogen wahrheitgemäß aus und warten Sie ab. Mehr können Sie nicht tun! Nö, das kann tatsächlich nicht sein, da Sie als Alleinstehende erst dann bedürftig und somit "aufstockungsberechtigt" wären, wenn Ihr Haushaltseinkommen unter 700 bis 800 Euro netto liegt. (391 Euro Regelbedarf + angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung - unangemessene Vermögenswerte) Mit 1100 Euro Brutto-Rente wären Sie noch lange nicht bedürftig!
Maxam 07.03.2014 | 14:55
Zitat von Ex-Rentner anzeigenausblenden
meine EWR ist 1100€ brutto Wenn ich keinen Zuverdienst (ohne weitere Erläuterung, welche Kraft u Einbußen es mich fordert) habe: dann wäre ich ein "Aufstockerfall". Das kann es doch nicht sein, oder?
Nö, das kann tatsächlich nicht sein, da Sie als Alleinstehende erst dann bedürftig und somit "aufstockungsberechtigt" wären, wenn Ihr Haushaltseinkommen unter 700 bis 800 Euro netto liegt. (391 Euro Regelbedarf + angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung - unangemessene Vermögenswerte) Mit 1100 Euro Brutto-Rente wären Sie noch lange nicht bedürftig!
EX-Rentner Sie haben einen Minijob angenommen oder war es eine Halbtagstätigkeit? Was für Einschränkungen haben Sie den das Sie überhaupt eine volle EM- Rente/EU-Rente bekommen haben? Jule Ihre Erkrankung ist wohl fortschreitend.....also arbeiten Sie auf Kosten Ihrer Gesundheit auch wenn das heute wohl nicht mehr so formuliert wird.....und der DRV ist das ja schon lange bekannt.....also sollte wohl nicht viel passieren.....aber mit einem Minijob + Voller Rente und Zusatzrente würden Sie wohl kaum schlechter dastehen sehe ich das richtig.....so nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben! MfG Max
Juleam 07.03.2014 | 18:09
@Max Ja, Sie sehen es richtig. Ich könnte mir auch viel Umstände ersparen, wenn ich einfach einen Minijob suchen würde und meine bisherige Arbeit ganz aufgebe. Allerdings ist das eben nicht so einfach mit meinen Einschränkungen (ich zähl sie nicht hier auf). Da bin ich für fast alle Angebote (durchaus habe ich schon geguckt) nicht fähig und für potentielle Arbeitgeber zu unattraktiv. Daher die "Liebe" zu meinem bisherigen AG. Und dort mit Minijob geht (bisher) nicht. Ich muß damit rechnen, wenn ich dort nicht mehr sein kann, dass wenn überhaupt nur sporadisch was gehen würde. Und dann wird es einfach sehr käpplich mit dem Netto. Ich lebe in Ba-Wü=alles richtig teuer.
Aufstockeram 07.03.2014 | 18:49
Nachtrag: Außerdem haben Sie bestimmt noch Anspruch auf Wohngeld!
W*lfgangam 07.03.2014 | 20:12
Zitat von Jule anzeigenausblenden
Hallo Jule, wenn es (Hinzuverdienstmöglichkeiten mit der Folge teilweiser/gar keiner Rente) im Bescheid nicht drin stehen würde, würde die DRV ihre 'Hinweispflichten' verletzen - der/die nächste rennt vors Gericht: 'hat mir die DRV nicht gesagt' ...und im Umkehrschluss weist die DRV Sie darauf hin, was passiert, wenn neben der EM-Rente Hinzuverdienst läuft, wie die gesetzlichen Grenzen sind. Schlicht und einfach, damit Sie sich/Ihr Arbeitgeber im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten daran orientieren können, was mit Rente und Arbeit(sverdienst) geht. Aufstocken - das ist eine andere 'Baustelle', genau wie auch weitere Sozialleistungen bei kleinen Renten. Dafür ist die DRV 'nicht zuständig', die zahlt Ihre Rente nach den erarbeiteten Ansprüchen. Gruß w.
Rainer.Sam 09.03.2014 | 21:58
@Aufstocker Sicherlich hat ein Hartz 4 Empfänger weniger, als jemand der 30 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hat. Hartz 4 bzw. ALG II ist eine Sozialleistung, Erwerbsmiderungs- oder Altersrente nicht. Versuchen eine Neiddebatte lostreten, dann aber keine Ahnung habe - so blamiert man sich
W*lfgangam 10.03.2014 | 19:54
Zitat von Rainer.S anzeigenausblenden
Hallo Rainer.S, Rente wird nach dem _Sozial_gesetzbuch gezahlt (dem speziellen Teil, SGB 6) ...erkennen Sie da einen Unterschied zu _anderen_ Sozialleistungen, anderen SGB-Teilen? Eben, auch Rente ist schlicht und einfach 'nur' eine Sozialleistung ...huch, bloß nicht erschrecken, davor muss man sich doch aber nicht fürchten ;-) Geschweige denn mit dem Finger auf andere Leistungsempfänger zeigen, die Sozialleistungsansprüche aus anderen Umständen/anderen Leistungsvoraussetzungen haben – bei Rente sind es eben nur ALTER, ERWERBSMINDERUNG, TOD! Gruß w.
Aufstockeram 11.03.2014 | 15:26
Zitat von Rainer.S anzeigenausblenden
Lernen Sie erst einmal richtig lesen und verstehen, Sie Genie! Dass auch Renten Sozialleistungen sind, hat Ihnen der User W*lfgang ja bereits erklärt. Im Übrigen wollte ich keine "Neiddebatte" lostreten, sondern lediglich der "Jule" erklären, dass sie als Alleinstehende mit 1.100 Euro Netto-Rente garantiert keinen Anspruch auf aufstockende Grusi-Leistungen hätte, was sie aber geglaubt hat. Konnten Sie soweit folgen oder muß ich Sie noch mehr "blamieren"?
W*lfgangam 11.03.2014 | 20:25
Zitat von Aufstocker anzeigenausblenden
Hallo Aufstocker, in extremen Fällen geht da sogar noch mehr (sehr schwer Erkrankte/ sehr schwer behinderte Menschen), die neben den normalen Regelsätzen + Miete/Heizung noch entsprechende Zuschläge zum Regelsatz erhalten können. Meine, so bei 1400 EUR ist dann Schluss - deswegen kann der Gang zum Sozialamt/Grundsicherung nie schaden, um das abzuklären (wird aber schon in der Wohngeldstelle 'geprüft' und ggf. weitergeleitet). Gruß w. ...bei ~ 800 EUR dürfte im 'Normalfall' Schluss mit ergänzenden Sozialleistungen sein. Trotzdem nachfragen, hängt von Region zu Region ab.
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