Hallo Ralf Rüdiger,
wir können in diesem Forum keine Bewertung Ihres Einzelfalles vornehmen. Ihre angestrebte Tätigkeit muss im Einklang mit den Vorschriften, d.h. im Rahmen Ihrer verbliebenen Restleistungsfähigkeit, stehen und wird im Einzelfall überprüft. Wir schließen uns daher den Ausführungen von Schorsch an.