Hallo Nagami,
ich kann natürlich ohne detaillierte Informationen keine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rentenantrages abgeben. Das geschilderte ärztliche Votum spricht jedenfalls durchaus für einen Rentenanspruch. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einen entsprechenden Rentenantrag zu stellen - nur so erzielen Sie eine rechtsverbindliche Entscheidung, mit der Möglichkeit, ggf. Widerspruch einzulegen.