Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Maerlyn,
ich glaube Sie haben schon die richtigen Antworten hier erhalten. Bitte setzen Sie sich mit der betreffenden Klinik in Verbindung und teilen Sie dort mit, dass Sie in einem gewissen Zeitfenster urlaubsbedingt nicht zur Reha zur Verfügung stehen. Man wird dann sicherlich einen Termin vor oder nach Ihrem geplanten (und möglicherweise ja auch schon gebuchten) Urlaub finden.
Zur Gültigkeit der Reha Bewilligung:
Im Bewilligungsbescheid sollte stehen bis wann Sie die Reha Maßnahme angetreten sein müssen. Im Normalfall sind das 6 Monate. Ggf. wird Ihnen auch Ihr Rententräger (im Regelfall auch die Klinik) mitteilen können bis wann Sie die reha begonnen haben müssen
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.