Hallo Jens Schulze,
Ihre Frage bezüglich des Verhaltens Ihres Arbeitgebers betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.
Was Ihren Hinzuverdienst angeht, kann man sich natürlich die Frage stellen, ob Sie überhaupt Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben, da Sie diese Rente erhalten, weil Sie krank sind und nur noch weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können.
Ihr Hinzuverdienst beträgt mtl. 450,00 Euro. Diese Hinzuverdienstgrenze darf zweimal im Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschritten werden. Sie dürfen also zweimal im Jahr mtl. 900,00 Euro hinzuverdienen. Meldet der Arbeitgeber den Verdienst mit Ihren Überstunden und die Hinzuverdienstgrenzen werden überschritten, dann wird die Rente gekürzt bzw. ganz eingestellt.