Hallo Herr Hachmeier,
Voraussetzung für den Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die Erfüllung der erforderlichen Mindestversicherungszeit (Wartezeit). Diese Wartezeit beträgt 45 Jahre (anrechenbare Zeiten finden Sie im § 51 Abs. 3a und 4 SGB VI).
Haben Sie die erforderlichen 45 Jahre bis zum 31.01.2016 erfüllt, so müssen Sie für Februar und März 2016 nichts einzahlen (Sie könnten freiwillige Beiträge zahlen).
Ob Sie die 45 Jahre tatsächlich erfüllen, können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch klären.