Der Begriff "Rentenkopfstelle" ist uns in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht bekannt.
In der "Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" sind Aussagen zur Kopfstelle zu finden. In § 1 Abs. 2 dieser Verordnung ist festgelegt, dass die Bundesagentur für Arbeit der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung als zentraler Vermittlungsstelle (Kopfstelle) für jeden Abgleichsfall einen Anfragedatensatz mit der Kundennummer, der Bedarfsgemeinschaftsnummer usw. übermittelt.