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Überprüfungsantrag -EM-Rente

von Lisa27.02.2007 | 20:30
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17 Antworten

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Hallo, sollen/können alle EM-Rentner einen Überprüfungsantrag wegen evt. Rückzahlungsansprüche stellen? MfG Lisa

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein heißes Eisen, das Sie hiermit ansprechen, das zum einen Überlegungen der jüngsten Rentenreform betrifft, die bisherige Regelung des § 44 SGB X auslaufen zu lassen und zum anderen, natürlich die Frage betrifft, inwieweit für alle Fälle, in denen bei EM Rentenbezug vor dem 60. Lebensjahr ein Abschlag in Höhe von 10,8 % berücksichtigt wurde, insoweit eine Rechtsverletzung eingetreten ist.

Das besagte Urteil vom 4. Senat letzten Jahres ist aus Sicht der Rentenversicherung nicht auf alle Fälle pauschal anwendbar.

Die Frage, inwieweit speziell die Umsetzung des § 77 II Satz 3 SGB VI in der Praxis zu verfassungsrechtlich relevanten Verstößen führt, wird derzeit gerade in mehreren Musterverfahren geprüft.

Deshalb werden sowohl ein Überprüfungsantrag als auch ein Widerspruch in dieser Sache zur Entscheidung ausgesetzt - bis eben die Musterprozesse abgeschlossen sind.

Beim Überprüfungsantrag ist es so, dass man sich insoweit die Frage stellt, inwieweit jemand von einer künftig - aus Sicht der Versicherten - obsiegenden Entscheidung profitieren wird können?

Der angefochtene Beschdi wurde ja nicht innerhalb offener rechtsbehelfsfrist angefochten sondern - bereits bestandskräftig - mit dem Überprüfungsantrag.

Wie man sich zu all dem in ein paar Monaten/Jahren entscheiden wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt hier im Forum nicht geklärt werden.

MfG

16 Antworten

KSCam 27.02.2007 | 22:26
jeder kann bei jeder getroffenen Verwaltungsentscheidung einen Antrag stellen, dass die Entscheidung überprüft werden soll. Aber etwas konkreter sollten Sie Ihr Anliegen fassen. Was ist Ihres Erachtens an der Rentenentscheidung nicht richtig? Was meinen Sie konkret?
Lisaam 27.02.2007 | 22:30
Sorry, es geht um die Abschläge für Eu-Rentner unter 60 Jahren (Urteil des BSG v. 16 Mai). Habe in einer Pressemitteilung des SoVd gelesen, Rentner erhalten künftig bei falschen Rentenbescheiden keine Nachzahlung mehr, wenn sich eine Regelung als verfassungswidrig erweist, oder in ständiger Rechtssprechung festgestellt wird, dass die Rentenversicherung eine Regelung falsch anwendet. Um sich etwaige Rückzahlungsansprüche zu sicher, sollten Betroffene vor dem geplanten Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Mai einen Überprüfungsantrag stellen. Daher meine Anfrage, sollten alle EU-Rentner diesen Überprüfungsantrag stellen?
48zigeram 28.02.2007 | 07:42
Hallo, unter beigefügtem Link können Sie ein Musterschreiben finden und vor dem Ausdrucken online bearbeiten - dauert 2 Minuten - schaden kann´s nicht - ist gut für´s Gewissen - ich habe es versucht - jedoch noch keine Antwort erhalten. Freundlicher Gruss ~~~ http://www.vdk.de/cms/mime/1345D1165330809.rtf
Felixam 28.02.2007 | 10:11
auch ich habe Ende Dezember persönlich den Widerspruch wegen der Rentenabschläge von 10,8% in einer Beratungsstelle abgegeben. Eine schriftliche Bestätigung habe ich bis jetzt nicht erhalten, nur die Kopie mit Eingangsstempel. Reicht das aus oder sollte man hier noch einmal nachfragen?
Asterixam 28.02.2007 | 10:08
Auf die Gefahr hin, dass einige mich wieder auffordern, die Briefmarken zu sparen: Tun Sie es. Ich habe in diesem Forum übrigens schon mehrfach mitgeteilt, dass mir ein Schreiben der RV bekannt ist, in dem die Aussage getroffen wird, es sei nicht sichergestellt, dass Ergebnisse der angestrebten bzw. schon laufenden Musterverfahren Anwendung auf alle Fälle finden. Ziehen Sie selbst Ihre Schlüsse daraus, sonst wirft man mir noch vor, ich würde zu Einzelklagen aufrufen. Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass die Sachbearbeiter der RV sich ehrlich bemühen, den Rentnern weiterzuhelfen.
Schadeam 28.02.2007 | 10:12
es lebe die Bürokratie! wenn Sie eine Kopie mit Eingangsstempel besitzen, dann haben Sie es doch schriftlich, dass Ihr Schreiben bei der Rentenversicherung eingegangen ist. Wieviel Schriftstücke wollen Sie noch? Jede weitere Anfrage verursacht doch nur (unnötige) Arbeit und somit Kosten. Wenn es Sie beruhigt, können Sie aber regelmäßig nachfragen, ob Ihr Schreiben immer noch vorliegt.....
Sparstrumpfam 28.02.2007 | 12:14
Scheinbar haben manche sooo viel Angst,dass ihnen eventuell ein paar "Kröten" entgehen..da fragt man lieber noch 100000000000000000 mal nach, oder??
Asterixam 28.02.2007 | 12:20
Lieber Sparstrumpf, ich freue mich für Sie, dass Sie nicht darauf angewiesen sind, die 10,8 % zu beanspruchen. Es soll aber auch Rentenbezieher geben, die jeden € gebrauchen können, weil sie nicht in der glücklichen Lage wie Sie sind. Und die sind nun mal darauf angewiesen, alles zu unternehmen, um ihr Recht zu bekommen.
Sparstrumpfam 28.02.2007 | 12:36
Wie wär´s einfach mit "Arbeit", wenn man jeden Euro braucht???Für viele hier scheinbar ein Fremdwort-traurig oder?
Asterixam 28.02.2007 | 12:39
Bei Ihrem Beitrag fällt mir nur noch ein früher Spruch unseres ehemaligen Aussenministers Joschka Fischer in einer Parlamentssitzung ein: " Mit Verlaub, Sie sind....." Der musste dann zwar einige Sitzungen lang draussen bleiben, hier wird nur mein Beitrag gelöscht. Aber auch Martin Luther sagte mal: Hier stehe ich, ich kann nicht anders.
skatam 28.02.2007 | 12:44
machen sie sich keine hoffnungen. sozialgerichtsurteile können sie in den meisten fälle vergesssen. entscheidend ist, was das bundesverfassungsgericht für ein urteil fällt. meistens zu gunsten des staates. mfg skat
Sekretärinam 28.02.2007 | 13:05
..und warum fällt des BSG die Urteile zu Gunsten des Staates?GENAU:weil wir SPAREN müssen!!!
skatam 28.02.2007 | 13:09
es ist nur SCHADE, dass der STAAT nicht spart.... mfg skat
skatam 28.02.2007 | 13:30
ich würde ihnen gerne meine ehrliche meinung schreiben aber der/ die Löschmeister/in sitzen schon auf der lauer zum löschen... vielleicht trifft es sie??? ist zum teil ein unmögliches HÄUFLEIN... gebe ihnen aber RECHT.... reizvolle grüße skat
Sekretärinam 28.02.2007 | 13:12
Lieber Skat(bruder)...der Staat kann wohl ja auch nicht sparen, wenn die Rentner immer klagen und immer mehr wollen und das BSG oder irgendein anderes Gericht diesen immer Recht/mehr Geld gibt...
skatam 28.02.2007 | 18:14
lisa, haben sie gesehen. unsere SCHWEINCHEN haben wieder ganze arbeit geleistet. werden in ca. BAT IV bezahlt!!! reizvolle grüße skat
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