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Experten-Antwort

Überschneidung von Krankengeld und Rente

von Laura 28.08.2015 | 13:13
1707 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe ein kompliziertes Problem. Ich versuche es mal chronologisch: Ich habe lange Krankengeld bezogen. Aussteuerungstermin war der 20.08.2015. Den letzten Auszahlungsschein habe ich am 05.08.2015 eingereicht und diese Zahlung von der Krankenkasse auch noch erhalten. Ich bin arbeitslos. Daher habe ich mich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet und (nach Nahtlosigkeitsverfahren) ein volles ALG I bewilligt bekommen. Dann habe ich am 07.08.15 einen Bescheid über eine Teil-Erwerbsminderungsrente erhalten (mit Datum vom 05.08.15). Diese Rente wurde rückwirkend bewilligt, ab 01.01.2015 Ich habe mir dann Geld geliehen, da die Krankenkasse mir sagte, sie könne erstmal kein weiteres Krankengeld mehr auszahlen. Das Arbeitsamt meldete sich, dass ich für 3-6 Stunden eingestuft wurde und ich bekam einen Änderungsbescheid fürs ALG I sowie einen Termin bei einem Integrationsberater, den ich auch wahrnahm. Ich glaubte also, ich bekäme Krankengeld bis zur Aussteuerung, dann ab 21.08. das bewilligte reduzierte ALG I plus die Teil-Erwerbsminderungsrente. Also für den August. Daher ging ich am 21.08. (was grade noch ging, weil der letzte Auszahlungsschein bis 21.08. galt) zum Arzt und holte den letzten Auszahlungsschein, den ich der Krankenkasse zusandte. Am selben Tag, dem 21.08.15 hatte ich einen Bescheid über eine volle Erwerbsminderungsrente im Briefkasten (mit Datum vom 18.08.15), welche rückwirkend ab dem 01.05.15 genehmigt ist. Die laufenden Zahlungen beginnen am 01.10.15 (was heißt Geld erhalte ich erst Ende Oktober). Es gibt eine Nachzahlung, die aber vorläufig nicht ausgezahlt wird. Mir wurde dann gesagt, das würde alles ausgerechnet und das würde eine Weile dauern. Ich bekam Angst, denn es war/ist kurz vor Monatsende und mein Konto ist (bis auf Reste des von einer Freundin geliehenen Geldes) leer. Ich kann also nun weder meine Miete noch andere fixe Kosten oder gar meinen Lebensunterhalt zahlen. Auf Nachfrage wurde mir von der RV gesagt. das könne dauern mit der Nachzahlung und "wenn denn überhaupt noch etwas übrig bliebe" Ich habe nun Panik. Denn selbst wenn ich eine Nachzahlung erhalte. Sollte ich ab dem 05.08.15 nur noch Geld in Höhe der vollen Rente erhalten, dann hab ich ein Riesenproblem. Denn die Rente ist viel viel niedriger als mein Krankengeld (Differenz netto: 500 EUR) ! Und ich konnte in diesem Prozess ja nicht mal eben schnell einen Minijob suchen, bzw. wusste gar nicht, dass ich einen brauche! Das kann ich jetzt tun. Aber wie zahle ich meine ganzen Kosten und wer kann mir helfen? Wie lange dauert dieses "Ausrechnen" und erhalte ich ernsthaft nur noch die Rentenhöhe??? (die ja zum Leben nicht reicht!! ohne Minijob!!) Ich habe wirklich große Sorgen und Existenzangst. Vielleicht kann mir jemand helfen mit Informationen. Ich danke euch... ganz herzlich sogar... Liebe Grüße Laura

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2015 | 15:11

Aus meiner Sicht wurden Sie bereits sehr gut von "=//=" beraten. Vielen Dank, "=//=".

3 Antworten

Laura am 28.08.2015 | 13:42
Danke für die schnelle, wenn auch erschütternde, Rückantwort. Eine Frage habe ich noch. Erhalte ich denn dann Rente in der Höhe, die vom 05.08. bis zum 30.09.2015 anfallen würde (also knappe 2 Monatsrenten?). Sonst wäre das Problem ja noch schlimmer als gedacht und für mich auch gar nicht mehr zu verstehen. Die Höhe meiner Rente kenne ich natürlich, die steht im Bescheid und mit der Krankenkasse habe ich gesprochen. Die wissen, wie sehr ich in Not bin. Liebe Grüße
=//=am 28.08.2015 | 13:27
Zunächst einmal: Die Rente ist in der Regel IMMER niedriger als das Kranken- oder Arbeitslosengeld. Sie haben doch bestimmt schon Renteninformationen erhalten, wo die Rentenhöhe aufgeführt ist. Das Problem mit der Einstellung des Krankengeldes, sobald die KK von der Erwerbsminderung erfährt, ist leider auch bei der DRV bekannt, weil die Leute dann völlig in der Luft hängen, was die finanzielle Seite angeht und sich bei uns melden. Leider kann die DRV aber nichts dagegen tun. Es ist natürlich so, dass Sie ab 01.05. bzw. ab 05.08.2015 NUR noch die Rente erhalten. Wenn ich es richtig gelesen habe, wurde Ihnen von der Agentur für Arbeit kein ALG gezahlt. Somit macht nur die KK Erstattungsanspruch auf die einbehaltene Nachzahlung geltend, und zwar bis zum 4.8. (letzte Zahlung der KK?) . Die restliche Nachzahlung vom 5.8. - 30.9. wird Ihnen dann von der DRV überwiesen. Achten Sie aber darauf, dass dann Ende September KEINE Rente überwiesen wird, da die Renten immer am Ende des Monats für den Monat, für den sie gelten, ausgezahlt wird. Wenn Sie eine volle EM-Rente auf Dauer bewilligt bekommen haben, beantragen Sie bei Ihrem Landratsamt - Grundsicherungsamt - zusätzliche Grundsicherung. Ist es eine befristete Rente und diese reicht zum Leben nicht aus, müssen Sie ergänzende Sozialhilfe oder Wohngeld beantragen. Am Besten ist es, wenn Sie bei der Krankenkasse anrufen und darum bitten, dass diese umgehend ihren Erstattungsanspruch bei der DRV geltend macht. Weißen Sie auf Ihre finanzielle Notlage hin. Ich hoffe, dass Sie dort einen verständigen Ansprechpartner haben. Ein EA kann auch der DRV per E-Mail übersandt oder gefaxt werden. Ich drücke Ihnen die Daumen.
=//=am 28.08.2015 | 13:45
Für die Zeit ab 5.8. erhalten Sie natürlich nicht die volle Rente, sondern nur 26/30 davon. Für die ersten 4 Tage bekommt die KK die Rente als Ersatz für das gezahlte Krankengeld. Für den Monat September wird Ihnen dann aus dem Nachzahlungsbetrag natürlich die VOLLE Rente gezahlt.
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