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Experten-Antwort

Überschneidung Arbeitslosengeld / Fachschulausbildung

von Karl - Heinz Berger19.08.2014 | 16:09
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6 Antworten

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Bei meiner Rentenberechnung endete die Fachschulausbildung am Anfang eines Monates,danach war ich Arbeitslos.Für den Monat wurde in der Rentenberechnug diei Zeit als Arbeitslos bewertet.Der Monat wurde mir aber bei den 36 Monaten als Ausbildungszeit abgezogen und somit wurden mir nur 35 Monate als Ausbildungzeit angerechnet und höher bewertet.Während der Fachschulausbildung habe ich Unterhaltsgeld bezogen.Hätten hier nich 36 Monate höher bewertet müssen?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich sind Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder Zeiten der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme insgesamt höchstens für die Dauer von drei Jahren zu bewerten.

Zeiten (d.h. Monate) in denen Versicherte wegen des Bezugs von Sozialleistungen (hier: Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Unterhaltsgeld) versicherungspflichtig waren, sind n i c h t als Anrechnungszeiten zu berücksichtigen. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung kann der eine Monat (Zusammentreffen von Zeiten der Fachschulausbildung und des Leistungsbezugs von Unterhaltsgeld) nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Noch einmal zur Verdeutlichung, das BSG hat entschieden, dass Zeiten (d. h. Monate) in denen in denen Soziallleistungen bezogen wurden, nicht als Anrechnungszeiten zu berücksichtigen sind.

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4 Antworten

Karl Heinz Bergeram 19.08.2014 | 17:48
Kann dieser Monat auf die 36 Monate angerechnet werden ? So das nur 35 Monate Ausbildungszeit angerechnet werden?
Karl Heinz Bergeram 19.08.2014 | 17:48
Kann dieser Monat auf die 36 Monate angerechnet werden ? So das nur 35 Monate Ausbildungszeit angerechnet werden?
W*lfgangam 19.08.2014 | 19:49
Hallo Karl-Heinz Berger, in welcher Zeit genau liegt die Fachschulausbildung? Wenn Sie in einer Zeit liegt, als die Arbeitslosenzeit mit 80 % des Gesamtleistungswertes bewertet worden ist, während die Fachschule 'höchstens' 75 % erhalten konnten, ist Fachschulausbildung 'nutzlos'. Die parallele Anrechnung Alo/Schule war eigentlich schon immer blödsinnig, weil die Alo-Zeit bessere Rentenwerte brachte, andererseits die zusätzliche Anrechnung einer schulischen Ausbildung andere schulische Ausbildungen zeitlich 'kappen' konnte und sogar die bessere Bewertung ein möglichen Lehrzeit verhinderte. Gruß w.
Jonnyam 19.08.2014 | 21:33
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 19.4.2011, B 13 R 79/09 R: Danach hat der Kläger einen Rechtsanspruch auf Aufhebung der Vormerkung der Zeiten vom 18.2.1980 bis zu dem 19.1.1982 als (beitragsfreie) Anrechnungszeiten "Fachschulausbildung" in seinem Versicherungsverlauf. Das bewirkt dann die volle Aufwertung der 36 Monate an beruflicher Ausbildung. Eigentlich berücksichtigen die RV-Träger dies schon. Aber besser noch einmal nachhaken meint jedenfalls Jonny
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