Hallo, Petra,
Ihr Bekannter sollte das Angebot einer Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in seiner Nähe nutzen. Zu dieser Beratung kann er alle Unterlagen über Beschäftigungszeiten in Griechenland sowie Unterlagen der ETAA mitbringen. In einem Kontenklärungsverfahren werden die Zeiten in Griechenland aufgenommen und durch die zuständige Verbindungsstelle geprüft. Anrechenbare Zeiten werden nach EU-Recht bewertet. Die Übertragung von Rentenanwartschaften aus einer berufsständischen Rentenversicherung Griechenlands in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung ist grds. nicht möglich.