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Zur Experten-Antwort springenHallo hayab,
Fakt scheint zu sein, dass Sie sich zumindest derzeit mit den 4 Stunden im Rahmen Ihres Leistungsvermögens bewegen. Rein formal betrachtet würde ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente daher nicht bestehen.
Nun haben Sie einen Bescheid erhalten, der Ihnen sozialmedizinisch ein Leistungsvermögen von arbeitstäglich weniger als 3 Stunden zuspricht.
Der weitere Verlauf hängt nun von der Verfahrensweise Ihres Rentenversicherungsträgers ab. Sie sollten in jedem Fall die Aufnahme der Beschäftigung gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger angeben. Da der Wiedereinstieg nach längerer Krankheit von Unwägbarkeiten begleitet ist, könnten Sie die Aufnahme der Beschäftigung als Arbeitsversuch bezeichnen. Sollte sich dieser als erfolgreich herausstellen, wird im Regelfall eine Rückwandlung in eine teilweise Erwerbsminderungsrente erfolgen. Dies ist aber einzelfallabhängig und hängt sicherlich auch an der Dauer der Befristung Ihrer EM-Rente.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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