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Experten-Antwort

Umdeutung durch KK von Rentenversicherung abgelehnt

von Nagami05.09.2018 | 19:21
307 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich bin seit 1,5 Jahren erkrankt. Während dieser Zeit forderte die KK mich auf, einen Rehaantrag zu stellen. Diese habe ich absolviert mit dem Ergebnis der dortigen Gutachter/Ärzte, dass ich in meinem Beruf als Krankenschwester nur unter 3 Std. arbeitsfähig bin, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3-unter 6 Std. Auf ausreichend Regenerationszeit sollte geachtet werden. Lt Reha würde die KK den Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeuten lassen. Nun erfuhr ich durch Nachfrage, daß dieses von der Rentenversicherung abgelehnt wurde weil angeblich keine Leistungsminderung vorliegt, was aber natürlich nicht stimmt und ich mit 6 gesicherten Diagnosen (die mich in meinem Alltag und natürlich auch beruflich einschränken) nachweisen kann. Was soll ich jetzt machen? Es handelt sich ja nicht um einen Bescheid sondern nur um eine Auskunft. Somit kann ich ja keine Widerspruch einlegen. Danke im voraus, Nagami

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.09.2018 | 09:47

Hallo Nagami,

ich kann natürlich ohne detaillierte Informationen keine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rentenantrages abgeben. Das geschilderte ärztliche Votum spricht jedenfalls durchaus für einen Rentenanspruch. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einen entsprechenden Rentenantrag zu stellen - nur so erzielen Sie eine rechtsverbindliche Entscheidung, mit der Möglichkeit, ggf. Widerspruch einzulegen.

5 Antworten

Naomiam 05.09.2018 | 19:24
Ich würde einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Nagamiam 06.09.2018 | 12:24
Vielen Dank für die Antworten, so werde ich es machen.
DRV-Opferam 11.09.2018 | 18:22
Auch ein eindeutiges arztliches Votum ist völlig irrelevant. Wenn die DRV nicht zahlen will, dann zahlt sie auch nicht.
Schadeam 11.09.2018 | 18:50
Wo ist denn das Problem? Woher soll die DRV denn wissen, dass Sie auf die "Umdeutung" warten? Wenn Sie sich als Rentenfall sehen, hätten Sie doch längst den Rentenantrag stellen können und brauchen nicht nachzudenken, wie Sie gegen die nicht gemachte Umdeutung vorgehen.
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