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Experten-Antwort

Überschneidung Arbeitsbeginn/Rentenbescheid

von hayab23.05.2023 | 09:11
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, vielleicht gab es diese Fragestellung schon, aber ich habe bei meiner Suche nichts passendes gefunden, es sind so viele Themen, dass ich wahrscheinlich einen ganzen Tag brauchen würde. Ich habe im April nach langer Krankheit wieder mit 4 Stunden täglich, d.h. halbtags begonnen zu arbeiten. Den Rentenantrag hatte ich im Januar abgeschickt, ausgegangen bin ich von einer Teilerwerbsminderungsrente, da bei der Reha das Kreuz bei 3 bis < 6 Stunden gesetzt wurde. Nun ist Ende April der Rentenbescheid gekommen, allerdings mit einer vollen Erwerbsminderungsrente. Die Stunden für Mai wurden schließlich auf < 3 Stunden herabgestuft. Jetzt hatte ich aber für den April einen Vertrag über 4 Stunden täglich, und ich habe Angst, dass mir als Folge bei einer Überprüfung die Rente gestrichen werden könnte. Es könnte ja argumentiert werden, dass ich ja nun die 4 Wochen mehr als 3 Stunden gearbeitet habe, dann hat er ja gezeigt, dass er es kann. Ist meine Angst begründet, oder zählt grundsätzlich immer erst der nächste Monat nach Erhalt des Rentenbescheides? Vielen Dank vorab für die Hilfe :-)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.05.2023 | 09:56

Hallo hayab,

Fakt scheint zu sein, dass Sie sich zumindest derzeit mit den 4 Stunden im Rahmen Ihres Leistungsvermögens bewegen. Rein formal betrachtet würde ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente daher nicht bestehen.

Nun haben Sie einen Bescheid erhalten, der Ihnen sozialmedizinisch ein Leistungsvermögen von arbeitstäglich weniger als 3 Stunden zuspricht.

Der weitere Verlauf hängt nun von der Verfahrensweise Ihres Rentenversicherungsträgers ab. Sie sollten in jedem Fall die Aufnahme der Beschäftigung gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger angeben. Da der Wiedereinstieg nach längerer Krankheit von Unwägbarkeiten begleitet ist, könnten Sie die Aufnahme der Beschäftigung als Arbeitsversuch bezeichnen. Sollte sich dieser als erfolgreich herausstellen, wird im Regelfall eine Rückwandlung in eine teilweise Erwerbsminderungsrente erfolgen. Dies ist aber einzelfallabhängig und hängt sicherlich auch an der Dauer der Befristung Ihrer EM-Rente.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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