Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Überprüfung unbefristete Erwerbsminderungsrente

von Thomas05.05.2021 | 19:03
2309 Ansichten
33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
In den Bescheiden bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente steht ja immer der Textbaustein "Wir sind verpflichtet von Zeit zu Zeit ober bei Arbeitsaufnahme zu prüfen....." Jetzt habe ich hier mal das Archiv durchstöbert und die unterschiedlichsten Antworten und Erfahrungen gefunden, die einen berichteten über regelmäßige Überprüfungen, die anderen darüber das niemals überprüft wurde. Ich bilde mir auch ein gelesen zu haben, dass dies im medizinischen Bericht der Rentenversicherung dokumentiert wurde, bzw. wird wenn eine unbefristete Erwerbsminderungsrente gewährt wird/wurde. Können dass die Experten hier im Forum so bestätigen, dass man das aus dem Bericht ersehen könnte ob in der Zukunft eine Überprüfung stattfindet und in welchen Abständen. Und wenn dass der Fall wäre, kann man diesen Bericht bei der Rentenversicherung auch anfordern?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

ob und wann eine Überprüfung der Erwerbsminderung vorgenommen wird muss nicht aus dem Akteninhalt ersichtlich sein.

Normalerweise erfolgt diese Überprüfung sowieso zunächst einmal nur per schriftlicher Nachfrage. Sollten sich aus Ihren Antworten neue Erkenntnisse ergeben, wird ggfs. eine weitere medizinische Prüfung erfolgen.

Es handelt sich immer um individuelle Prüfungen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

32 Antworten

Advokatusam 06.05.2021 | 07:40
Hallo Thomas, ich würde sowieso immer die Gutachten und beratungsärztlichen Stellungnahmen (Sozialmedizinische Beurteilung des Leistungsvermögen)anfordern bzw. oder Akteneinsicht beantragen und die Akte an eine nahe DRV Außenstelle oder Regionalzentrum kommen lassen. (Zur Stadtverwaltung m. E. eher nicht) In der Stellungnahme steht z. B. Medizinisch befristet bis? Gleichzeitig gibt es ggf. in der Akte ein Hinweis auf eine Wiedervorlage. Also schauen wir mal Grüße
Schadeam 06.05.2021 | 11:26
.....und das Verfahren dazu ist möglicherweise von RV Träger zu RV Träger unterschiedlich; Die DRV Bund verfährt möglicherweise anders als die DRV Nord...
Antjeam 06.05.2021 | 13:30
Meine unbefristete EMR wurde überprüft, als ich ein Ehrenamt meldete. Ich habe Unterlagen zugeschickt bekommen, die ich ausfüllen musste. Ärzte wurden nicht angeschrieben. Nach ein paar Wochen kam auf Nachfrage hin schriftlich der Bescheid, dass die EMR weiter gezahlt wird. Ich will mit meinem Fall keinen verunsichern. Mir geht es darum zu zeigen , dass letztlich nicht sicher vorhersehbar ist, ob es zu einer Rentenprüfung kommt oder nicht.
Thomasam 06.05.2021 | 16:24
Erst einmal herzlichen Dank für Ihre kompetenten und hilfreichen Antworten. Auch dafür, dass Sie sich alle Die Zeit genommen haben darauf zu antworten. Ich wollte einfach nur wissen ob man eventuell auch dann mit einer Nachprüfung rechnen wenn man nicht entweder: eine Arbeitsaufnahme oder ein Ehrenamt wie bei Antje der Rentenversicherung mitteilt, oder der Rentenversicherung (aus welchen Gründen auch immer) Zweifel an der Dauerhaftigkeit der Rente vorliegen. Sondern auch einfach nur so ohne Vorliegen der o.g. Gründe mit solch einer Prüfung rechen muss, kann, sollte. Und ob dass dann eher der Tatsache geschuldet ist, dass die Rentenversicherung einfach Stichproben macht um Ihrer Verpflichtungen nachzukommen, weil es so in den Bescheiden steht (Wir sind verpflichtet von Zeit ...) So wie der Betriebsprüfer der Rentenversucherung bei seiner 4jährigen Betriebsprüfung im Lohn oder Personalbüro sich nicht auch jeder Gehaltsabrechnung anschaut, sondern entweder nur die, die ihm im Vorfeld sofort schon ins Auge stechen, oder eben sonst nur Stichproben zieht.
Alexam 08.05.2021 | 10:16
Ich bitte um Entschuldigung wenn ich die Frage noch einmal an das Expertenteam der Rentenversicherung hier im Forum stelle. Wenn sich bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente im Laufe der Zeit nichts ändert. Also: Keine Mitteilung des Erwerbsberechtigten an die Rentenversicherung wegen Arbeitsaufnahme oder irgendwelche anderen Mitteilungen des Erwerbsberechrigten an die Rentenversicherung. Keine Hinweis von außen an die Rentenversicherung die Zweifel ob deren Berechtigung aufkommen lassen. Kein Vermerk der Rentenversicherung bei Gewährung dass hier in gewissen Abständen eine Überprüfung geplant und stattfinden soll. Wenn dass alles nicht vorhanden ist, wie wahrscheinlich ist dann trotzdem aus Ihrer Erfahrung der letzten Jahre, dass dann trotzdem Überprüfungen stattfinden. Bzw. dass was in den Bescheiden immer als Textbaustein aufgeführt ist (Wir sind verpflichtet von Zeit ...) ist dass wirklich eine gesetzliche Verpflichtung die die Rentenversicherung nachkommen muss? (auch wenn es gar keine Anzeichen wie oben beschriebenen gäbe) Die Rentenversicherung muss es also aus gesetzlichen Gründen machen und eben auch nachweisen können, dass sie es gemacht hat auch wenn gar nichts vorlag. Oder ist dass dann wenn nichts vorliegt doch eher nur theoretischer Natur.
Frankam 08.05.2021 | 12:09
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Meine EMR wurde 2016 nach dreimaliger Befristung zur Rente auf Dauer. Nach 3 Jahren kam ein Schreiben zur Überprüfung, es wurde abgefragt ob eine Arbeit ausgeführt wird, ob ich KH Aufenthalte hatte und bei welchen Ärzten ich regelmäßig in Behandlung bin. Begründung für die Überprüfung war genau die Formulierung :"... wir sind verpflichtet von Zeit zu Zeit...". Eine Mitteilung, ob die Rente weiter gewährt wird, erhielt ich nicht, sie wurde einfach weiter gezahlt. Theoretisch wäre ich 2022 wieder dran, wenn denn die Maßgabe lautet aller 3 Jahre. Kann ich mit leben. Rententräger ist die Knappschaft. Ob es nun Usus ist, dass generell in diesem Zeitraum von der Knappschaft geprüft wird, oder das explizit in meiner Akte so vermerkt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber der Grund ist eigentlich auch egal, schließlich haben Sie richtig erkannt, was auch in meinem Rentenbescheid steht, dass die Verpflichtung besteht, von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Wie groß der Zeitraum ist, können Sie bspw. bei Ihrem Rententräger nachfragen, dann wissen Sie es genau.
Alexam 08.05.2021 | 12:31
Zitat von Frank anzeigenausblenden
Ich bitte um Entschuldigung wenn ich die Frage noch einmal an das Expertenteam der Rentenversicherung hier im Forum stelle. Wenn sich bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente im Laufe der Zeit nichts ändert. Also: Keine Mitteilung des Erwerbsberechtigten an die Rentenversicherung wegen Arbeitsaufnahme oder irgendwelche anderen Mitteilungen des Erwerbsberechrigten an die Rentenversicherung. Keine Hinweis von außen an die Rentenversicherung die Zweifel ob deren Berechtigung aufkommen lassen. Kein Vermerk der Rentenversicherung bei Gewährung dass hier in gewissen Abständen eine Überprüfung geplant und stattfinden soll. Wenn dass alles nicht vorhanden ist, wie wahrscheinlich ist dann trotzdem aus Ihrer Erfahrung der letzten Jahre, dass dann trotzdem Überprüfungen stattfinden. Bzw. dass was in den Bescheiden immer als Textbaustein aufgeführt ist (Wir sind verpflichtet von Zeit ...) ist dass wirklich eine gesetzliche Verpflichtung die die Rentenversicherung nachkommen muss? (auch wenn es gar keine Anzeichen wie oben beschriebenen gäbe) Die Rentenversicherung muss es also aus gesetzlichen Gründen machen und eben auch nachweisen können, dass sie es gemacht hat auch wenn gar nichts vorlag. Oder ist dass dann wenn nichts vorliegt doch eher nur theoretischer Natur.
Meine EMR wurde 2016 nach dreimaliger Befristung zur Rente auf Dauer. Nach 3 Jahren kam ein Schreiben zur Überprüfung, es wurde abgefragt ob eine Arbeit ausgeführt wird, ob ich KH Aufenthalte hatte und bei welchen Ärzten ich regelmäßig in Behandlung bin. Begründung für die Überprüfung war genau die Formulierung :"... wir sind verpflichtet von Zeit zu Zeit...". Eine Mitteilung, ob die Rente weiter gewährt wird, erhielt ich nicht, sie wurde einfach weiter gezahlt. Theoretisch wäre ich 2022 wieder dran, wenn denn die Maßgabe lautet aller 3 Jahre. Kann ich mit leben. Rententräger ist die Knappschaft. Ob es nun Usus ist, dass generell in diesem Zeitraum von der Knappschaft geprüft wird, oder das explizit in meiner Akte so vermerkt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber der Grund ist eigentlich auch egal, schließlich haben Sie richtig erkannt, was auch in meinem Rentenbescheid steht, dass die Verpflichtung besteht, von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Wie groß der Zeitraum ist, können Sie bspw. bei Ihrem Rententräger nachfragen, dann wissen Sie es genau.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie wurden also auch einfach automatisch überprüft, ohne dass Sie eine Arbeutsaufnahme oder etwas anderes an die Rentenversicherung gemeldet hatten?
Frankam 08.05.2021 | 13:51
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Alex schrieb

Ich bitte um Entschuldigung wenn ich die Frage noch einmal an das Expertenteam der Rentenversicherung hier im Forum stelle.

Wenn sich bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente im Laufe der Zeit nichts ändert.

Also:

Keine Mitteilung des Erwerbsberechtigten an die Rentenversicherung wegen Arbeitsaufnahme oder irgendwelche anderen Mitteilungen des Erwerbsberechrigten an die Rentenversicherung.

Keine Hinweis von außen an die Rentenversicherung die Zweifel ob deren Berechtigung aufkommen lassen.

Kein Vermerk der Rentenversicherung bei Gewährung dass hier in gewissen Abständen eine Überprüfung geplant und stattfinden soll.

Wenn dass alles nicht vorhanden ist, wie wahrscheinlich ist dann trotzdem aus Ihrer Erfahrung der letzten Jahre, dass dann trotzdem Überprüfungen stattfinden.

Bzw. dass was in den Bescheiden immer als Textbaustein aufgeführt ist (Wir sind verpflichtet von Zeit ...) ist dass wirklich eine gesetzliche Verpflichtung die die Rentenversicherung nachkommen muss? (auch wenn es gar keine Anzeichen wie oben beschriebenen gäbe)

Die Rentenversicherung muss es also aus gesetzlichen Gründen machen und eben auch nachweisen können, dass sie es gemacht hat auch wenn gar nichts vorlag.

Oder ist dass dann wenn nichts vorliegt doch eher nur theoretischer Natur.[/quote] Meine EMR wurde 2016 nach dreimaliger Befristung zur Rente auf Dauer. Nach 3 Jahren kam ein Schreiben zur Überprüfung, es wurde abgefragt ob eine Arbeit ausgeführt wird, ob ich KH Aufenthalte hatte und bei welchen Ärzten ich regelmäßig in Behandlung bin. Begründung für die Überprüfung war genau die Formulierung :"... wir sind verpflichtet von Zeit zu Zeit...". Eine Mitteilung, ob die Rente weiter gewährt wird, erhielt ich nicht, sie wurde einfach weiter gezahlt. Theoretisch wäre ich 2022 wieder dran, wenn denn die Maßgabe lautet aller 3 Jahre. Kann ich mit leben. Rententräger ist die Knappschaft. Ob es nun Usus ist, dass generell in diesem Zeitraum von der Knappschaft geprüft wird, oder das explizit in meiner Akte so vermerkt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber der Grund ist eigentlich auch egal, schließlich haben Sie richtig erkannt, was auch in meinem Rentenbescheid steht, dass die Verpflichtung besteht, von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Wie groß der Zeitraum ist, können Sie bspw. bei Ihrem Rententräger nachfragen, dann wissen Sie es genau. [/quote]

Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie wurden also auch einfach automatisch überprüft, ohne dass Sie eine Arbeutsaufnahme oder etwas anderes an die Rentenversicherung gemeldet hatten?

Meine EMR wurde 2016 nach dreimaliger Befristung zur Rente auf Dauer. Nach 3 Jahren kam ein Schreiben zur Überprüfung, es wurde abgefragt ob eine Arbeit ausgeführt wird, ob ich KH Aufenthalte hatte und bei welchen Ärzten ich regelmäßig in Behandlung bin. Begründung für die Überprüfung war genau die Formulierung :"... wir sind verpflichtet von Zeit zu Zeit...". Eine Mitteilung, ob die Rente weiter gewährt wird, erhielt ich nicht, sie wurde einfach weiter gezahlt. Theoretisch wäre ich 2022 wieder dran, wenn denn die Maßgabe lautet aller 3 Jahre. Kann ich mit leben. Rententräger ist die Knappschaft. Ob es nun Usus ist, dass generell in diesem Zeitraum von der Knappschaft geprüft wird, oder das explizit in meiner Akte so vermerkt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber der Grund ist eigentlich auch egal, schließlich haben Sie richtig erkannt, was auch in meinem Rentenbescheid steht, dass die Verpflichtung besteht, von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Wie groß der Zeitraum ist, können Sie bspw. bei Ihrem Rententräger nachfragen, dann wissen Sie es genau.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie wurden also auch einfach automatisch überprüft, ohne dass Sie eine Arbeutsaufnahme oder etwas anderes an die Rentenversicherung gemeldet hatten?
Ja, so ist es.
Ach jaam 08.05.2021 | 15:04
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Alex schrieb

Ich bitte um Entschuldigung wenn ich die Frage noch einmal an das Expertenteam der Rentenversicherung hier im Forum stelle.

Wenn sich bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente im Laufe der Zeit nichts ändert.

Also:

Keine Mitteilung des Erwerbsberechtigten an die Rentenversicherung wegen Arbeitsaufnahme oder irgendwelche anderen Mitteilungen des Erwerbsberechrigten an die Rentenversicherung.

Keine Hinweis von außen an die Rentenversicherung die Zweifel ob deren Berechtigung aufkommen lassen.

Kein Vermerk der Rentenversicherung bei Gewährung dass hier in gewissen Abständen eine Überprüfung geplant und stattfinden soll.

Wenn dass alles nicht vorhanden ist, wie wahrscheinlich ist dann trotzdem aus Ihrer Erfahrung der letzten Jahre, dass dann trotzdem Überprüfungen stattfinden.

Bzw. dass was in den Bescheiden immer als Textbaustein aufgeführt ist (Wir sind verpflichtet von Zeit ...) ist dass wirklich eine gesetzliche Verpflichtung die die Rentenversicherung nachkommen muss? (auch wenn es gar keine Anzeichen wie oben beschriebenen gäbe)

Die Rentenversicherung muss es also aus gesetzlichen Gründen machen und eben auch nachweisen können, dass sie es gemacht hat auch wenn gar nichts vorlag.

Oder ist dass dann wenn nichts vorliegt doch eher nur theoretischer Natur.[/quote] Meine EMR wurde 2016 nach dreimaliger Befristung zur Rente auf Dauer. Nach 3 Jahren kam ein Schreiben zur Überprüfung, es wurde abgefragt ob eine Arbeit ausgeführt wird, ob ich KH Aufenthalte hatte und bei welchen Ärzten ich regelmäßig in Behandlung bin. Begründung für die Überprüfung war genau die Formulierung :"... wir sind verpflichtet von Zeit zu Zeit...". Eine Mitteilung, ob die Rente weiter gewährt wird, erhielt ich nicht, sie wurde einfach weiter gezahlt. Theoretisch wäre ich 2022 wieder dran, wenn denn die Maßgabe lautet aller 3 Jahre. Kann ich mit leben. Rententräger ist die Knappschaft. Ob es nun Usus ist, dass generell in diesem Zeitraum von der Knappschaft geprüft wird, oder das explizit in meiner Akte so vermerkt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber der Grund ist eigentlich auch egal, schließlich haben Sie richtig erkannt, was auch in meinem Rentenbescheid steht, dass die Verpflichtung besteht, von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Wie groß der Zeitraum ist, können Sie bspw. bei Ihrem Rententräger nachfragen, dann wissen Sie es genau. [/quote]

Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie wurden also auch einfach automatisch überprüft, ohne dass Sie eine Arbeutsaufnahme oder etwas anderes an die Rentenversicherung gemeldet hatten?

Meine EMR wurde 2016 nach dreimaliger Befristung zur Rente auf Dauer. Nach 3 Jahren kam ein Schreiben zur Überprüfung, es wurde abgefragt ob eine Arbeit ausgeführt wird, ob ich KH Aufenthalte hatte und bei welchen Ärzten ich regelmäßig in Behandlung bin. Begründung für die Überprüfung war genau die Formulierung :"... wir sind verpflichtet von Zeit zu Zeit...". Eine Mitteilung, ob die Rente weiter gewährt wird, erhielt ich nicht, sie wurde einfach weiter gezahlt. Theoretisch wäre ich 2022 wieder dran, wenn denn die Maßgabe lautet aller 3 Jahre. Kann ich mit leben. Rententräger ist die Knappschaft. Ob es nun Usus ist, dass generell in diesem Zeitraum von der Knappschaft geprüft wird, oder das explizit in meiner Akte so vermerkt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber der Grund ist eigentlich auch egal, schließlich haben Sie richtig erkannt, was auch in meinem Rentenbescheid steht, dass die Verpflichtung besteht, von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Wie groß der Zeitraum ist, können Sie bspw. bei Ihrem Rententräger nachfragen, dann wissen Sie es genau.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie wurden also auch einfach automatisch überprüft, ohne dass Sie eine Arbeutsaufnahme oder etwas anderes an die Rentenversicherung gemeldet hatten?
Warum auch nicht, das Recht hat der Rentenversicherungsträger und da gibt es keinen Automatismus. Letztendlich beziehen Sie ja Leistungen einer Versichertengemeinschaft und da darf und muss auch geprüft werden, ob Sie diese auch zu Recht beziehen.
Alexam 08.05.2021 | 15:22
Zitat von Ach ja anzeigenausblenden
Ach ja schrieb

Meine EMR wurde 2016 nach dreimaliger Befristung zur Rente auf Dauer. Nach 3 Jahren kam ein Schreiben zur Überprüfung, es wurde abgefragt ob eine Arbeit ausgeführt wird, ob ich KH Aufenthalte hatte und bei welchen Ärzten ich regelmäßig in Behandlung bin. Begründung für die Überprüfung war genau die Formulierung :"... wir sind verpflichtet von Zeit zu Zeit...". Eine Mitteilung, ob die Rente weiter gewährt wird, erhielt ich nicht, sie wurde einfach weiter gezahlt. Theoretisch wäre ich 2022 wieder dran, wenn denn die Maßgabe lautet aller 3 Jahre. Kann ich mit leben. Rententräger ist die Knappschaft. Ob es nun Usus ist, dass generell in diesem Zeitraum von der Knappschaft geprüft wird, oder das explizit in meiner Akte so vermerkt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber der Grund ist eigentlich auch egal, schließlich haben Sie richtig erkannt, was auch in meinem Rentenbescheid steht, dass die Verpflichtung besteht, von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Wie groß der Zeitraum ist, können Sie bspw. bei Ihrem Rententräger nachfragen, dann wissen Sie es genau. [/quote]

Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie wurden also auch einfach automatisch überprüft, ohne dass Sie eine Arbeutsaufnahme oder etwas anderes an die Rentenversicherung gemeldet hatten?[/quote]

Warum auch nicht, das Recht hat der Rentenversicherungsträger und da gibt es keinen Automatismus. Letztendlich beziehen Sie ja Leistungen einer Versichertengemeinschaft und da darf und muss auch geprüft werden, ob Sie diese auch zu Recht beziehen.

Dass die Rentenversicherung dass Recht auf Überprüfung hat ist ja selbstverständlich und steht auch außer Frage. Meine Frage war nur ob etwas überprüft wird, was ja eigentlich schon bei der Genehmigung überprüft wurde, ohne dass sich an der Sache irgendwas geändert hat. Eben etwa durch Bekanntgabe einer Arbeitsaufnahme oder andere Beweggründe. Wenn es keinen offensichtlichen Grund oder Anlass gibt etwas schon geprüftes erneut zu überprüfen. Aber scheinbar, wie bei Frank beschrieben, scheint dass auch der Fall zu sein, wenn eben keine Gründe vorliegen. Deswegen war ja auch meine Frage an das Expertenteam der Rentenversicherung, ob Sie aus Ihren Erfahrungen der Verganhenheit sagen können, ob eben auch ohne Gründe automatisch solche Überprüfungen stattfinden.
Frankam 08.05.2021 | 16:02
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Meine EMR wurde 2016 nach dreimaliger Befristung zur Rente auf Dauer. Nach 3 Jahren kam ein Schreiben zur Überprüfung, es wurde abgefragt ob eine Arbeit ausgeführt wird, ob ich KH Aufenthalte hatte und bei welchen Ärzten ich regelmäßig in Behandlung bin.
Dürfte ich noch fragen ob Sie zum Zeitpunk der Gewährung der Rente auf Dauer eventuell eine Tätigkeit ausgeführt hatten die der Rentenversicherung bekannt war. Weil dann würde die Frage ja keinen Sinn machen, weil sie es ja eigentlich wissen. Oder kam die Frage mit der Arbeit weil Sie eben zum Zeitpunkt der Dauergenehmigung keine Tätigkeit nebenbei ausgeführt hatten und die Rentenversicherung nur wissen wollte ob das inzwischen der Fall wäre?
Nein, ich habe keine Tätigkeit ausgeführt, würde ich nicht schaffen. Ich hatte einfach nach drei Jahren einen Brief im Kasten, in dem es hieß man sei von Zeit zu Zeit verpflichtet(wie es auch im Rentenbescheid steht) zu prüfen. Anbei war ein Schreiben, auf dem anzukreuzen war Arbeit ja/nein, bei welchen Fachärzten in Behandlung, Krankenhausaufenthalte in letzter Zeit. Ich habe alles beantwortet und zurück geschickt und eigentlich auf eine Rückmeldung gewartet, aber es kam nichts, keine Bestätigung der Weiterzahlung, aber auch kein Entzug der Rente. Sie lief einfach weiter. Meine Vermutung, es sollte geschaut werden, ob eine Arbeitsaufnahme erfolgt ist (was ja meldepflichtig wäre) und ob weiterhin Behandlungsbedarf aller Erkrankungen besteht. Es finden sich hier ja Zeitgenossen, die fragen zu ihrer Verlängerung nach und gestehen kleinlaut, dass sie schon ewig keinen Facharzt mehr aufgesucht haben. Ich denke, wenn die RV sieht, dass die Erkrankungen noch vorhanden sind und man regelmäßig bei den Ärzten aufschlägt, dann ist das durchaus ein Indiz für die weitere Erwerbsminderung. Und Arbeit, wer es schafft, meldet und genehmigt bekommt, ist auch auf der sicheren Seite.
Alexam 08.05.2021 | 15:45
Zitat von Frank anzeigenausblenden
Dürfte ich noch fragen ob Sie zum Zeitpunk der Gewährung der Rente auf Dauer eventuell eine Tätigkeit ausgeführt hatten die der Rentenversicherung bekannt war. Weil dann würde die Frage ja keinen Sinn machen, weil sie es ja eigentlich wissen. Oder kam die Frage mit der Arbeit weil Sie eben zum Zeitpunkt der Dauergenehmigung keine Tätigkeit nebenbei ausgeführt hatten und die Rentenversicherung nur wissen wollte ob das inzwischen der Fall wäre?
Alexam 08.05.2021 | 16:28
Zitat von Frank anzeigenausblenden
Frank schrieb

Meine EMR wurde 2016 nach dreimaliger Befristung zur Rente auf Dauer. Nach 3 Jahren kam ein Schreiben zur Überprüfung, es wurde abgefragt ob eine Arbeit ausgeführt wird, ob ich KH Aufenthalte hatte und bei welchen Ärzten ich regelmäßig in Behandlung bin.[/quote]

Dürfte ich noch fragen ob Sie zum Zeitpunk der Gewährung der Rente auf Dauer eventuell eine Tätigkeit ausgeführt hatten die der Rentenversicherung bekannt war.

Weil dann würde die Frage ja keinen Sinn machen, weil sie es ja eigentlich wissen.

Oder kam die Frage mit der Arbeit weil Sie eben zum Zeitpunkt der Dauergenehmigung keine Tätigkeit nebenbei ausgeführt hatten und die Rentenversicherung nur wissen wollte ob das inzwischen der Fall wäre?[/quote] Nein, ich habe keine Tätigkeit ausgeführt, würde ich nicht schaffen. Ich hatte einfach nach drei Jahren einen Brief im Kasten, in dem es hieß man sei von Zeit zu Zeit verpflichtet(wie es auch im Rentenbescheid steht) zu prüfen. Anbei war ein Schreiben, auf dem anzukreuzen war Arbeit ja/nein, bei welchen Fachärzten in Behandlung, Krankenhausaufenthalte in letzter Zeit. Ich habe alles beantwortet und zurück geschickt und eigentlich auf eine Rückmeldung gewartet, aber es kam nichts, keine Bestätigung der Weiterzahlung, aber auch kein Entzug der Rente. Sie lief einfach weiter. Meine Vermutung, es sollte geschaut werden, ob eine Arbeitsaufnahme erfolgt ist (was ja meldepflichtig wäre) und ob weiterhin Behandlungsbedarf aller Erkrankungen besteht. Es finden sich hier ja Zeitgenossen, die fragen zu ihrer Verlängerung nach und gestehen kleinlaut, dass sie schon ewig keinen Facharzt mehr aufgesucht haben. Ich denke, wenn die RV sieht, dass die Erkrankungen noch vorhanden sind und man regelmäßig bei den Ärzten aufschlägt, dann ist das durchaus ein Indiz für die weitere Erwerbsminderung. Und Arbeit, wer es schafft, meldet und genehmigt bekommt, ist auch auf der sicheren Seite.

Dankeschön für die ausführliche Antwort. Das mit der Frage nach der Arbeit bei dem Fragebogen hat mich eben gewundert, weil wie Sie es richtig geschrieben haben, man ja eigentlich während der gesamten Dauer verpflichtet ist eine Arbeitsaufnahme zu melden. Nachdem von Ihnen aber nichts gemeldet wurde, wäre die Frage ja überflüssig gewesen. Aber scheinbar sind dass auch einfach nur Standardfragebögen und nicht auf den Einzelfall bezogen. Das manche nach der Dauergenehmigung keine Ärtze mehr aufsuchen habe ich auch schon gelesen und gehört. Das ist selbstverständlich ein Fehler.
Inesam 08.05.2021 | 17:07
Ja die Fragebögen sind Standardfragebögen.
Erfahrung mit DRV Bundam 08.05.2021 | 17:19
4/2008 bewilligte/beschied die DRV Bund mir eine befristete EMR rückwirkend ab Leistungsfall 2/2006 bis vorerst 7/2009. 2/2009 erhielt ich von der DRV Bund automatisch die "Antrags-Formulare auf Weiterbewilligung" zugesandt. Diese füllte ich aus, benannte alle meine behandelnden Ärzte, listete auch alle meine Therapeuten/Therapien auf und legte aktuelle und mir zugängliche Befunde von FÄ und OP- und Behandlungsberichte aus den zuletzt erfolgten Klinikaufenthalten bei. 5/2009 erhielt ich den Bescheid über eine nunmehr unbefristete EMR. Bis 3/2018 bezog ich diese Rentenart "ohne weitere Überprüfungsanfragen" von Seiten der DRV Bund. Zu 4/2018 habe ich von der unbefristeten EMR, per verkürztem Antrag, in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte (unbefristeter GdB 70 liegt seit 2008 vor) gewechselt. Der Rentenauszahlbetrag blieb mir dadurch gleich. Eine leichte Arbeitsaufnahme, neben dem Bezug der EMR, war mir gesundheitlich nie möglich, von daher hatte ich auch während des Bezugs der EMR keinen Kontakt zur DRV Bund herstellen müssen. Eine Reha etc benötigte ich in der gesamten Bezugszeit zusätzlich auch nie, somit gab es auch dahingehend keinen Kontakt zur DRV Bund. Ich war zwar, aufgrund diverser OPs und als chronisch anerkannter Schmerzpatient, nahezu jährlich zu fachklinischen stationären Aufenthalten überwiesen worden, dessen Leistungsabrechnung jedoch die KK betraf. So verlief meine persönliche Erfahrung mit der DRV Bund.
Babsam 08.05.2021 | 17:40
Zitat von Frank anzeigenausblenden
Frank schrieb

Meine EMR wurde 2016 nach dreimaliger Befristung zur Rente auf Dauer. Nach 3 Jahren kam ein Schreiben zur Überprüfung, es wurde abgefragt ob eine Arbeit ausgeführt wird, ob ich KH Aufenthalte hatte und bei welchen Ärzten ich regelmäßig in Behandlung bin.[/quote]

Dürfte ich noch fragen ob Sie zum Zeitpunk der Gewährung der Rente auf Dauer eventuell eine Tätigkeit ausgeführt hatten die der Rentenversicherung bekannt war.

Weil dann würde die Frage ja keinen Sinn machen, weil sie es ja eigentlich wissen.

Oder kam die Frage mit der Arbeit weil Sie eben zum Zeitpunkt der Dauergenehmigung keine Tätigkeit nebenbei ausgeführt hatten und die Rentenversicherung nur wissen wollte ob das inzwischen der Fall wäre?[/quote] Nein, ich habe keine Tätigkeit ausgeführt, würde ich nicht schaffen. Ich hatte einfach nach drei Jahren einen Brief im Kasten, in dem es hieß man sei von Zeit zu Zeit verpflichtet(wie es auch im Rentenbescheid steht) zu prüfen. Anbei war ein Schreiben, auf dem anzukreuzen war Arbeit ja/nein, bei welchen Fachärzten in Behandlung, Krankenhausaufenthalte in letzter Zeit. Ich habe alles beantwortet und zurück geschickt und eigentlich auf eine Rückmeldung gewartet, aber es kam nichts, keine Bestätigung der Weiterzahlung, aber auch kein Entzug der Rente. Sie lief einfach weiter. Meine Vermutung, es sollte geschaut werden, ob eine Arbeitsaufnahme erfolgt ist (was ja meldepflichtig wäre) und ob weiterhin Behandlungsbedarf aller Erkrankungen besteht. Es finden sich hier ja Zeitgenossen, die fragen zu ihrer Verlängerung nach und gestehen kleinlaut, dass sie schon ewig keinen Facharzt mehr aufgesucht haben. Ich denke, wenn die RV sieht, dass die Erkrankungen noch vorhanden sind und man regelmäßig bei den Ärzten aufschlägt, dann ist das durchaus ein Indiz für die weitere Erwerbsminderung. Und Arbeit, wer es schafft, meldet und genehmigt bekommt, ist auch auf der sicheren Seite.

Es finden sich hier ja Zeitgenossen, die fragen zu ihrer Verlängerung nach und gestehen kleinlaut, dass sie schon ewig keinen Facharzt mehr aufgesucht haben. Ich denke, wenn die RV sieht, dass die Erkrankungen noch vorhanden sind und man regelmäßig bei den Ärzten aufschlägt, dann ist das durchaus ein Indiz für die weitere Erwerbsminderung.
Regelmäßig bei den Ärzten aufschlagen, auch wenn sich die Krankheiten deutlich verbessert haben, bekommt man trotzdem weiter die Rente?
Alexam 08.05.2021 | 18:10
Zitat von Babs anzeigenausblenden
Das entscheidende wird sein, wie viel Stunden können Sie noch täglich arbeiten? Überhaupt nichts oder nur geringfügig also täglich unter drei Stunden. Dann wäre der Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente gewährt. Täglich über drei aber keine sechs Stunden, dann wäre die Teilweise Erwerbsminderungsrente die entsprechende. Alles natürlich unter der Vorraussetzung, dass das Ihre behandelnden Ärtze und der medizinische Dienst der Rentenversicherung auch so beurteilt.
Alexam 08.05.2021 | 18:19
Zitat von Erfahrung mit DRV Bund anzeigenausblenden
Erfahrung mit DRV Bund schrieb

4/2008 bewilligte/beschied die DRV Bund mir eine befristete EMR rückwirkend ab Leistungsfall 2/2006 bis vorerst 7/2009.

2/2009 erhielt ich von der DRV Bund automatisch die "Antrags-Formulare auf Weiterbewilligung" zugesandt.

Diese füllte ich aus, benannte alle meine behandelnden Ärzte, listete auch alle meine Therapeuten/Therapien auf und legte aktuelle und mir zugängliche Befunde von FÄ und OP- und Behandlungsberichte aus den zuletzt erfolgten Klinikaufenthalten bei.

5/2009 erhielt ich den Bescheid über eine nunmehr unbefristete EMR.

Bis 3/2018 bezog ich diese Rentenart "ohne weitere Überprüfungsanfragen" von Seiten der DRV Bund.

Zu 4/2018 habe ich von der unbefristeten EMR, per verkürztem Antrag, in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte (unbefristeter GdB 70 liegt seit 2008 vor) gewechselt.

Der Rentenauszahlbetrag blieb mir dadurch gleich.

Eine leichte Arbeitsaufnahme, neben dem Bezug der EMR, war mir gesundheitlich nie möglich, von daher hatte ich auch während des Bezugs der EMR keinen Kontakt zur DRV Bund herstellen müssen.

Eine Reha etc benötigte ich in der gesamten Bezugszeit zusätzlich auch nie, somit gab es auch dahingehend keinen Kontakt zur DRV Bund.

Ich war zwar, aufgrund diverser OPs und als chronisch anerkannter Schmerzpatient, nahezu jährlich zu fachklinischen stationären Aufenthalten überwiesen worden, dessen Leistungsabrechnung jedoch die KK betraf.

So verlief meine persönliche Erfahrung mit der DRV Bund.

Auch hier Dankeschön für die ausführliche Antwort. Also ist es anscheinend so, dass es eine Überprüfung wie bei Frank geben kann oder gar keine wie bei Ihnen? Deswegen wie bei meiner Eingangsfrage an die Vertreter der gesetzlichen Rentenversicherung also das Expertenteam hier noch mal gestellt. Was sagen Ihre Erfahrungen der letzten Jahre wenn es keine Meldungen oder Hinweise gab, wie verhält es sich dann mit den Überprüfungen?
Frankam 08.05.2021 | 20:32
Zitat von Babs anzeigenausblenden
Meine EMR wurde 2016 nach dreimaliger Befristung zur Rente auf Dauer. Nach 3 Jahren kam ein Schreiben zur Überprüfung, es wurde abgefragt ob eine Arbeit ausgeführt wird, ob ich KH Aufenthalte hatte und bei welchen Ärzten ich regelmäßig in Behandlung bin.
Es finden sich hier ja Zeitgenossen, die fragen zu ihrer Verlängerung nach und gestehen kleinlaut, dass sie schon ewig keinen Facharzt mehr aufgesucht haben. Ich denke, wenn die RV sieht, dass die Erkrankungen noch vorhanden sind und man regelmäßig bei den Ärzten aufschlägt, dann ist das durchaus ein Indiz für die weitere Erwerbsminderung.
Regelmäßig bei den Ärzten aufschlagen, auch wenn sich die Krankheiten deutlich verbessert haben, bekommt man trotzdem weiter die Rente?
Wenn sich Krankheiten deutlich verbessern, werden Arztbesuche obsolet. Aber ich meinte es genau umgekehrt, Ärzte nicht aufsuchen ist ein Indiz für Verbesserung. Und wer das schleifen lässt, zeigt eindeutig, dass wohl doch kein Behandlungsbedarf besteht und da kann man die RV verstehen, wenn sie dann die Erwerbsminderung in Frage stellt.
Annaam 08.05.2021 | 21:27
Ich hatte zweimal befristet 3 Jahre Rente, danach unbefristet. Ab der unbefristeten bekam ich alle 2 Jahren einen ausführlichen Fragebogen einschließlich Formularen für den Arbeitgeber zugesandt, obwohl ich nie jobben konnte. Das ging etwa 10 Jahre so, bis ich etwa 50 Jahre alt war, seitdem gabs gar keine Überprüfung mehr. War bei der Rentenversicherung Bund.
Alexam 09.05.2021 | 07:33
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Dankeschön auch Ihnen für die Antwort. Das ist echt interessant zu lesen auch dass mit den Fragebögen für einen möglichen Arbeitgeber obwohl man bei der Feststellung keinen Arbeitgeber hatte und ja auch keinen während den 2 Jahren gemeldet hatte. Auch warum erst so eine Regelmäßigkeit statt gefunden hat und dann das ganze plötzlich aufgehört hat.
Karoam 10.05.2021 | 06:37
Ich denke da gibt es kein automatismus, ich hate seit 2008 unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Im Jahr 2019 bekam ich eine Überprüfungsbogen, daraufhin beantragte ich die Rente für langjährige Versicherte da war ich 62 Jahre alt und die Überprüfung war vom Tisch. Also selbst mit 62 und nach 11 Jahren Rentenbezug muss man mit einer Überprüfung rechnen , Arbeiten war ich nie in dieser Zeit konnte ich auch garnicht. Aber es kamm nach 2 Monaten noch das Schreiben das die Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt werde. Habe dann aber 3 Monate später die beantragte Altersrente für langjährige erhalten . DRV-BUND
Alexam 10.05.2021 | 11:17
Zitat von Karo anzeigenausblenden
Dankeschön auch für Ihre ausführliche Antwort. Kann das Expertenteam, dies alles auch aus seinen Erfahrungen bestätigen, dass dies wirklich von Träger zu Träger (Bund/Regionalvertretung/Knappschaft etc..) unterschiedlich ist und selbst bei ein und demselben Träger es unterschiedlich ist ob jetzt jemand einmal, regelmäßig oder überhaupt nicht geprüft wird? Alles unter der Voraussetzung, dass eben keine Arbeitsaufnahme oder etwas anders vom Versicherten gemeldet wurde. Also dass es auch ohne Gründe zu Überprüfung kommen kann, dies aber unterschiedlich ist und man kein richtiges Muster daran erkennen kann?
Alexam 10.05.2021 | 11:50
Zitat von Ach ja anzeigenausblenden
Es geht hier ja nicht um irgendwelche "Unsicherheiten" oder dass man Bedenken oder Ängste vor einer möglichen Überprüfung hat. Mich würde nur interessieren ob die Experten hier aus Ihrer jahrelangen Erfahrungen irgendwelche Systeme, Anhaltspunkte etc (z.B. Alter etc...) erkennen konnten wann (ohne Meldungen vom Versicherten oder Zweifel des Trägers) in diesen Fällen ohne Vorlage ersichtlicher Gründe eine Überprüfung stattfand.
Ach jaam 10.05.2021 | 11:28
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Ich denke da gibt es kein automatismus, ich hate seit 2008 unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Im Jahr 2019 bekam ich eine Überprüfungsbogen, daraufhin beantragte ich die Rente für langjährige Versicherte da war ich 62 Jahre alt und die Überprüfung war vom Tisch. Also selbst mit 62 und nach 11 Jahren Rentenbezug muss man mit einer Überprüfung rechnen , Arbeiten war ich nie in dieser Zeit konnte ich auch garnicht. Aber es kamm nach 2 Monaten noch das Schreiben das die Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt werde. Habe dann aber 3 Monate später die beantragte Altersrente für langjährige erhalten . DRV-BUND
Dankeschön auch für Ihre ausführliche Antwort. Kann das Expertenteam, dies alles auch aus seinen Erfahrungen bestätigen, dass dies wirklich von Träger zu Träger (Bund/Regionalvertretung/Knappschaft etc..) unterschiedlich ist und selbst bei ein und demselben Träger es unterschiedlich ist ob jetzt jemand einmal, regelmäßig oder überhaupt nicht geprüft wird? Alles unter der Voraussetzung, dass eben keine Arbeitsaufnahme oder etwas anders vom Versicherten gemeldet wurde. Also dass es auch ohne Gründe zu Überprüfung kommen kann, dies aber unterschiedlich ist und man kein richtiges Muster daran erkennen kann?
Sie werden auch vom Experten keine Antwort in der Richtung erhalten, dass eine Überprüfung nur in bestimmten Fällen erfolgt. Mit dieser Unsicherheit müssen Sie leben.
Ach jaam 10.05.2021 | 12:25
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Sie werden auch vom Experten keine Antwort in der Richtung erhalten, dass eine Überprüfung nur in bestimmten Fällen erfolgt. Mit dieser Unsicherheit müssen Sie leben.
Es geht hier ja nicht um irgendwelche "Unsicherheiten" oder dass man Bedenken oder Ängste vor einer möglichen Überprüfung hat. Mich würde nur interessieren ob die Experten hier aus Ihrer jahrelangen Erfahrungen irgendwelche Systeme, Anhaltspunkte etc (z.B. Alter etc...) erkennen konnten wann (ohne Meldungen vom Versicherten oder Zweifel des Trägers) in diesen Fällen ohne Vorlage ersichtlicher Gründe eine Überprüfung stattfand.
Hier wurde doch schon eine Expertenantwort gegeben. Mehr können Sie nicht erwarten. Es bleibt bei der individuellen Entscheidung. Erfahrungswerte helfen da rein gar nichts. Sorry, Sie wollen eine beruhigende Antwort, die Ihnen hier auch kein Experte geben kann.
Wandaam 10.05.2021 | 16:04
Zitat von Ach ja anzeigenausblenden
Soziale Sicherheit, wie einst bei den EU-Renten, Fehlanzeige. Is wie im Kriech, keiner soll hungern, ohne zu frieren.
Ach jaam 10.05.2021 | 17:50
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Hier wurde doch schon eine Expertenantwort gegeben. Mehr können Sie nicht erwarten. Es bleibt bei der individuellen Entscheidung. Erfahrungswerte helfen da rein gar nichts. Sorry, Sie wollen eine beruhigende Antwort, die Ihnen hier auch kein Experte geben kann.
Also auf meine spezielle Frage habe ich von den Experten also ich meine den Vertretern der Rentenversicherung die hier mitschreiben noch keine Antwort erhalten. Aber wenn es nichts zum antworten gibt aus deren Erfahrungsbereiche und man hier einfach keine Aussage treffen kann weil alles so derart unterschiedlich und ohne Automatismus, dann ist es auch ok. Ich brauche keine beruhigende Antwort ich wollte nur eine nachvollziehbare Antwort.
Selbstverständlich hat der Experte Ihre Frage beantwortet, auch wenn Sie die nicht verstehen wollen. Damit müssen Sie dann eben zurecht kommen. Sie sind nicht die erste, die hier nicht Ihre Wunschantwort erhält und daher penetrant weiter fragt. Wenn es Ihnen Spaß macht. Helfen wird es Ihnen nicht.
Alexam 10.05.2021 | 19:06
Zitat von Ach ja anzeigenausblenden
Mal wieder so ein ganz gescheiter Wichtigtuer. Aber wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil. Am 05.05. hat der User Thomas diesen Beitrag eröffnet. Am 06.05. wurde ihm vom Expertenteam eine Antwort gegeben. Meine Frage wurde am 08.05.gestellt und auf diese habe ich keine Antwort erhalten. Aber damit kann ich auch leben. Sie aber scheinbar nicht mit Ihrer "Wichtigtuerei" Und nein ich werde nicht wieder auf eine mögliche "wichtige" Antwort von Ihnen antworten. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.
Siehe hieram 10.05.2021 | 19:42
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Hier wurde doch schon eine Expertenantwort gegeben. Mehr können Sie nicht erwarten. Es bleibt bei der individuellen Entscheidung. Erfahrungswerte helfen da rein gar nichts. Sorry, Sie wollen eine beruhigende Antwort, die Ihnen hier auch kein Experte geben kann.
Also auf meine spezielle Frage habe ich von den Experten also ich meine den Vertretern der Rentenversicherung die hier mitschreiben noch keine Antwort erhalten. Aber wenn es nichts zum antworten gibt aus deren Erfahrungsbereiche und man hier einfach keine Aussage treffen kann weil alles so derart unterschiedlich und ohne Automatismus, dann ist es auch ok. Ich brauche keine beruhigende Antwort ich wollte nur eine nachvollziehbare Antwort.
Hallo Alex, sofern Sie auf Ihre 'spezielle' Frage 'explizit' eine @Experten-Antwort erhalten möchten, müssen Sie einen eigenen Beitrag erstellen. Insbesondere dann, wenn auch Ihre 'ähnliche' Frage bereits mit der Antwort des @Experten beantwortet wurde. Ob ein Experte schon geantwortet hat, ist an der Krone an dem Icon links neben der Frage zu erkennen. Wenn dies also 'erledigt' ist, antworten die Experten meist in dem gleichen Beitrag nicht mehr, da sie sich nicht an weiteren Diskussionen beteiligen. Aber auch wenn Sie meinen, selbst nie eine Information erhalten zu haben, dass eine EM-Rente überprüft werden kann, auch wenn keinerlei 'Hinweise' vorliegen, kann es auch Ihnen durchaus passieren, dass von Ihnen Angaben im Rahmen einer Überprüfung angefordert werden. Dabei müssen Sie allerdings nicht befürchten, dass plötzlich jemand bei Ihnen an der Gartenpforte steht und Sie beim Umgraben des Goldfischteiches beobachtet (denn das dürfen Sie trotz EM-Rente) und Ihnen daraufhin Ihre EM-Rente streicht, sondern - wie auch aus den anderen Antworten hervorgeht - handelt es sich zunächst um schriftliches Nachfragen 'ob sich etwas geändert hat'. Wenn Ihnen also eine EM-Rente bewilligt wurde, auch unbefristet, kann dies jederzeit bis zum Beginn der Regelaltersrente (oder einer anderen, vorgezogenen, Altersrente) überprüft werden.
Alexam 10.05.2021 | 19:55
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hier wurde doch schon eine Expertenantwort gegeben. Mehr können Sie nicht erwarten. Es bleibt bei der individuellen Entscheidung. Erfahrungswerte helfen da rein gar nichts. Sorry, Sie wollen eine beruhigende Antwort, die Ihnen hier auch kein Experte geben kann. [/quote]

Also auf meine spezielle Frage habe ich von den Experten also ich meine den Vertretern der Rentenversicherung die hier mitschreiben noch keine Antwort erhalten.

Aber wenn es nichts zum antworten gibt aus deren Erfahrungsbereiche und man hier einfach keine Aussage treffen kann weil alles so derart unterschiedlich und ohne Automatismus, dann ist es auch ok. Ich brauche keine beruhigende Antwort ich wollte nur eine nachvollziehbare Antwort.[/quote]

Hallo Alex,

sofern Sie auf Ihre 'spezielle' Frage 'explizit' eine @Experten-Antwort erhalten möchten, müssen Sie einen eigenen Beitrag erstellen.

Insbesondere dann, wenn auch Ihre 'ähnliche' Frage bereits mit der Antwort des @Experten beantwortet wurde.

Ob ein Experte schon geantwortet hat, ist an der Krone an dem Icon links neben der Frage zu erkennen. Wenn dies also 'erledigt' ist, antworten die Experten meist in dem gleichen Beitrag nicht mehr, da sie sich nicht an weiteren Diskussionen beteiligen.

Aber auch wenn Sie meinen, selbst nie eine Information erhalten zu haben, dass eine EM-Rente überprüft werden kann, auch wenn keinerlei 'Hinweise' vorliegen, kann es auch Ihnen durchaus passieren, dass von Ihnen Angaben im Rahmen einer Überprüfung angefordert werden. Dabei müssen Sie allerdings nicht befürchten, dass plötzlich jemand bei Ihnen an der Gartenpforte steht und Sie beim Umgraben des Goldfischteiches beobachtet (denn das dürfen Sie trotz EM-Rente) und Ihnen daraufhin Ihre EM-Rente streicht, sondern - wie auch aus den anderen Antworten hervorgeht - handelt es sich zunächst um schriftliches Nachfragen 'ob sich etwas geändert hat'.

Wenn Ihnen also eine EM-Rente bewilligt wurde, auch unbefristet, kann dies jederzeit bis zum Beginn der Regelaltersrente (oder einer anderen, vorgezogenen, Altersrente) überprüft werden.

Dankeschön für Ihre ausführliche Antwort. Ich wusste nicht wenn das Expertenteam schon jemanden geantwortet hat, dass es dann keine Antworten von denen mehr gibt. Wollte mich mit meiner Frage nur an das Thema dranhängen und nicht extra noch mal ein ähnlich gelagertes Thema aufmachen. Es ging mir mit meiner Frage auch um keinerlei Ängste oder Bedenken oder ähnliches. Ich wollte es nur von der Sache her verstehen. Weil manches an der Vorgehensweise für mich keinen Sinn macht zumal auch noch so unterschiedlich gehandhabt wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026