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Experten-Antwort

Übersiedlung nach Israel

von Shalom29.06.2015 | 11:41
957 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, zur Zeit beziehe ich eine volle EM-Rente auf Dauer. Ist es möglich mit dieser Rentenart und ohne Abzüge oder Auflagen nach Israel zu übersiedeln?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.06.2015 | 12:13

Bei Rentenzahlungen von Erwerbsminderungsrenten ins Ausland ist folgendes zu beachten:

Ein Rentenanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht gem. § 112 S. 1 SGB VI während eines gewöhnlichen Aufenthaltes im Ausland nur, wenn der Anspruch unabhängig von der Lage auf dem deutschen Teilzeitarbeitsmarkt gegeben ist. Damit ist die Gewährung sog. Arbeitsmarktrenten wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ausgeschlossen. Lediglich bei einem Restleistungsvermögen von derzeit unter drei Stunden ist allein auf den Gesundheitszustand des Versicherten und nicht auf die Situation des Arbeitsmarktes abzustellen.

Verlegt z. B. der Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die wegen des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes gewährt wird (der Versicherte kann noch mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden arbeiten), seinen gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland, ist die Rentenzahlung wegen einer Änderung in den Verhältnissen einzustellen.

Ich kann Ihnen vor Verzug nach Isael nur raten eine Auskunft- und Beratungsstelle vor Ot aufzusuchen, um dies abklären zu lassen.

3 Antworten

Shalomam 29.06.2015 | 12:43
Danke an den Experten, die volle EM-Rente wird nicht wegen einem verschlossenem Arbeitsmarkt gezahlt und die Erwerbsfähigkeit iwurde mit unter -drei Stunden- festgestellt. Ich werde aber zur Abklärung eine DRV-Beratungsstelle aufsuchen. Vielen Dank
juchuam 30.06.2015 | 03:37
...und tschüß.
=//=am 30.06.2015 | 09:36
Da eine Dauerrente gezahlt wird, sollte eigentlich klar sein, dass es keine Arbeitsmarktrente sein kann. Denn eine solche wird immer befristet gezahlt. :-)
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