Ich bitte um Entschuldigung wenn ich die Frage noch einmal an das Expertenteam der Rentenversicherung hier im Forum stelle.
Wenn sich bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente im Laufe der Zeit nichts ändert.
Also:
Keine Mitteilung des Erwerbsberechtigten an die Rentenversicherung wegen Arbeitsaufnahme oder irgendwelche anderen Mitteilungen des Erwerbsberechrigten an die Rentenversicherung.
Keine Hinweis von außen an die Rentenversicherung die Zweifel ob deren Berechtigung aufkommen lassen.
Kein Vermerk der Rentenversicherung bei Gewährung dass hier in gewissen Abständen eine Überprüfung geplant und stattfinden soll.
Wenn dass alles nicht vorhanden ist, wie wahrscheinlich ist dann trotzdem aus Ihrer Erfahrung der letzten Jahre, dass dann trotzdem Überprüfungen stattfinden.
Bzw. dass was in den Bescheiden immer als Textbaustein aufgeführt ist (Wir sind verpflichtet von Zeit ...) ist dass wirklich eine gesetzliche Verpflichtung die die Rentenversicherung nachkommen muss? (auch wenn es gar keine Anzeichen wie oben beschriebenen gäbe)
Die Rentenversicherung muss es also aus gesetzlichen Gründen machen und eben auch nachweisen können, dass sie es gemacht hat auch wenn gar nichts vorlag.
Oder ist dass dann wenn nichts vorliegt doch eher nur theoretischer Natur.[/quote] Meine EMR wurde 2016 nach dreimaliger Befristung zur Rente auf Dauer. Nach 3 Jahren kam ein Schreiben zur Überprüfung, es wurde abgefragt ob eine Arbeit ausgeführt wird, ob ich KH Aufenthalte hatte und bei welchen Ärzten ich regelmäßig in Behandlung bin. Begründung für die Überprüfung war genau die Formulierung :"... wir sind verpflichtet von Zeit zu Zeit...". Eine Mitteilung, ob die Rente weiter gewährt wird, erhielt ich nicht, sie wurde einfach weiter gezahlt. Theoretisch wäre ich 2022 wieder dran, wenn denn die Maßgabe lautet aller 3 Jahre. Kann ich mit leben. Rententräger ist die Knappschaft. Ob es nun Usus ist, dass generell in diesem Zeitraum von der Knappschaft geprüft wird, oder das explizit in meiner Akte so vermerkt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber der Grund ist eigentlich auch egal, schließlich haben Sie richtig erkannt, was auch in meinem Rentenbescheid steht, dass die Verpflichtung besteht, von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Wie groß der Zeitraum ist, können Sie bspw. bei Ihrem Rententräger nachfragen, dann wissen Sie es genau. [/quote]
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie wurden also auch einfach automatisch überprüft, ohne dass Sie eine Arbeutsaufnahme oder etwas anderes an die Rentenversicherung gemeldet hatten?