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Experten-Antwort

Übetragung von UK Renten nach Deutschland

von Brexit202010.01.2020 | 12:51
598 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe ca 20 Jahre in die britische Rentenversicherung eingezahlt. Mit dem nun bevorstehendenb Brexit, sollte oder könnte ich meine Zeiten in die deutsche versicherung übertragen lassen? Zur Zeit weiss keiner wie die nach dem Brexit gehandhabt wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brexit2020,

das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wird nach dem jetzigen Stand die Europäische Union (EU) spätestens am 31.01.2020 verlassen (sog. BREXIT).

Inzwischen gibt es ein Austrittsabkommen, das allerdings noch ratifiziert werden muss.

Daher ist weiterhin unbestimmt, welches Recht in allen Bereichen der Sozialversicherung in der Zeit nach dem BREXIT Anwendung finden wird.

Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich die EU ohne ein Austrittsabkommen verlässt, hat die Bundesregierung das "Gesetz zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BrexitSozSichÜG)" erlassen. Das BrexitSozSichÜG soll im Falle eines ungeregelten Austritts übergangsweise Rechtssicherheit im Bereich der Sozialen Sicherheit schaffen, insbesondere in Bezug auf Leistungsansprüche.

Das BrexitSozSichÜG tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Austritt des Vereinigten Königreichs wirksam wird, sofern bis zu diesem Tag kein Austrittsabkommen in Kraft getreten ist.

Es ist vorgesehen, dass Rentenansprüche mit britischen Versicherungszeiten so festgestellt werden können, als würde das europäische Sozialrecht auf das Vereinigte Königreich weiterhin Anwendung findet. Renten, die bereits vor dem BREXIT begonnen haben, werden in der bisherigen Höhe weitergezahlt.

Insofern werden die betroffenen Versicherten und Rentner*innen durch Vorkehrungen im nationalen Recht zunächst in ihren bisherigen und künftigen Ansprüchen geschützt sein.

Es bleibt daher abzuwarten, was konkret beschlossen wird.

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1 Antworten

Berateram 10.01.2020 | 13:05
Aktuell werden Ihre Zeiten noch in der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt. Ob das auch in der Zukunft so sein wird und dann in welchem Umfang, bleibt abzuwarten.
Deutsche Rentenversicherung
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