Hallo Rascel,
mit der Aufforderung zur Antragstellung auf Reha hat nun die Krankenkasse das 'Dispositionsrecht'.
Dies bedeute aber zunächst nur, dass Sie den Rehantrag stellen müssen und nicht eigenmächtig zurück ziehen dürfen.
Die Krankenkasse selbst ist dann nicht berechtigt, die Umdeutung in eine vorgezogene Altersrente zu fordern. Hier käme dann tatsächlich nur die Umdeutung in eine EM-Rente in Betracht, dies aber nur, wenn ausreichend Befunde vorliegen, dass der Anspruch auch tatsächlich möglich wäre.
https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leis…
Seitens der Rentenversicherung müsste dann geprüft werden, ob Ihnen tatsächlich eine EM-Rente zustehen würde. Da Sie aber gleichzeitig die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente bereits erfüllen, müssten auch diese Ansprüche geprüft werden.
Somit könnte es sein, dass Sie gleichzeitig Anspruch auf zwei Renten haben, von denen dann die höhere bezahlt werden müsste.
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Allerdings kann der Leistungsfall für eine mögliche EM-Rente auch in der Vergangenheit liegen. Aber auch dies würde dann überprüft und könnte trotz zu berücksichtigender Abschläge aufgrund der Zuschläge dennoch höher ausfallen als die abschlagsfreie vorzeitige Altersrente.
Ob es für Sie tatsächlich sinnvoll ist, bis zum Erreichen der Regelaltersrente 'auszuharren', weil diese etwas höher ist als eine Rente für besonders langjährig Versicherte, sollten Sie sich noch einmal ausrechnen lassen (zuständige DRV, Beratung telefonisch/persönlich). Immerhin verzichten Sie in dieser Zeit ja auf einen bereits bestehenden Rentenanspruch der evtl. doch höher ist als das Krankengeld (?).
Alles Gute!